Wirtschaftlichkeitsberechn.: Frage zu Investitionssteuersatz
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Wirtschaftlichkeitsberechn.: Frage zu Investitionssteuersatz
Hallo Forum,
bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung - Annuitätenmethode - wird u. a. auch der Investitionssteuersatz für steuerliche Abschreibungen abgefragt (Standart: 32 %). M. W. gibt es die Möglichkeit die Investitions-Zulage zu beziehen nicht mehr.
Nun meine Frage;
Worauf bezieht sich der „Investitionssteuersatz für steuerliche Abschreibungen“?
Mit der Erläuterung in der Hilfe: „Der Investitionssteuersatz ist die Bezugsgröße zur Berechnung der Steuerersparnis. Die Steuerersparnis errechnet sich aus dem Investitionssteuersatz und den Investitionskosten. Diese Ersparnis wird von den Investitionskosten abgezogen.“ komme ich ehrlich gesagt nicht ganz klar.
MfG.
Thomas
bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung - Annuitätenmethode - wird u. a. auch der Investitionssteuersatz für steuerliche Abschreibungen abgefragt (Standart: 32 %). M. W. gibt es die Möglichkeit die Investitions-Zulage zu beziehen nicht mehr.
Nun meine Frage;
Worauf bezieht sich der „Investitionssteuersatz für steuerliche Abschreibungen“?
Mit der Erläuterung in der Hilfe: „Der Investitionssteuersatz ist die Bezugsgröße zur Berechnung der Steuerersparnis. Die Steuerersparnis errechnet sich aus dem Investitionssteuersatz und den Investitionskosten. Diese Ersparnis wird von den Investitionskosten abgezogen.“ komme ich ehrlich gesagt nicht ganz klar.
MfG.
Thomas
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Hi Forum,
kann zu dem genannten Problem / zu der Fragestellung mir niemand weiterhelfen?
Wäre schön wenn ich vielleicht doch noch irgendwie 'ne Info bekommen würde.
Es wird doch hier sicherlich ein paar Energieberater-Kollegen geben, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen. Oder? Wie handhabt Ihr denn diesen Investitionssteuersatz für steuerliche Abschreibungen? Setzt Ihr ihn auf "0" und lasst ihn links liegen oder lasst ihr ihn auf "32" stehen und was bewirkt er denn nun eigentlich?
Gruß
Thomas
kann zu dem genannten Problem / zu der Fragestellung mir niemand weiterhelfen?
Wäre schön wenn ich vielleicht doch noch irgendwie 'ne Info bekommen würde.
Es wird doch hier sicherlich ein paar Energieberater-Kollegen geben, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen. Oder? Wie handhabt Ihr denn diesen Investitionssteuersatz für steuerliche Abschreibungen? Setzt Ihr ihn auf "0" und lasst ihn links liegen oder lasst ihr ihn auf "32" stehen und was bewirkt er denn nun eigentlich?
Gruß
Thomas
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Re: Wirtschaftlichkeitsberechn.: Frage zu Investitionssteuersatz
... noch mal 'n Versuch.
Hallo Forum,
kann mir jemand zu der genannten Problematik weiterhelfen?
Oder, wie macht Ihr die Wirtschaftlichkeitsberechnungen?
Gruß
Thomas
Hallo Forum,
kann mir jemand zu der genannten Problematik weiterhelfen?
Oder, wie macht Ihr die Wirtschaftlichkeitsberechnungen?
Gruß
Thomas
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Re: Wirtschaftlichkeitsberechn.: Frage zu Investitionssteuersatz
Hallo Thomas Kuntke,
bin jetzt neu im Forum.
Habe mich soeben bei meiner Steuerberaterin erkundigt zum Thema Investitionssteuersatz.
Diese meint, das wöre der Streuersatz, der dem persönlichen Steuersatz des Klienten entspricht, könne also bis 45 % hochgehen.
Grüße Ute Hubert
bin jetzt neu im Forum.
Habe mich soeben bei meiner Steuerberaterin erkundigt zum Thema Investitionssteuersatz.
Diese meint, das wöre der Streuersatz, der dem persönlichen Steuersatz des Klienten entspricht, könne also bis 45 % hochgehen.
Grüße Ute Hubert
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Re: Wirtschaftlichkeitsberechn.: Frage zu Investitionssteuersatz
Hallo Ute,
vielen herzlichen Dank für Deinen Beitrag. Das hilft mir in der Tat weiter .
Man sollte also bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. dem Investitionssteuersatz genau schauen, ob der Beratungsempfänger die Investitionen - oder Teile davon - steuerlich geltend machen kann (Stichwort: Erhaltungsaufwendung).
Da man als Energieberater im Regelfall nicht weis, wie hoch der tatsächliche Steuersatz ist (oder ob überhaupt Steuern gezahlt werden...), muss man da schon genau prüfen ob man den Steuersatz "rein nimmt" oder "außen vor" lässt.
Ich denke, im Zweifelsfall - und das dürfte meistens der Fall sein - lieber auf "0" setzen.
Oder was meint Ihr?
Gruß
Thomas
vielen herzlichen Dank für Deinen Beitrag. Das hilft mir in der Tat weiter .
Man sollte also bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. dem Investitionssteuersatz genau schauen, ob der Beratungsempfänger die Investitionen - oder Teile davon - steuerlich geltend machen kann (Stichwort: Erhaltungsaufwendung).
Da man als Energieberater im Regelfall nicht weis, wie hoch der tatsächliche Steuersatz ist (oder ob überhaupt Steuern gezahlt werden...), muss man da schon genau prüfen ob man den Steuersatz "rein nimmt" oder "außen vor" lässt.
Ich denke, im Zweifelsfall - und das dürfte meistens der Fall sein - lieber auf "0" setzen.
Oder was meint Ihr?
Gruß
Thomas
Re: Wirtschaftlichkeitsberechn.: Frage zu Investitionssteuersatz
Bei mir läßt sich der Parameter einstellen, hat jedoch bei der Berechnung keine Relevanz!
Die Tabellenspalten Wartungskosten und Steuerersparnis sind leer.
Bei einem MFH ist die Steuerersparnis aber interessant. Für den Häuslebauer, der nichts absetzen kann ist es jedoch egal.
Aber wo ist der Schalter, dass der Zins auch gerechnet wird?
Die Tabellenspalten Wartungskosten und Steuerersparnis sind leer.
Bei einem MFH ist die Steuerersparnis aber interessant. Für den Häuslebauer, der nichts absetzen kann ist es jedoch egal.
Aber wo ist der Schalter, dass der Zins auch gerechnet wird?
Re: Wirtschaftlichkeitsberechn.: Frage zu Investitionssteuersatz
Der Schalter ist kein Schalter, sondern auf der Maßnahmenseite der Wirtschaftlichkeitsberechnung die AD - Abschreibungsdauer in Jahren. Dort trägt man die Anzahl der Jahre ein in der sich die jeweilige Maßnahme abschreiben soll. Muss für jede Maßnahme einzeln gemacht werden, nicht alle Maßnahmen haben die gleiche Abschreibungsdauer.
Ich persönlich lass da meine Finger von, zahlt die doch letztendlich eh keiner wenn Du da dran noch ne halbe Stunde dran rum fummelst. Ich bemerke dafür in meinen Berichten immer, dass eventuelle steuerliche Vorteile nicht berücksichtigt wurden, dass es die geben kann und diese auf besonderen Wunsch in der Berechnung berücksichtigt werden können, dies dann aber auch gesondert zu entlohnen ist. (Habs noch nie machen müssen )
Noch ein Hinweis an die Hottgenroth-Entwickler: Die Hilfe bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist wirklich nicht so toll und vielleicht sollte dieses Relikt Investitionssteuersatz doch mal umbenannt werden.
Und wieder der Hinweis: Bitte macht euch doch die Arbeit für Eure Kunden eine FAQ aufzubauen.
Grüße Sebbe
Ich persönlich lass da meine Finger von, zahlt die doch letztendlich eh keiner wenn Du da dran noch ne halbe Stunde dran rum fummelst. Ich bemerke dafür in meinen Berichten immer, dass eventuelle steuerliche Vorteile nicht berücksichtigt wurden, dass es die geben kann und diese auf besonderen Wunsch in der Berechnung berücksichtigt werden können, dies dann aber auch gesondert zu entlohnen ist. (Habs noch nie machen müssen )
Noch ein Hinweis an die Hottgenroth-Entwickler: Die Hilfe bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist wirklich nicht so toll und vielleicht sollte dieses Relikt Investitionssteuersatz doch mal umbenannt werden.
Und wieder der Hinweis: Bitte macht euch doch die Arbeit für Eure Kunden eine FAQ aufzubauen.
Grüße Sebbe