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Robert Kittner
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von Robert Kittner » 2008-02-24 20:06:35
Hallo,
um die KFW Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu erhalten, wird ein Wärmedurchlasswiderstand für die jeweiligen Dämmmaßnahmen gefordert.
Meine Frage ist, muss ich bei den Neubau-Niveau diese Maximalwerte nach KFW (Anlage zum Merkblatt) einhalten oder reichen auch die Werte nach EnEV (Anlage 3)?.
Welcher dieser Werte werden bei dem Maßnahmepaket 4 gefordert?.
Besten Dank für eine Antwort.
Robert

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ataman
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von ataman » 2008-02-25 10:35:10
MP 4, d.h. mindestens 3 Maßnahmen aus dem KfW-Katalog: Diese Maßnahmen müssen dann auch die technischen Mindestanforderungen der KfW einhalten.
Diese gehen weit über die EnEV-Bestimmmungen hinaus und sind z.T. praxisfremd. So ist ein max. Wärmedurchlass nicht für das gesamte Bauteil, sondern nur für die neu eingebrachte Dämmung vorgeschrieben. Der KfW ist es egal, ob hinter dem 14 cm dicken WDVS eine 11,5 cm Klinkerwand oder aber 36,5 cm Porenbeton sind.
Die Sanierung auf Neubau-Niveau ist gänzlich anders. Hier muss lediglich auf die Einhaltung der EnEV geachtet werden (und nicht die techn. Mind.anforderngen der KfW). Am Ende muss dann Neubauniveau nach EnEV erreicht werden, also ohne 40 % Altbau-Bonus.
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Robert Kittner
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von Robert Kittner » 2008-02-28 22:21:30
Besten Dank für die Info.
Welchen Ausdruck gibt Ihr den Kunden in die Hand. Energieberatung nach EnEv ?
Robert K.

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ataman
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von ataman » 2008-02-29 10:17:58
hallo,
der kunde erhält meist zunächst eine Energieberatung (z.B. nach Bafa), wo wir abschätzen, ob ein Neubauniveau sinnvoll erreicht werden kann.
wenn dann der Kunde sich für eine solche Sanierung entscheidet, stellen wir einen vorläufigen Neubau-Energie(bedarfs-)ausweis aus. Will heißen, wir weisen nach, mit welchen Mitteln das Ziel erreicht wird. Nach Abschluss der Sanierung muss das dann überprüft und ggf. neu berechnet werden (wenn abweichend saniert wurde).
gruß, ataman
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Kuemmerling
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von Kuemmerling » 2008-03-02 10:18:10
Genau so sehe ich das auch, nur dass man dem BH bezüglich der Heizung und WW-Bereitung noch ein paar Varianten vorgeben kann.
Nach Abnahme aller Maßnahmen muss das Gebäude neu berechnet werden, denn durch die bauliche Veränderung ergeben sich andere Abmessungen. Wenn das im Vorfeld schon so angelegt ist, dass das neue A/Ve Verhältnis berücksichtigt wurde, muss außer der Heizung auch nichts neues mehr berechnet werden.
Gruß - Ray -