Anlage 3 Tabelle1


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SHW-EnB
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Anlage 3 Tabelle1

Beitrag von SHW-EnB » 2008-03-19 17:19:24

Hallo an alle Energieberater,

ich habe mal eine Frage und hoffe sie ist nicht zu doof.

In der EnEV werden ja in der Anlage 3 Tabelle 1 die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen festgelegt.
Bei Außenwänden z.B. 0,35 W/m²K.
Die Frage ist, muss dieser Wert überall eingehalten werden? Kann der Wert in Teilbereichen, z.B. an Heizkörpernischen, hoch gesetzt werden?

daxator
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Re: Anlage 3 Tabelle1

Beitrag von daxator » 2008-03-19 19:33:27

Hallo,

der Wert muss nur eingehalten werden, wenn Sie keine Energiebilanz aufstellen. (Qp und Ht)
Das heißt beim Tausch/Dämmung einzelner Bauteile ohne rechnerischen Nachweis des Primärenergiebedarfes und Ht
müssen Sie Ihn einhalten.
Den Mindestwärmeschutz müssen Sie aber immer einhalten. Wände gegen Aussenluft R > 1,2 W/m2K, das ist der Wärmedurchlasswiderstand. (der ist ohne Übergangswiderstände)

SHW-EnB
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Re: Anlage 3 Tabelle1

Beitrag von SHW-EnB » 2008-03-20 08:45:59

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gurß SHW-EnB

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