Energiebedarfserstellung bei Neubau mit Holzheizung
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Energiebedarfserstellung bei Neubau mit Holzheizung
Besteht der zwingende Nachweis einer Energiebedarfsaufstellung auch für einen Neubau mit Holzheizung und Solarkollektoren, das sowieso nicht unter den Niedrigenergiestandard "40" oder "60" fällt?
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Den EnEV-Nachweis müssen Sie natürlich auch für einen Neubau mit Holzheizung führen.
Da in der DIN V 4701-10 vom Februar 2001, auf die sich die EnEV bezieht, Holzheizungen nicht berechnet werden können, tritt §3 Abs.3.3 der EnEV in Kraft (sonstige Wärmeerzeuger, für die keine Regeln der Technik vorliegen). Demnach "darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust 76% des jeweiligen Höchstwertes nach Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 5 nicht überschreiten". D.h. der Primärenergiebedarf des Gebäudes muss nicht bestimmt werden, dafür muss aber die Gebäudehülle höhere Anforderungen einhalten.
In der aktuelleren Version der DIN V 4701-10 vom August 2003 ist eine Berechnung von Holzkesseln möglich. Diese neuere Version darf für den EnEV-Nachweis jedoch erst nach dem Inkrafttreten der schon lange angekündigten EnEV-Reparaturnovelle (Mitte 2004?) angewendet werden. Mit diesem Erscheinen wird Ihnen natürlich eine entsprechende Energieberaterversion zur Verfügung stehen - Kunden mit Software-Pflege erhalten diese automatisch.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Wattenbach.
Da in der DIN V 4701-10 vom Februar 2001, auf die sich die EnEV bezieht, Holzheizungen nicht berechnet werden können, tritt §3 Abs.3.3 der EnEV in Kraft (sonstige Wärmeerzeuger, für die keine Regeln der Technik vorliegen). Demnach "darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust 76% des jeweiligen Höchstwertes nach Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 5 nicht überschreiten". D.h. der Primärenergiebedarf des Gebäudes muss nicht bestimmt werden, dafür muss aber die Gebäudehülle höhere Anforderungen einhalten.
In der aktuelleren Version der DIN V 4701-10 vom August 2003 ist eine Berechnung von Holzkesseln möglich. Diese neuere Version darf für den EnEV-Nachweis jedoch erst nach dem Inkrafttreten der schon lange angekündigten EnEV-Reparaturnovelle (Mitte 2004?) angewendet werden. Mit diesem Erscheinen wird Ihnen natürlich eine entsprechende Energieberaterversion zur Verfügung stehen - Kunden mit Software-Pflege erhalten diese automatisch.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Wattenbach.