Hier finden Sie ein Interview mit Herrn Baudirektor Hegner (5. Juni 2003) über den Umfang der für den Herbst geplanten "Reparatur-Novelle" der EnEV und eine Aufzählung der hierfür geänderten DIN-Normen:
http://www.enev-online.de/interviews/06 ... hegner.pdf
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Wattenbach
Novelle zur EnEV steht an
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Das oben genannte Datum für EnEV-Reparaturnovelle ist ja nun schon lange überschritten, aber ein Inkraftteten ist nun endlich tatsächlich in Sicht gekommen. Herr Dr. Stock - Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) Bonn - hat in enev-online öffentlich verkündet:
"Am 26 Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett den Änderungen der Energieeinsparverordnung zugestimmt. Die Änderungs-Novelle zur EnEV liegt jetzt dem Bundesrat vor. Ich gehe davon aus, dass das Plenum des Bundesrates der Verordnung in der Sitzung vom 9. Juli 2004 seine Zustimmung erteilen wird. Nach der Zustimmung des Bundesrates muss die Änderungs-Novelle noch bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Wir gehen davon aus, dass nach der obligatorischen Wartefrist von drei Monaten im September 2004 die Änderungs-Novelle der EnEV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann und zeitgleich in Kraft tritt. Das Gleiche gilt für die Bekanntmachung der AVV im Bundesanzeiger."
Das vollständige Interview und die geplanten EnEV-Änderungen finden Sie hier:
http://www.enev-online.de/interviews/04 ... _stock.htm
Der Energieberater wird in einer angepassten EnEV-2004-Version rechtzeitig zum Inkrafttreten der EnEV-Novelle erhältlich sein bzw. den Kunden mit Sopftwarepflege automatisch zugehen.
Manfred Wattenbach
"Am 26 Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett den Änderungen der Energieeinsparverordnung zugestimmt. Die Änderungs-Novelle zur EnEV liegt jetzt dem Bundesrat vor. Ich gehe davon aus, dass das Plenum des Bundesrates der Verordnung in der Sitzung vom 9. Juli 2004 seine Zustimmung erteilen wird. Nach der Zustimmung des Bundesrates muss die Änderungs-Novelle noch bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Wir gehen davon aus, dass nach der obligatorischen Wartefrist von drei Monaten im September 2004 die Änderungs-Novelle der EnEV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann und zeitgleich in Kraft tritt. Das Gleiche gilt für die Bekanntmachung der AVV im Bundesanzeiger."
Das vollständige Interview und die geplanten EnEV-Änderungen finden Sie hier:
http://www.enev-online.de/interviews/04 ... _stock.htm
Der Energieberater wird in einer angepassten EnEV-2004-Version rechtzeitig zum Inkrafttreten der EnEV-Novelle erhältlich sein bzw. den Kunden mit Sopftwarepflege automatisch zugehen.
Manfred Wattenbach