Verbr.-ausweis-Treppenhaus berücksichtigen?


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Fecher
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Verbr.-ausweis-Treppenhaus berücksichtigen?

Beitrag von Fecher » 2008-04-05 09:41:13

Ich bearbeite zum ersten mal ein Gebäude für den Bedarfsausweis:
3-Fam. Haus: Keller (unbeheizt), EG, 1.OG, 2.OG (bereits Dachgesch.), Dachboden.
Das Trppenhaus ist nicht beheizt.

Soll das Trppenhaus herausgerechnet werden oder kann es für die weitere Berechnung in der Gebüdehülle verbleiben?

Beim "Energieberater 5" konnte man eine nichtbeheizte Fläche (z.B. für das Treppenhaus) unter "Hausdaten" eingeben
und es wurde dann in der Gebäudehülle blau angezeigt.
Gibt es solch eine Möglichkeit noch?

daxator
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Re: Verbr.-ausweis-Treppenhaus berücksichtigen?

Beitrag von daxator » 2008-04-07 14:46:45

Beides ist möglich.
Wenn das Treppenhaus im "Inneren" des Gebäudes liegt, sollten Sie es in dem beheizten Volumen belassen. Sie dämmen dann ja auch
die Aussenwand.
Wenn es heraussteht, dann kann man es auch herausnehmen. Dann müssen Sie allerdings die Inneren Treppenhauswände
dämmtechnisch ertüchtigen, weil Sie dann zur wärmeübertragenden Hülle gehören. Und das dürfte schwierig werden, wegen der Treppenwangen. Bleibt nur noch Innendämmung, auch nicht so schön. Übrigens müssen dann trotzdem die äusseren Treppenhauswände den Mindestwärmeschutz erfüllen. Das ist keine EnEv - Forderung, sondern Landesrecht. R > 1,2m2*K/W (Wärmedurchlasswiderstand Massivwand) nicht Wärmedurchgangswiderstand!! also ohne die Übergänge Rsi und Rse ist maßgebend. Also, erst prüfen, dann entscheiden.

Gruss Dax

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