Hallo,
wo genau (und zwar ganz genau) steht der rechtliche Hinweis, dass die Bundesland-Typologie (hier Hessen)für den öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis verwendet werden kann?
Auf den Homepages der Minsiterien, usw. habe ich den entsprechenden Erlass noch nicht gefunden.
Wer weiss was?
Uli
Anwendung der Typologie
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Anwendung der Typologie
hallo, ich hatte kürzlich fast die gleiche Frage
"...Also: Typologie-Verfahren für amtliche Ausweise / Nachweise: ja oder nein? bzw. mit welchen Einschränkungen?"
und habe folgende Antwort bekommen:
"Dafür gibt es die Richtlinien zur Bestandsaufnahme Gebäudebestand.
getrennt für WG und NWG
http://www.bbr.bund.de/cln_005/nn_22276 ... gEnEV.html
Hier steht was man darf und was nicht. Die DENA ist out."
Meinungen und Kommentare, wie diese Verordnung gemeint und in der Praxis anzuwenden ist, habe ich leider nicht erhalten.
Vielleicht wirds ja jetzt was...
Gruß, ataman
"...Also: Typologie-Verfahren für amtliche Ausweise / Nachweise: ja oder nein? bzw. mit welchen Einschränkungen?"
und habe folgende Antwort bekommen:
"Dafür gibt es die Richtlinien zur Bestandsaufnahme Gebäudebestand.
getrennt für WG und NWG
http://www.bbr.bund.de/cln_005/nn_22276 ... gEnEV.html
Hier steht was man darf und was nicht. Die DENA ist out."
Meinungen und Kommentare, wie diese Verordnung gemeint und in der Praxis anzuwenden ist, habe ich leider nicht erhalten.
Vielleicht wirds ja jetzt was...
Gruß, ataman
Re: Anwendung der Typologie
Hallo!
Danke für Deine Antwort, das hatte ich natürlich auch gelesen.
Es geht mir aber um die Bundesländer-Typologien. Von deren Verwendung steht weder was in den Regeln zur Datenaufnahme, noch in der EnEV.
Das ist eigentlich nicht ganz unwichtig, denn die Ländertypologien sind genauer und teilweise auch besser als die EnEV-Typologien.
Und wer will seinem Kunden schon einen Pass verkaufen, der auf Basis gesicherter Daten besser wäre?
Danke für weitere Hinweise!
Uli
Danke für Deine Antwort, das hatte ich natürlich auch gelesen.
Es geht mir aber um die Bundesländer-Typologien. Von deren Verwendung steht weder was in den Regeln zur Datenaufnahme, noch in der EnEV.
Das ist eigentlich nicht ganz unwichtig, denn die Ländertypologien sind genauer und teilweise auch besser als die EnEV-Typologien.
Und wer will seinem Kunden schon einen Pass verkaufen, der auf Basis gesicherter Daten besser wäre?
Danke für weitere Hinweise!
Uli
Re: Anwendung der Typologie
Hallo,
für den öffentl. rechtl. NW sind ausschliesslich die Angaben des BBR uns die EneV
maßgebend. Hier gilt kein Landesrecht, denn die EneV ist Bundesrecht.
Die Typologie Hessen oder andere dürfen nur für freie Energieberatung verwendet werden.
Gruss Dax
für den öffentl. rechtl. NW sind ausschliesslich die Angaben des BBR uns die EneV
maßgebend. Hier gilt kein Landesrecht, denn die EneV ist Bundesrecht.
Die Typologie Hessen oder andere dürfen nur für freie Energieberatung verwendet werden.
Gruss Dax
Re: Anwendung der Typologie
Hallo,
danke für die Einschätzung. So sehe ich das auch. Leider hört man immer wieder mal was anderes...
uli4004
danke für die Einschätzung. So sehe ich das auch. Leider hört man immer wieder mal was anderes...
uli4004