Hochschulabsolventen Energieausweis
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Hochschulabsolventen Energieausweis
In der aktuellen Ausgabe der Gebäudeenergieberater steht:
„… Laut bisheriger Formulierung in der EnEV 2007 durften Hochschulabsolventen nur Energieausweise ausstellen, wenn sie eine Fortbildung sowohl für den Bereich Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude besucht haben. Mit der neuen Formulierung genügt bei dieser Personengruppe für die Ausstellung von Ausweisen für Wohngebäude eine Fortbildung, die sich lediglich auf die Inhalte für den Wohngebäude laut Anlage 11 der EnEV beschränkt.“
Heißt das im Klartext, alle Hochschulabsolventen, die z.B. in den Handwerkskammern eine Ausbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk" absolviert haben, dürfen einen Ausweis nicht ausstellen, da sie z.B. Punkt 3.5 der Anlage 11 der EnEV 2007 nicht erfüllt haben?
Warum beschränkt sich das nur auf Hochschulabsolventen?
Vielen Dank für eine Info,
Gruß
--
Blumenschein
„… Laut bisheriger Formulierung in der EnEV 2007 durften Hochschulabsolventen nur Energieausweise ausstellen, wenn sie eine Fortbildung sowohl für den Bereich Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude besucht haben. Mit der neuen Formulierung genügt bei dieser Personengruppe für die Ausstellung von Ausweisen für Wohngebäude eine Fortbildung, die sich lediglich auf die Inhalte für den Wohngebäude laut Anlage 11 der EnEV beschränkt.“
Heißt das im Klartext, alle Hochschulabsolventen, die z.B. in den Handwerkskammern eine Ausbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk" absolviert haben, dürfen einen Ausweis nicht ausstellen, da sie z.B. Punkt 3.5 der Anlage 11 der EnEV 2007 nicht erfüllt haben?
Warum beschränkt sich das nur auf Hochschulabsolventen?
Vielen Dank für eine Info,
Gruß
--
Blumenschein
Re: Hochschulabsolventen Energieausweis
Hier gibt es noch keine Antwort, weil die Frage etwas unverständlich gestellt ist.
In der EnEV 2007 gibt es doch nur e i n e Formulierung. Und zwar Die, die Drin steht.
Welche soll denn die n e u e Formulierung sein.
Ich verstehe es nicht, auch nicht, worauf die Frage abzielt.
Sorry
Gruss Dax
Meinen Sie mit neuer Vormulierung den Entwurf der EneV 2009 ??Im Klartext heisst es, Hochschulabsolventen die sich auf die Vorraussetzung Weiterbildung stützen müssen,
mussten bisher, also nach EneV 2007, auch eine Weiterbildung für Nichtwohngebäude nachweisen, selbst dann, wenn Sie nur Wohngebäudeausweise erstellen wollten.
Diese unverständliche Härte soll mit der EneV 2009 abgeschaft werden.
Warum Regelung nur für Hochschulabsolventen: Weil nur die überhaupt Ausweise für Nichtwohngebäude ausstellen dürfen.
Alle nicht HSA dürfen nur Wohngebäude.
Das Geschriebene gilt alles nur für den Bestand. Für den Neubau gilt Landesrecht. (Bauordnung)
Gruss Dax
In der EnEV 2007 gibt es doch nur e i n e Formulierung. Und zwar Die, die Drin steht.
Welche soll denn die n e u e Formulierung sein.
Ich verstehe es nicht, auch nicht, worauf die Frage abzielt.
Sorry
Gruss Dax
Meinen Sie mit neuer Vormulierung den Entwurf der EneV 2009 ??Im Klartext heisst es, Hochschulabsolventen die sich auf die Vorraussetzung Weiterbildung stützen müssen,
mussten bisher, also nach EneV 2007, auch eine Weiterbildung für Nichtwohngebäude nachweisen, selbst dann, wenn Sie nur Wohngebäudeausweise erstellen wollten.
Diese unverständliche Härte soll mit der EneV 2009 abgeschaft werden.
Warum Regelung nur für Hochschulabsolventen: Weil nur die überhaupt Ausweise für Nichtwohngebäude ausstellen dürfen.
Alle nicht HSA dürfen nur Wohngebäude.
Das Geschriebene gilt alles nur für den Bestand. Für den Neubau gilt Landesrecht. (Bauordnung)
Gruss Dax
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Re: Hochschulabsolventen Energieausweis
Hallo,
tatsächlich geht es in diesem Text um die EnEV 2009.
Folgt man z.B. den Handwerkskammern, dürfen Absolventen, die eine Fortbildung zum Gebäudeenergieberater im Wohnungsbau absolviert haben durchaus Ausweise für Wohngebäude ausstellen.
Ein wenig ratlos grüßt
--
Blumenschein
tatsächlich geht es in diesem Text um die EnEV 2009.
Folgt man z.B. den Handwerkskammern, dürfen Absolventen, die eine Fortbildung zum Gebäudeenergieberater im Wohnungsbau absolviert haben durchaus Ausweise für Wohngebäude ausstellen.
Ein wenig ratlos grüßt
--
Blumenschein
Re: Hochschulabsolventen Energieausweis
Ja, das ist doch auch korrekt, wenn Sie den Gebäudeenergieberater HWK für Wohngebäude haben, dürfen Sie auch Ausweise für
Wohngebäude ausstellen. Warum ratlos??
Gruss Dax
Wohngebäude ausstellen. Warum ratlos??
Gruss Dax
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Re: Hochschulabsolventen Energieausweis
Vielen Dank für die Antwort,
ich habe zwar den oben genannten Kurs erfolgreich besucht, bin aber "nur" Hochschulabsolvent und kein Handwerksmeister. Meine Ratlosigkeit bezieht sich auf die ungenaue und ungerechte Formulierung im Gesetzestext.
Gruß
--
Blumenschein
ich habe zwar den oben genannten Kurs erfolgreich besucht, bin aber "nur" Hochschulabsolvent und kein Handwerksmeister. Meine Ratlosigkeit bezieht sich auf die ungenaue und ungerechte Formulierung im Gesetzestext.
Gruß
--
Blumenschein
Re: Hochschulabsolventen Energieausweis
Hochschulabsolvent welcher Fachrichtung denn?
Bauingenieur, Architektur oder fachfremd?
Ich kann keine Ungerechtigket gegenüber dem Handwerksmeister erkennen.
Welche meinen Sie denn Genau?
Gruss Dax
Bauingenieur, Architektur oder fachfremd?
Ich kann keine Ungerechtigket gegenüber dem Handwerksmeister erkennen.
Welche meinen Sie denn Genau?
Gruss Dax
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Re: Hochschulabsolventen Energieausweis
Hochschulabsolvent Fachrichtung: Architektur.
So wie ich die EnEV verstehe, muss der Hochschulabsolvent beide Kurse belegen um Ausweise für Wohngebäude zu erstellen. Der Handwerksmeister nicht!
Gruß
--
Blumenschein
So wie ich die EnEV verstehe, muss der Hochschulabsolvent beide Kurse belegen um Ausweise für Wohngebäude zu erstellen. Der Handwerksmeister nicht!
Gruß
--
Blumenschein