Leerstand bei Verbrauchsausweis


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Tomes
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Leerstand bei Verbrauchsausweis

Beitrag von Tomes » 2008-07-22 20:15:18

Hallo Leute,

kann und darf ich bei einem Verbrauchsausweis im 1-2 EFH-Bereich z.B. Schlafzimmer welche nicht geheizt werden als "Leerstand" angeben bzw. mit rein(raus)rechnen?

Ich würde das gerne machen, da ja hier bei "älteren Damen" welche nur die Wohnküche beheizen, das Haus (unsaniert BJ. 1920) auf Neubauniveau kommen würde.

Aus dem Gesetzestext lese ich jedoch heraus, daß nur ganze Wohnungen oder Nutzungseinheiten beim Leerstand zu berücksichtigen sind, von einzelnen Flächen/Räumen ist
nichts zu lesen.

Oder darf ich anders herum nur die tatsächliche beheizte Wohnfläche angeben?

Ich möchte mich hier bei solchen Aktionen nicht in die "Grauzone" begeben und nur weil es "gut gemeint" ist mich auf das Glatteis begeben.

Danke für die Info und Hilfe

@energiekostenberater,

Ich kenne Deine Meinung bezüglich Verbrauchsausweis. Die Thematik dürfte sich am 01. Oktober 2008 von selbst erledigen.

daxator
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Re: Leerstand bei Verbrauchsausweis

Beitrag von daxator » 2008-07-23 07:28:11

Hallo,
es ist nicht zulässig einzelne Räume herauszurechnen.

Gruss Dax

energiekostenberater
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Re: Leerstand bei Verbrauchsausweis

Beitrag von energiekostenberater » 2008-07-23 18:59:38

Antwort auf die Frage ob man einzelne Räume rausrechnen kann:

Siehe §§ 17 Grundsätze des Energieasuweises:
Absatz 3: "Energieausweise werden für Gebäude ausgestellt."


Das bedeutet, dass ein Energieausweis (außer in den Fällen des §§ 22) IMMER für das gesamte Gebäude ausgestellt werden müssen.
Ein zwischenzeitlicher Leerstand ist nicht zu verwechseln mit einer geringeren Wohn-/Nutzfläche.
Dem natürlich oft vorkommendem Fall, dass bestimmte Räume unbeheizt oder niedrig beheizt werden, wird die EnEV bezüglich Energieausweis insofern gerecht, als dass eine mittlere Temperatur von 19 Grad Celsius Innentemperatur angenommen wird. Das berücksichtigt damit auch Teilbeheizung usw.
Bitte mit EnEV vertraut machen vor der Energieausweiserstellung: http://www.bundesrecht.juris.de/enev_2007/index.html (Nichtamtliche Lesefassung)

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@Tomes
Wieso sollte sich das Thema Energieverbrauchsausweis ab 01.10.2008 von selbst erledigen?

Die Wahlfreiheit (§§ 17 Absatz 2 => ob Energieausweis auf Basis des Bedarfs oder auf Basis des Verbrauchs) (ich nenne es Schonfrist) ist dann endlich vorbei, was aber leider nicht bedeutet, dass der Verbrauchsenergieausweis verbannt wäre.
MFHs mit mehr als 4 WE können immer noch diese Art des Ausweises wählen. (Leider)

Was für ein Irrsinn: Da wo es richtig Sinn gemacht hätte einen Bedarfsausweis zu erzwingen, nämlich im Mietwohnbereich, da dürfen diese billigen (und meiner Meinung nutzlosen) Verbrauchsenergieausweise immer noch ausgestellt werden. Auch nach dem 01.10.2008.
Dabei hätte man doch einem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses doch aufbürden können, den ordentlichen (wenn auch teuereren) Energiebedarfsausweis ausstellen zu müssen. Ich denke die Mieter in Deutschland hätten sich damit abgefunden, dass einmalig innerhlab von 10 Jahren diese Kosten auf die Mieterschaft umgelegt hätte werden können.
Nun rennen alle schnellen Vermieter ins Internet und holen sich sich den 15 Euro Verbrauchsausweis.
Sorry für meine Ausdrucksweise, aber ich vermute hinter dem Verbrauchsausweis eine Lobbyarbeit, die darauf abziehlte die Immobilienbranche nicht zu sehr zu belasten.

Und dann diese unsinnige Sache mit der Erlaubnis, dass der Eigentümer die Daten für den Energieausweis auf Basis des Bedarfs selber erheben kann.
Was für ein Witz. Wer kennt denn schon als Laie die Bedingungen der Ausweiserstellung, wenn schon "Experten" bei der Auslegung der EnEV streiten.
Das führt nun dazu, dass man seinen Bedarfsenergieausweis im Internet bestellen kann. Nur ein paar Felder ausfüllen, ein paar "Daten" eingeben, und schon bekommt man den Wisch (mehr ist das nicht) per Post zugesandt.
Stellt Euch doch mal vor, man könnte dem (Auto)-TÜV seinen (nur als Beispiel) Ölverbrauch per Email zuschicken (inkl. Foto des Autos) und der Tüv ermittelt daraus (und nach anderen Kriterien) ob das Auto die TÜV-Plakette bekommt oder nicht. So ne Art TÜV-Prüfung aus der Entfernung.
Lachhaft.

Tomes
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Re: Leerstand bei Verbrauchsausweis

Beitrag von Tomes » 2008-07-23 22:50:16

@ Energiekostenberater

Du hast mit Deiner Aussage natürlich recht bezüglich Sinn und Unsinn dieses Ausweises.

Mir ist es aber lieber, die Leute - selbst nur beim Verbrauchsausweis - über den Sinn und Unsinn persönlich aufzuklären und versuchen die Thematik deutlich zu machen
bzw. den Bedarfsausweis anzubieten, als wenn die Leut gleich nur übers Internet einen Schwachsinn eingeben.
Die Leut wissen aber dann auf jeden Fall, daß eine "richtige" Energieberatung fällig wäre, welche ggf. dann auch mal gemacht wird.

Zum Thema mit Enev vertraut machen kann ich nur sagen: Learning bei doing.

Es werden halt Fragen aufgeworfen welche nicht einfach aus dem FF beantwortet werden können, es sei denn man ist Jurist oder hat die EneV untern Kopfkissen sowie in der
gesammten Wohnung rumliegen :wink: .

Gruß Tomes und Danke für die eindeutige Antwort.

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