Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
Hallo an alle,
für ein Zweifamilienhaus soll ich zwecks Verkauf einen Verbrauchsausweis erstellen.
Der Keller (Raumhöhe ca. 2,40 m) ist zur Hälfte beheizt.
Wie ermittel ich nun die Nutzfläche AN nach ENEV?
Diese besagt doch: Wohnfläche * 1,35 für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller bzw. Wohnfläche * 1,2 für alle sonstigen Wohngebäude!
Muss ich mich hier trotz des zur Hälfte beheizten Keller an den Multiplikator 1,35 halten oder darf ich den Mittelwert zwischen 1,2 und 1,35 zur Ermittlung der Nutzfläche nehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
für ein Zweifamilienhaus soll ich zwecks Verkauf einen Verbrauchsausweis erstellen.
Der Keller (Raumhöhe ca. 2,40 m) ist zur Hälfte beheizt.
Wie ermittel ich nun die Nutzfläche AN nach ENEV?
Diese besagt doch: Wohnfläche * 1,35 für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller bzw. Wohnfläche * 1,2 für alle sonstigen Wohngebäude!
Muss ich mich hier trotz des zur Hälfte beheizten Keller an den Multiplikator 1,35 halten oder darf ich den Mittelwert zwischen 1,2 und 1,35 zur Ermittlung der Nutzfläche nehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Re: Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
Faktor 1,35 mit der tatsächlich beheizten Fläche multiplizieren.
Also der nicht beheizte Teil des Kellers fällt aus der Wohnfläche raus.
Also der nicht beheizte Teil des Kellers fällt aus der Wohnfläche raus.
Re: Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
MfG
Peter
MfG
Peter
Re: Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
In der EnEv heißt, An kann über die Faktoren und die Wohnfläche ermittelt werden.
Sie können aber auch wie beim Neubau, An aus dem Volumen (Ve externes Volumen*0,32 ) ermitteln.
Dann gehört natürlich auch nur der beheizte Kellerteil zum Volumen!
Die Ermittlung über die Faktoren ist nur eine zulässige Vereinfachung!
Vergleichen Sie doch mal die Werte.
Sie können aber auch wie beim Neubau, An aus dem Volumen (Ve externes Volumen*0,32 ) ermitteln.
Dann gehört natürlich auch nur der beheizte Kellerteil zum Volumen!
Die Ermittlung über die Faktoren ist nur eine zulässige Vereinfachung!
Vergleichen Sie doch mal die Werte.
Re: Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
Da habe ich noch eine kleine Frage zu :daxator hat geschrieben:Faktor 1,35 mit der tatsächlich beheizten Fläche multiplizieren.
Also der nicht beheizte Teil des Kellers fällt aus der Wohnfläche raus.
Man soll doch die Wohnfläche mit Faktor 1,35 multiplizieren. Also wird doch der Keller durch den höheren Faktor berücksichtigt, oder nicht ?!.
Wenn ich jetzt die Fläche des Kellers auch noch dazu rechne, ist das doch doppelt gemoppelt, oder verstehe ich das jetzt total falsch ?!
Mfg
Re: Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
Oh,Oh, da haben Sie natürlich Recht.
Wenn die Teilfläche des Kellers dazugerechnet wird, dann nur 1,2
Gruss dax
Wenn die Teilfläche des Kellers dazugerechnet wird, dann nur 1,2
Gruss dax
-
- Beiträge: 27
- Registriert: 2008-02-19 16:05:18
Re: Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
Hallo Ihr zwei,
also verstehe ich das jetzt richtig das die kellerfläche nicht mit rein gerechnet wird aber faktor 1,35?
Bisher war es so Wohnfläche mal 1,2. wenn kellerfläche dabei ist--mal 1,35!
Frage deshalb zumVerständnis: Wenn ich einen teilbeheizten Keller habe, muss ich dann die Fläche außer Acht lassen und nur 1,35 multiplizieren? oder Fläche mitrechen und 1,35?
wäre doch doppelt?
also verstehe ich das jetzt richtig das die kellerfläche nicht mit rein gerechnet wird aber faktor 1,35?
Bisher war es so Wohnfläche mal 1,2. wenn kellerfläche dabei ist--mal 1,35!
Frage deshalb zumVerständnis: Wenn ich einen teilbeheizten Keller habe, muss ich dann die Fläche außer Acht lassen und nur 1,35 multiplizieren? oder Fläche mitrechen und 1,35?
wäre doch doppelt?
Re: Teilweise beheizter Keller, Verbrauchsausweis
Ja, so wie es oben schon steht.
Entweder wird die Kellerfläche mit einbezogen, dann Faktor 1,2.
Wird die Kellerfläche nicht angerechnet, dann pauschal mit Faktor 1,35.
Dann müsste es klappen.
mfg
Entweder wird die Kellerfläche mit einbezogen, dann Faktor 1,2.
Wird die Kellerfläche nicht angerechnet, dann pauschal mit Faktor 1,35.
Dann müsste es klappen.
mfg