Guten Tag.
Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Berücksichtigung des beheizten Kellers bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann ich vereinfacht mit der Wohnfläche und dem Faktor 1,35 rechnen. Wie verfahre ich bei folgenden Fällen :
Fall 1 : Kann ich dies auch noch bei Zweifamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoß machen, oder muss hier anders verfahren werden ?!
Fall 2 : Bei einem 3-Familienhaus sind 2 Kellerräume beheizt, aber nur gelegentlich, wenn die Kinder drin spielen oder der Mieter drin bastelt. Hier kann man ja nicht von einem "normalen" Wohnbereich sprechen, oder ?! Wie sollte man dies dann berücksichtigen ?
Vielen Dank im voraus.
mfg
Beheizter Kellerraum beim Verbrauchsausweis
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Re: Beheizter Kellerraum beim Verbrauchsausweis
Beheizt oder beheizbar ?
Das ist der Unterschied.
Gruss Dax
Das ist der Unterschied.
Gruss Dax
Re: Beheizter Kellerraum beim Verbrauchsausweis
???daxator hat geschrieben:Beheizt oder beheizbar ?
Das ist der Unterschied.
Gruss Dax
Wenn der Kunde sagt, dass er den Keller nicht beheizt, dann würde ich den Keller nicht einbeziehen. Aber der Keller wird halt geringfügig geheizt, also ein bißchen mehr als gar nicht, aber auch eben nicht so wie Wohnräume üblicherweise geheizt werden.
mfg