Berechnungsart??
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Berechnungsart??
Hallo Kollegen, ich soll für eine Gebäude mit 2 Wohungen im OG und einem Restaurant im EG eine Energieberatung durchführen. Muss die Berechnung für dieses Gebäude nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude oder nach DIN 4108 und DIN 4701 für Wohngebäude durchgeführt werden? Im Voraus besten dank für Euere Antworten. Gruß, Otto.
Re: Berechnungsart??
Wenn das Restaurant wesentlich mehr als 10 % der Gesamtfläche ausmacht,
ist es nicht mehr als Wohngebäude rechenbar. Sicher gibt es auch eine Lüftungsanlage?
Dann unterscheidet sich auch die Haustechnik, und es geht schon garnicht.
Das Restaurant ist getrennt als Nichtwohngebäude zu betrachten. (EnEV §22)
Trennwände und Trenndecken werden bei gleicher Beheizung als wärmeundurchlässig betrachtet
und gehören nicht zur Hüllfläche und nicht zum beheizten Gebäudevolumen.
(EnEV Anhang1 Pkt. 2.7)
Gruss dax
ist es nicht mehr als Wohngebäude rechenbar. Sicher gibt es auch eine Lüftungsanlage?
Dann unterscheidet sich auch die Haustechnik, und es geht schon garnicht.
Das Restaurant ist getrennt als Nichtwohngebäude zu betrachten. (EnEV §22)
Trennwände und Trenndecken werden bei gleicher Beheizung als wärmeundurchlässig betrachtet
und gehören nicht zur Hüllfläche und nicht zum beheizten Gebäudevolumen.
(EnEV Anhang1 Pkt. 2.7)
Gruss dax
Re: Berechnungsart??
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Restaurant hat ca. 50% vom Gebäude. Eine Lüftungsanlage ist nicht vorhanden. Die Wohnungen und das Restaurant werden jeweils mit einer Gastherme beheizt.
Ich bin neu im Energieberater-Geschäft. Bei meiner Ausbildung wurden nur Wohngebäude behandelt. Auf die DIN 18599 wurde überhaupt nicht eingegangen. Deshalb zu meiner Klarheit noch eine grundsätzliche Frage: Ich bin Installateur und Heizungsbauermeister. Darf ich überhaupt, wenn ich mich in die DIN 18599 einarbeiten würde, eine Energieberatung für z.B. das angegebene Gebäude durchführen, oder muss man hierfür zwingend ein Studium vorweisen.
Gruß,
Otto
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Restaurant hat ca. 50% vom Gebäude. Eine Lüftungsanlage ist nicht vorhanden. Die Wohnungen und das Restaurant werden jeweils mit einer Gastherme beheizt.
Ich bin neu im Energieberater-Geschäft. Bei meiner Ausbildung wurden nur Wohngebäude behandelt. Auf die DIN 18599 wurde überhaupt nicht eingegangen. Deshalb zu meiner Klarheit noch eine grundsätzliche Frage: Ich bin Installateur und Heizungsbauermeister. Darf ich überhaupt, wenn ich mich in die DIN 18599 einarbeiten würde, eine Energieberatung für z.B. das angegebene Gebäude durchführen, oder muss man hierfür zwingend ein Studium vorweisen.
Gruß,
Otto
Re: Berechnungsart??
für die DIn 18599 gibt es einen extra aufbaukurs der HWK
dauert bei vollzeit ca eine woche und wird wenn ich mich recht entsinne auch mit einer kleinen prüfung abgeschlossen...
dauert bei vollzeit ca eine woche und wird wenn ich mich recht entsinne auch mit einer kleinen prüfung abgeschlossen...
Re: Berechnungsart??
Hallo,
danke für den Tipp.
Darf ich, wenn ich den Kurs bei der HWK belege, dann als Handwerksmeister und Energieberater die Berechungen nach DIN V 18599 auch durchführen?
Ich hab mal irgendwo mitbekommen, dass man für die Berechung nach DIN V 18599 ein Studium vorweisen muss. Bin mir aber nicht sicher, ob das stimmt.
Gruß,
Otto
danke für den Tipp.
Darf ich, wenn ich den Kurs bei der HWK belege, dann als Handwerksmeister und Energieberater die Berechungen nach DIN V 18599 auch durchführen?
Ich hab mal irgendwo mitbekommen, dass man für die Berechung nach DIN V 18599 ein Studium vorweisen muss. Bin mir aber nicht sicher, ob das stimmt.
Gruß,
Otto
Re: Berechnungsart??
Ja, so ist es. EnEV §21 letzter Absatz.
Dort steht die Einschränkung auf Wohngebäude.
Gruss Dax
Dort steht die Einschränkung auf Wohngebäude.
Gruss Dax