EIN oder Zwei Ausweise
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EIN oder Zwei Ausweise
Hallo liebe Kollegen,
es geht um einen VB Ausweis wo ich mal einfach euren rat benötige:
Doppelhaus--Links Brennwert therme und Lüftungsanlage mit WRG wo der Eigentümer drin wohnt
rechts Brennwert wo er vermietet hat.
Wieviel verbrauchsausweise? Ich kann doch die Doppelhaushälften zusammen ziehen an qm2 und die Gasverbräuche addieren und nur einen Ausweis erstellen oder?
Die Lüftungsanlage bei einem Vb bleibt doch sowieso außen vor oder habe ich da einen Gedankenfehler?
Beide heizen mit Gas.
es geht um einen VB Ausweis wo ich mal einfach euren rat benötige:
Doppelhaus--Links Brennwert therme und Lüftungsanlage mit WRG wo der Eigentümer drin wohnt
rechts Brennwert wo er vermietet hat.
Wieviel verbrauchsausweise? Ich kann doch die Doppelhaushälften zusammen ziehen an qm2 und die Gasverbräuche addieren und nur einen Ausweis erstellen oder?
Die Lüftungsanlage bei einem Vb bleibt doch sowieso außen vor oder habe ich da einen Gedankenfehler?
Beide heizen mit Gas.
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
Der Eigentümer in der linken Haushälfte hat wegen der WRG bei gleichem Heiz- bzw. Nutzerverhalten einen geringeren Gasverbrauch als der Mieter in der rechten Haushälfte ohne WRG. Wenn man nun einfach den Mittelwert nimmt, wäre der Eigentümer (links) schlechter und der Mieter (rechts) besser gestellt.
Es sind zwei Adressen (bzw. zwei aneinander gebaute Häuser), mit jeweils einer eigenen Heizung. Ich würde empfehlen, für jede Haushälfte einen separaten Verbrauchsausweis anzufertigen.
Mit besten Grüßen,
Holger
Es sind zwei Adressen (bzw. zwei aneinander gebaute Häuser), mit jeweils einer eigenen Heizung. Ich würde empfehlen, für jede Haushälfte einen separaten Verbrauchsausweis anzufertigen.
Mit besten Grüßen,
Holger
Holger Simon
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
danke holger,
so sehe ich das nämlich auch! denn er rechnet mit einem Ausweis ja alles schön, eben weil er weniger Gasverbrauch hat.
nur will er nur einen!!! ist es rechtens? manche sind da ziemlich uneinsichtig und für mietzwecke--hauptsache im grünen bereich..
was denkt ihr darüber?
so sehe ich das nämlich auch! denn er rechnet mit einem Ausweis ja alles schön, eben weil er weniger Gasverbrauch hat.
nur will er nur einen!!! ist es rechtens? manche sind da ziemlich uneinsichtig und für mietzwecke--hauptsache im grünen bereich..
was denkt ihr darüber?
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
Hallo Andrea,
ich denke er wird jemanden finden der ihm "Einen" Ausweis ausstellt.
Spätestens im Internet wird er sich "Einen" Ausweis für beide Adressen geminsam besorgen.
Aber für 35 Euro netto (viel mehr wirst du nicht kriegen,oder) würde ich ihn dann auch ziehen lassen und mich auf keinene Fall auf´s Glatteis begeben.
Habe selber schon 5-6 mal den Fall gehabt wo ich Kunden einen V-Ausweis verweigern mußte weil sich das Gebäude z.B dadurch disqualifiziert indem im Erfassungszeitraum das Dach gedämmt wurde.
"Mh ,ach ja ist verständlich - ich überleg es dann nochmal!" - nie mehr gemeldet und ich gehe davon aus das auch die sich Ihre Ausweise dann im Fragenfreien Netz besorgt haben.
Also klare Meinung : Lass sie mal machen, aber mach nicht mit. !
Sonnige Grüße - Björn
ich denke er wird jemanden finden der ihm "Einen" Ausweis ausstellt.
Spätestens im Internet wird er sich "Einen" Ausweis für beide Adressen geminsam besorgen.
Aber für 35 Euro netto (viel mehr wirst du nicht kriegen,oder) würde ich ihn dann auch ziehen lassen und mich auf keinene Fall auf´s Glatteis begeben.
Habe selber schon 5-6 mal den Fall gehabt wo ich Kunden einen V-Ausweis verweigern mußte weil sich das Gebäude z.B dadurch disqualifiziert indem im Erfassungszeitraum das Dach gedämmt wurde.
"Mh ,ach ja ist verständlich - ich überleg es dann nochmal!" - nie mehr gemeldet und ich gehe davon aus das auch die sich Ihre Ausweise dann im Fragenfreien Netz besorgt haben.
Also klare Meinung : Lass sie mal machen, aber mach nicht mit. !
Sonnige Grüße - Björn
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
Hallo Forum!
Die Frage, ob ein oder mehrer Ausweise bei Gebäudegruppen, Reihenhäuser usw., wird immer wieder gestellt.
Hier helfen die "Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 9" des DIBT. Darin wird u. a. ausgeführt:
Es grüßt
Thomas Kuntke
Die Frage, ob ein oder mehrer Ausweise bei Gebäudegruppen, Reihenhäuser usw., wird immer wieder gestellt.
Hier helfen die "Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 9" des DIBT. Darin wird u. a. ausgeführt:
Ich hoffe das dies weitergeholfen hat.Zur Abgrenzung von Gebäuden, Gebäudeteilen und Wohnungen können bestimmte Umstände - meistens mehrere gemeinsam - als Anhaltspunkte herangezogen werden.
Für ein Gebäude können beispielsweise sprechen: Die selbständige Nutzbarkeit, ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang, die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche, eigene Hausnummer, Eigentumsgrenzen, eigener Eingang, die Trennung durch Brandwände.
(...) Unter Berücksichtigung der o. g. Anhaltspunkte lässt sich Folgendes sagen:
a) Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden noch nicht ein Gebäude machen. Hierfür spricht auch Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 4 EnEV 2007. Während Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV 2007 ermöglicht, dass bei der gleichzeitigen Erstellung aneinandergereihter Gebäude diese hinsichtlich der energetischen Anforderungen des § 3 EnEV wie ein Gebäude behandelt werden dürfen, legt Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 4 EnEV 2007 fest, dass die Vorschriften des Abschnitts 5 über den Energieausweis hiervon unberührt bleiben. Dies bedeutet, dass bei der Ausstellung von Energieausweisen eine Behandlung als ein Gebäude gerade nicht vorgesehen ist. Der Energieausweis ist demzufolge für jedes einzelne Reihenhaus auszustellen.
b) Vergleichbares gilt für zwei Doppelhaushälften, selbst wenn sie eine gemeinsame Heizungsanlage aufweisen sollten. Der Energieausweis ist für jede Doppelhaushälfte gesondert auszustellen. Zu berücksichtigen ist, dass sowohl Reihenhäuser als auch Doppelhaushälften häufig nicht baugleich sind und auch nicht den gleichen Modernisierungszustand aufweisen. Letzterem kommt auch mit Blick auf die Modernisierungsempfehlungen besondere Bedeutung zu, da diese Empfehlungen dem etwaigen Modernisierungsbedarf des jeweiligen Gebäudes Rechnung tragen müssen.
Es grüßt
Thomas Kuntke
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
ja super vielen Dank und auch da habt Ihr recht..die sagen dann sogar nun schon am telefon das sie sich nen billiegeren suchen werden der alles schön rechnet..ich meine hey..warum machen das irgendwelche GEB`S?
Re: EIN oder Zwei Ausweise
Mal eine kurze Frage : Wieso disqualifiziert sich durch eine Dämmmaßnahme das Haus ?Habe selber schon 5-6 mal den Fall gehabt wo ich Kunden einen V-Ausweis verweigern mußte weil sich das Gebäude z.B dadurch disqualifiziert indem im Erfassungszeitraum das Dach gedämmt wurde.
Mfg
Re: EIN oder Zwei Ausweise
... diese Frage habe ich mir auch gestellt.
Mfg
Mfg
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
energie2 hat geschrieben:Mal eine kurze Frage : Wieso disqualifiziert sich durch eine Dämmmaßnahme das Haus ?Habe selber schon 5-6 mal den Fall gehabt wo ich Kunden einen V-Ausweis verweigern mußte weil sich das Gebäude z.B dadurch disqualifiziert indem im Erfassungszeitraum das Dach gedämmt wurde.
Mfg
Der Energieausweis ist im Grunde ja wie ein Foto des Hauses , er beschreibt den Zusatnd indem das Haus jetzt da steht.
Habe ich z.B vor zwei Jahren etwas Wärmeschutztechnisches im Sinne der EneV geändert (z.B. Dachneueindeckung mit Dämmung), so habe ich 2 Jahre des IST Zustandes und ein Jahr Verbracuhswerte die Höher als der IST Zustand liegen.
Dadurch disqualifiziert sich meiner Meinung nach das Gebäude für den V-Ausweis.
Nicht "nur" drei Abrechnungsperioden sind notwendig - sondern innerhalb und nach diesem Zeitraum darf das Gebäude Wärmeschutztechnisch nicht geändert werden.
Ich stelle auch V-Ausweise aus und dies auch ohne Begehung durch die Datenaufnahme durch den Eigentümer über ein Formblatt.
Da habe ich jedoch auch die Klausel das das Gebäude im und nach dem Erfassungszeitraum nicht geändert wurde.
Sollte ich da was falsch sehen ? Andere Meinungen interessieren mich natürlich immer. Dafür ist das Forum ja da.
MfG -Björn.
Re: EIN oder Zwei Ausweise
Steht das irgendwo ? Ist das Gesetz oder subjektive Meinung ?!Nicht "nur" drei Abrechnungsperioden sind notwendig - sondern innerhalb und nach diesem Zeitraum darf das Gebäude Wärmeschutztechnisch nicht geändert werden.
EDIT : Habe gerade mal nachgelesen, also EnEV §16 Absatz 1 sagt zwar aus,dass nach einer Modernisierung nur ein Bedarfsausweis erstellt werden darf. In diesem Fall, wo die Modernisierung schon ein bißchen zurückliegt, und auch schon Verbrauchsdaten vorliegen,würde ich das anders sehen.
Aber dies ist wohl wiedermal eine Frage für unsere Spezialisten
Mfg
Re: EIN oder Zwei Ausweise
Hallo, das sehe ich auch so, ohne jetzt den Gesetzestext auswendig zu kennen. Wenn ein Gebäude innerhalb des 3-jährigen Betrachtungszeitraums eines Verbrauchsausweises energetisch ertüchtigt wird, dann kommt das eben dem Ausweis und dem Nutzer zu gute. Schließlich werden ja nur die Verbräuche erfasst, und die werden dann eben weniger.
Mfg
Mfg
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
Na, kommt es wirklich dem Ausweis - last but not least dem Nutzer - zu gute?Wenn ein Gebäude innerhalb des 3-jährigen Betrachtungszeitraums eines Verbrauchsausweises energetisch ertüchtigt wird, dann kommt das eben dem Ausweis und dem Nutzer zu gute.
Wird das Gebäude - in der Summe über die 3 Jahre betrachtet - nicht eigentlich "schlechter" gemacht wie es (nunmehr) ist?
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Hallo Forum!
Wie "energie2" schon richtig mitteilte, gilt auch hier die EnEV zu beachten.
Tja, und da steht sinngemäß drin, dass Maßnahmen nach Anlage 3 - z. B. die Wärmedämmung der Decke gegen unbeheizte Räume - einen "berechneten" Energieausweis (Bedarfsausweis) nach sich ziehen, wenn entspr. § 9 (2) der Jahresprimärenergiebedarf als Nachweisführung herangezogen werden soll. D. h., ist die Decke gedämmt müsste in dem Fall bereits ein (Bedarfs-)Energieausweis vorliegen (der wurde nämlich durch die Maßnahme "ausgelöst").
Wurde hingegen für die Einzelmaßnahmen als Nachweis nur der Wärmedurchgangskoeffizient herangezogen (Werte entspr. Tabelle), wird - so sehe ich das - kein Energieausweis durch die Maßnahme ausgelöst.
Fazit:
Wurde ein Gebäude in den zurückliegenden 3 Jahren nachträglich energetisch ertüchtigt, müsste
a.) ein Energieausweis bereits ausgestellt sein oder
b.) falls kein Energieausweis vorliegt, kann ein Energieausweis - entsprechend den Vorgaben der EnEV, also eingeschränkte Wahlfreiheit - ausgestellt werden.
Wie eingangs erwähnt: Wird ein Verbrauchsausweis ausgestellt, wird im Grunde das Gebäude "schlechter" dargestellt (ist aber eher akademisch, denn wir alle wissen, was für eine Krücke dieser unsägliche Verbrauchsausweis im Grunde ist).
Einen Energieausweis wegen einer stattgefundenen energetischen Ertüchtigung abzulehnen halte ich für nicht zielführend. Allerdings sollte im Kundengespräch nachgefragt werden, ob evtl. bereits ein Ausweis vorliegt - ggf. "versteckt" in den Unterlagen des Bauunternehmers - oder in wie weit der EnEV sonst genüge getan wurde (Nachweis U-Werte).
U. U. kann man so dem Bauherrn hilfreich zur Seite stehen und sich ggf. anbieten, das Versäumte nachzuholen.
Es grüßt
Thomas Kuntke
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich die Darlegung meiner ganz privaten Sichtweise! Irrtümer sind vorbehalten.
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
Hallo Thomas,
nach Rückfrage bei der Dena (ja ich weiß das die Dena nicht allwissend ist und erst recht nicht die EnEVentworfen hat, halte Sie trotzdem für Auskunftskompetent) ist eine "freiwillige" schlechtere Bewertung durch das einbinden einer Heizperiode vor einer energetischen Verbessungen nicht zulässig.
Es ist schon klar das man anderer Ansicht sein kann und ich verzichte nun hier auf die Mühe EnEV Texte etc. zu kopieren - die werden wir alle kennen.
Mir ist in solchen Fällen die Ausstellungsrechtslage zumindest zu unsicher und ich werde in diesen Situationen weiterhin (natürlich nach vernünftigem Kundengespräch) die Ausstellung von V-Ausweisen ablehnen.
Natürlich treffen die in deiner Antwort genannten Punkte das es zumindest einen "versteckten" Ausweis bereits geben müßte auch zu. Aber Hand auf Herz - ich habe noch keinen Nachweis eines Einzelunternehmers gesehen der ein Gebäude in irgendeiner Weise energetisch saniert hat.
Das zu diesem Thema hier im Forum ausnahmsweise mal mehr als 2 Antworten kommen (Endlich mal) zeigt ebenfalls deutlich das man geteilter Meinung sein kann. Ich hoffe das auf meinen neuen Thread auch mehrere Antwort eingehen.
Grüße aus BOT . Björn
nach Rückfrage bei der Dena (ja ich weiß das die Dena nicht allwissend ist und erst recht nicht die EnEVentworfen hat, halte Sie trotzdem für Auskunftskompetent) ist eine "freiwillige" schlechtere Bewertung durch das einbinden einer Heizperiode vor einer energetischen Verbessungen nicht zulässig.
Es ist schon klar das man anderer Ansicht sein kann und ich verzichte nun hier auf die Mühe EnEV Texte etc. zu kopieren - die werden wir alle kennen.
Mir ist in solchen Fällen die Ausstellungsrechtslage zumindest zu unsicher und ich werde in diesen Situationen weiterhin (natürlich nach vernünftigem Kundengespräch) die Ausstellung von V-Ausweisen ablehnen.
Natürlich treffen die in deiner Antwort genannten Punkte das es zumindest einen "versteckten" Ausweis bereits geben müßte auch zu. Aber Hand auf Herz - ich habe noch keinen Nachweis eines Einzelunternehmers gesehen der ein Gebäude in irgendeiner Weise energetisch saniert hat.
Das zu diesem Thema hier im Forum ausnahmsweise mal mehr als 2 Antworten kommen (Endlich mal) zeigt ebenfalls deutlich das man geteilter Meinung sein kann. Ich hoffe das auf meinen neuen Thread auch mehrere Antwort eingehen.
Grüße aus BOT . Björn
Re: EIN oder Zwei Ausweise
Dieses Problem mit der Sanierung während des Abrechnugszeitraumes ist eigentlich nur bei der ersten Anfrage des Eigentümers ein Problem.
Sagen wir mal, der Eigentümer fragt den 1. Energieberater, ob er ihm einen V-Pass ausstellt. Dieser verweigert ihn, weil besagte Sanierung durchgeführt wurde. Nun will der Eigentümer aber nicht den teuren B-Pass, deswegen fragt er einen 2. Energieberater, erwähnt aber die Sanierung nicht, oder schiebt sie so weit zurück, dass schon drei Jahre vergangen sind Problem gelöst ! Den abweichenden Energieverbrauch kann auch ein milder Winter ausgemacht haben, kann doch eh keiner kontrollieren...
Der V-Pass ist eh ein totales Schätzeisen, deswegen verstehe ich überhaupt nicht, warum der zugelassen wurde
Macht keinen Sinn und Aussagekraft gleich null. Und wenn dann der Eigentümer, der ja eigentlich überhaupt keinen Ausweis haben will, plötzlich noch den Bedarfsausweis ausstellen lassen muss, weil er erst vor kurzem saniert hat, dann freut der sich richtig und lobt erneut die deutsche Bürokratie
Mfg
Sagen wir mal, der Eigentümer fragt den 1. Energieberater, ob er ihm einen V-Pass ausstellt. Dieser verweigert ihn, weil besagte Sanierung durchgeführt wurde. Nun will der Eigentümer aber nicht den teuren B-Pass, deswegen fragt er einen 2. Energieberater, erwähnt aber die Sanierung nicht, oder schiebt sie so weit zurück, dass schon drei Jahre vergangen sind Problem gelöst ! Den abweichenden Energieverbrauch kann auch ein milder Winter ausgemacht haben, kann doch eh keiner kontrollieren...
Der V-Pass ist eh ein totales Schätzeisen, deswegen verstehe ich überhaupt nicht, warum der zugelassen wurde
Macht keinen Sinn und Aussagekraft gleich null. Und wenn dann der Eigentümer, der ja eigentlich überhaupt keinen Ausweis haben will, plötzlich noch den Bedarfsausweis ausstellen lassen muss, weil er erst vor kurzem saniert hat, dann freut der sich richtig und lobt erneut die deutsche Bürokratie
Mfg
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Re: EIN oder Zwei Ausweise
So sieht es aus - aber da schließt sich der Kreis ja dann zu meiner ersten Antwort.
Bleibt die Frage der Haftung bei Unwissenheit.
Nun bist du der zweite GEB zu dem der Kunde kommt und er erzählt dir schön was in die Tasche , so das die Daten passen.
Kommt es aus irgendeinem Grund zu Ärger - was dann ?
Deshalb steht auf meinen Formularen das der Eigentümer bestätigt das das Gebäude von Beginn des Erfassungszeitraums nicht im Sinner der EnEV ... etc. pp.
Ob es rchtgültig ist ? Keine Ahnung - aber ohne JEDER MENGE Ausschlußklauseln und Vertragsbestimmungen erstelle ich keinerlei Ausweise mit reiner Datenerhebung durch den Eigentümer (Auch wen ndie EnEV ist vorsieht).
Strickt man solche Falschangaben weiter ist das Angebot einen Bedarfsausweis online anzubieten doch eigentlich totaler Irrsinn.
Aus der Sicht weiß ich auch nicht ob es eine wirklich gute Sache ist das Hottgenroth das Online Tool rausgebracht hat.
Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.
Cu - Grüße - Björn.
Bleibt die Frage der Haftung bei Unwissenheit.
Nun bist du der zweite GEB zu dem der Kunde kommt und er erzählt dir schön was in die Tasche , so das die Daten passen.
Kommt es aus irgendeinem Grund zu Ärger - was dann ?
Deshalb steht auf meinen Formularen das der Eigentümer bestätigt das das Gebäude von Beginn des Erfassungszeitraums nicht im Sinner der EnEV ... etc. pp.
Ob es rchtgültig ist ? Keine Ahnung - aber ohne JEDER MENGE Ausschlußklauseln und Vertragsbestimmungen erstelle ich keinerlei Ausweise mit reiner Datenerhebung durch den Eigentümer (Auch wen ndie EnEV ist vorsieht).
Strickt man solche Falschangaben weiter ist das Angebot einen Bedarfsausweis online anzubieten doch eigentlich totaler Irrsinn.
Aus der Sicht weiß ich auch nicht ob es eine wirklich gute Sache ist das Hottgenroth das Online Tool rausgebracht hat.
Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.
Cu - Grüße - Björn.