Energiebedarfsausweis Neubau


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samanabay
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Energiebedarfsausweis Neubau

Beitrag von samanabay » 2008-09-08 19:12:38

Hallo,

Nach meiner Information wird doch bereits seit 2002 für jeden Neubau ein Energieausweis (Energiebedarfsausweis) ertellt.
Ein Kunde erzählte mir nun das der Architekt für ein Neubau aus dem Jahr 2007 (12 Wohneinheiten + Läden und Büros über 10%)
der von Ihm erstellt wurde jetzt für den Energieausweis 5000,- EUR haben möchte.
Möchte der Architekt nochmals kassieren ohne etwas dafür zu tun oder kann dass wirklich sein?
Oder anders gefragt: Ist der Energiebedarfsausweis der beim Bauantrag eingereicht werden muss = dem Energiepass den die EnEV 2007 fordert?
Sorry dass ich gleich mit einer Frage starte! :wink:

Danke für jede Antwort
samanabay

Thomas Kuntke
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Re: Energiebedarfsausweis Neubau

Beitrag von Thomas Kuntke » 2008-09-08 21:48:07

Gebäude entsprechend der EnEV - also seit 2002 - haben bereits einen Energie(bedarfs)ausweis. Dies regelte der § 13 der alten Verordnung. Dieser Ausweis sieht jedoch etwas anders aus (Anhang zu "alten" EnEV Muster A bzw. B "Wärmebedarfsausweis"). Ein Fehlen des Ausweises stellt also nach meiner Meinung ein Verstoß gegen das (damals) gültige Recht dar.
Im Übrigen steht zu den "alten" Ausweisen auch etwas im § 29 der jetzt gültigen EnEV.

Das Ansinnen des Architekten ist also nicht nur als frech oder als Unfug zu bezeichnen, sondern regelrecht kriminell!

Falls der o. g. Ausweis in der Tat fehlt, kann aus meiner Sicht der Dinge der Bauherr kostenfrei eine de facto "Nachbesserung" (Gewährleistungsanspruch...) verlangen. Also den fehlen Ausweis nachfordern. Ggf. sollte sich der Bauherr an die zuständige Gewerbeaufsicht oder die Architektenkammer wenden.

Gruß
Thomas Kuntke

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich die Darlegung meiner ganz privaten Sichtweise! Irrtümer sind vorbehalten.
Thomas Kuntke
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ataman
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Re: Energiebedarfsausweis Neubau

Beitrag von ataman » 2008-09-11 12:29:20

"alte" Energiebedarfsausweise ersetzen Gebäudeenergieausweise ("Energiepässe"), sind jedoch auch nur 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Bei einem Neubau von 2002 muss ein solcher Energiebedarfsausweis vorhanden sein ("Wärmeschutznachweis"). 2012 ist dann ein neuer Ausweis auszustellen.

Gruß, Ataman

Thomas Kuntke
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Re: Energiebedarfsausweis Neubau

Beitrag von Thomas Kuntke » 2008-09-11 13:31:27

Korrekt! Nach 10 Jahren ist ein neuer Ausweis fällig.
Jedoch nicht nach einem(!) Jahr, denn in der Anfrage hieß es "ein Neubau aus dem Jahr 2007 "...
Tja, und dann wäre da noch der "Preis" - kein Kommentar!
Thomas Kuntke
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samanabay
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Re: Energiebedarfsausweis Neubau

Beitrag von samanabay » 2008-09-11 14:16:51

Danke für die Antworten!

samanabay

arbru
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Re: Energiebedarfsausweis Neubau

Beitrag von arbru » 2008-09-23 07:52:05

wie sieht es denn dabei bei dem vereinfachtem genehmigungsverfahren aus. hatte auch so einen fall. eigentümer wollte energieausweis, gebäude bj. 2006, architekt sagte ihm das es er kein wärmeschutznachweis benötige nach dem vereinfachtem genehmigungsverfahren. kann er trotzdem vom architekten den wärmeschutznachweis verlangen.

ataman
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Re: Energiebedarfsausweis Neubau

Beitrag von ataman » 2008-09-23 14:01:17

bei dem vereinfachtem genehmigungsverfahren bescheinigt der architekt dem bauamt, dass das haus den vorschriften (statik, wärme- und schallschutz) entspricht, muss dieses jedoch nicht nachweisen. das bauamt prüft auch nicht nach. dass alles korrekt ist liegt somit in der verantwortung des architekten.
ABER: wenn der architekt keinen wärmeschutznachweis führt bzw. machen läßt, wie will er dem bauamt bescheinigen, dass das haus den EnEV-Anforderungen entspricht? erfahrungsgemäß? gefühlsmäßig??
De facto muss unbedingt ein wärmeschutznachweis vorliegen und der bauherr kann dies verlangen. ist natürlich gesondert abzurechnen, wie z.B. die Statik.

gruß, ataman

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