Energieausweis richtig?


Moderatoren: Administrator, S.Energie

Antworten
EBS
Beiträge: 19
Registriert: 2008-08-30 23:17:50

Energieausweis richtig?

Beitrag von EBS » 2008-09-16 21:39:01

Hallo Energieberater,
ich soll einen Energieausweis (Bedarf) für ein Wohngebäude ausstellen. Es handelt sich dabei um ein EFH mit kleiner Einliegerwohnung BJ. 1950.
Das Problem: Das Wohnhaus wird vom Eigentümer selbst bewohnt und ist energetisch sehr gut saniert (Solar+ Pelletkessel+WDVS+Fenster 3fachverg.usw.).
Die Einliegerwohnung dagegen wird mit elektr. Bodenheizung und elektr.WW-Bereitung betrieben. Auch eine komplette AW ist noch alt (ohne WDVS) und 30 Jahre alte Fenster.
Der Energieausweis soll laut Eigentümer zur Vorlage an neue Mieter der Einliegerwohnung erstellt werden.
Meine Frage: Ich weis, das im Energieausweis das gesamte Gebäude als eine Einheit bewertet wird, aber ein Mieter wird doch von solchen Daten geblendet.
Kann ich auf den E-Ausweis als Zusatz vermerken, das für die Einliegerwohnung ein viel höherer Verbrauch zu erwarten ist, oder kann ich sogar rechtliche Folgen für solch einen Ausweis erwarten?
Bitte schreibt mir Eure Meinungen.
Vielen Dank

uli4004
Beiträge: 25
Registriert: 2005-09-12 16:46:32
Wohnort: Frankfurt am Main

Re: Energieausweis richtig?

Beitrag von uli4004 » 2008-09-23 10:03:49

Hallo,

meiner Meinung nach hat Du nichts zu befürchten!
Bilde das Gebäude so ab wie es ist. Im Ausweis kannst (oder eher: musst) Du ja Modernisierungsempfehlungen für den schlechten Zustand machen. Allerdings müssen diese potentiellen Interessenten nicht gezeigt werden.

uli

Thomas Kuntke
Beiträge: 46
Registriert: 2003-05-16 11:19:16
Wohnort: Meißen (Sachsen)
Kontaktdaten:

Re: Energieausweis richtig?

Beitrag von Thomas Kuntke » 2008-09-27 20:43:53

Ja, ich sehe das genauso wie Uli. Benenne die Modernisierungsmöglichkeiten der Einliegerwohnung in den "Modernisierungsempfehlungen", was ja beim Bedarfsausweis gar kein Problem sein dürfte. Auch in einem separaten Anschreiben kannst Du ja entsprechende (zusätzliche) Hinweise geben. Ob dann natürlich der Vermieter diese Infos weitergibt...

In dem Zusammenhang noch 'ne Frage:
Laut EnEV muss für Bestandsgebäude der Energieausweis (und nur der - also nicht die Modernisierungsempfehlungen) dem potentiellen Mieter / Käufer zugänglich gemacht werden. So weit so gut... Wie ist es aber mit dem "tatsächlichen" Mieter / Käufer? Wenn also aus dem potentiellen Mieter / Käufer der reale neue Mieter oder Eigentümer wird? Bekommt der den Ausweis und - last but not least - die Modernisierungsempfehlunegn ausgehändigt? Logisch erscheint mir dies - nur, wo stehts geschrieben?

Gruß
Thomas Kuntke
Thomas Kuntke
Mitglied im Netzwerk:

..............................Bild
http://www.ebb-meissen.de

B.Gottemeier
Beiträge: 72
Registriert: 2006-08-06 11:40:13
Wohnort: Bottrop
Kontaktdaten:

Re: Energieausweis richtig?

Beitrag von B.Gottemeier » 2008-09-27 21:08:42

Thomas Kuntke hat geschrieben:Ja, ich sehe das genauso wie Uli. Benenne die Modernisierungsmöglichkeiten der Einliegerwohnung in den "Modernisierungsempfehlungen", was ja beim Bedarfsausweis gar kein Problem sein dürfte. Auch in einem separaten Anschreiben kannst Du ja entsprechende (zusätzliche) Hinweise geben. Ob dann natürlich der Vermieter diese Infos weitergibt...

In dem Zusammenhang noch 'ne Frage:
Laut EnEV muss für Bestandsgebäude der Energieausweis (und nur der - also nicht die Modernisierungsempfehlungen) dem potentiellen Mieter / Käufer zugänglich gemacht werden. So weit so gut... Wie ist es aber mit dem "tatsächlichen" Mieter / Käufer? Wenn also aus dem potentiellen Mieter / Käufer der reale neue Mieter oder Eigentümer wird? Bekommt der den Ausweis und - last but not least - die Modernisierungsempfehlunegn ausgehändigt? Logisch erscheint mir dies - nur, wo stehts geschrieben?

Gruß
Thomas Kuntke
Hallo Thomas,
das steht niergends geschrieben - weil es nicht so ist. :D
Ein Käufer / Mieter bekommt garnichts ausgehändig. Weder als potentieller noch als abgeschlossener Käufer/ Mieter.
Beim Verkauf wird es sich einbürgern das der Ausweis mit übergeben wird. Ein Recht darauf sehe ich jedoch nicht.
Im Grunde kann es jedoch passieren das man ein Haus kauft und den Ausweis nicht bekommt. Jetzt gibt es in diesem Haus einen Leerstand der vermietet werden soll. Dann müßte der neue Besitzer einen neuen Ausweis machen lassen. Einen solchen Fall würde ich aber mal im 0/00 Bereich ansetzen.

(Und beim Mieter sowieso nicht - da fehlt mir auch der Sinn warum er einene Ausweis ausgehändigt bekommen soll.)


Wie immer gilt : Es ist nur meine Meinung und die kann auch völlig daneben liegen :-)

Thomas Kuntke
Beiträge: 46
Registriert: 2003-05-16 11:19:16
Wohnort: Meißen (Sachsen)
Kontaktdaten:

Re: Energieausweis richtig?

Beitrag von Thomas Kuntke » 2008-09-28 11:40:01

O.K. beim Mieter sehe ich das noch ein, aber beim (neuen) Eigentümer? Sicherlich ist das rein akademisch, aber es erscheint mir unlogisch, dass bei einem neu errichteten Gebäude der Ausweis dem Bauherrn / Eigentümer (zwingend) zu übergeben ist (Formulierung im § 16 (1) EnEV: "... ausgestellt wird."), dies aber bei einem Bestandsgebäude nicht der Fall sein soll. Sind dem (neuen) Eigentümer nicht alle zum Grundstück bzw. Gebäude gehörigen Unterlagen - so weit vorhanden - zu übergeben? Auch habe ich bereits davon gehört, dass Notare beim Abwickeln von Grundstücks- bzw. Gebäudeverkäufen den Energieausweis faktisch an- bzw. nachfordern.

Gruß
Thomas Kuntke
Thomas Kuntke
Mitglied im Netzwerk:

..............................Bild
http://www.ebb-meissen.de

Antworten