Hallo Energieberater,
eine Kurze Frage.
Wie verhält es sich mit der Austellung der Energieausweise für Nichtwohngebäude die jetzt fertiggestellt wurden.
Z.B. ein beheiztes Feuerwehrgebäude, wann muß man den Energiepass erstellen und welchen? Meiner Meinung nach kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, da keine Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen. Wer kann helfen? Vielen dank im Voraus.
Gruß Energiefuchs
Energiepass für Nichtwohngebäude nach DIN18599
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Re: Energiepass für Nichtwohngebäude nach DIN18599
Der Energieausweis ist bereits vorhanden, bzw. sollte es sein. Er ist nämlich Bestandteil der Bauvorlage/Baugenehmigung.
Gruss Dax
Gruss Dax
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Re: Energiepass für Nichtwohngebäude nach DIN18599
Hallo Daxator,
wie ist das zu verstehen? Der Energiepass für Nichtwohngebäude muss doch erst ab 1 Juni 2009 zugänglich gemacht werden.
Siehe Link:
http://www.enev-online.net/enev_2007/29 ... sweise.htm
Weiß sonst noch jemand etwas?????
Gruß Energiefuchs
wie ist das zu verstehen? Der Energiepass für Nichtwohngebäude muss doch erst ab 1 Juni 2009 zugänglich gemacht werden.
Siehe Link:
http://www.enev-online.net/enev_2007/29 ... sweise.htm
Weiß sonst noch jemand etwas?????
Gruß Energiefuchs
Re: Energiepass für Nichtwohngebäude nach DIN18599
Für Bestandsgebäude ist das korrekt.
Für Neubauten gilt:
Die Energieausweise gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz (1) sind seit dem 1. Oktober 2007 für neue Bauvorhaben verpflichtend.
Und zwar nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude, wenn der Bauantrag nach dem 01.10.07 gestellt wurde.
wenn vorher, gilt EneV 2004, dieser NW gilt ebenfalls 10 Jahre als Ausweis.
Gruss Dax
Für Neubauten gilt:
Die Energieausweise gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz (1) sind seit dem 1. Oktober 2007 für neue Bauvorhaben verpflichtend.
Und zwar nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude, wenn der Bauantrag nach dem 01.10.07 gestellt wurde.
wenn vorher, gilt EneV 2004, dieser NW gilt ebenfalls 10 Jahre als Ausweis.
Gruss Dax