Meine erste Frage
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Meine erste Frage
Hallo !
Ich habe eine frage ein Kunde von mir hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentümergemeinschaft.
Das Gebäude hat 8 Wohnungen und 2 Geschäfte im Erdgeschoß jede Wohnung und jedes Geschäft hat eine eigene Gasheizung .
Wenn die Eigentümergemeinschaft sich gegen den Bedarfsorientierten Energieausweis entscheidet ist die Frage, ob ich den trotzdem ausstellen kann.
Ich habe eine frage ein Kunde von mir hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentümergemeinschaft.
Das Gebäude hat 8 Wohnungen und 2 Geschäfte im Erdgeschoß jede Wohnung und jedes Geschäft hat eine eigene Gasheizung .
Wenn die Eigentümergemeinschaft sich gegen den Bedarfsorientierten Energieausweis entscheidet ist die Frage, ob ich den trotzdem ausstellen kann.
Re: Meine erste Frage
Hallo,
für wen soll der Ausweis denn dann sein, wenn der Eigentümer Ihn garnicht will ??
Dax
für wen soll der Ausweis denn dann sein, wenn der Eigentümer Ihn garnicht will ??
Dax
Re: Meine erste Frage
Es ist eine Eigentümergemeinschaft und einer der Eigentümer möchte einen Bedarfsausweis haben, befürchtet aber das die anderen Besitzer das nicht mittragen wollen und die Gewerblichen wohl sowieso nicht!
Re: Meine erste Frage
Dann muss er eben die Differenz zum Verbrauchsausweis selber zahlen,
wenn er unbedingt einen Bedarfsausweis will.
Ausstellen kann man Ihn natürlich.
Wenn die Gewerbefläche über 10% der Gesamtfläche liegt, sind sowieso getrennte Ausweise
vorgeschrieben. (Mischnutzung)
Dann kann man für die Gewerbe Verbrauch und die Wohnungen Bedarf rechnen.
Gruss dax
wenn er unbedingt einen Bedarfsausweis will.
Ausstellen kann man Ihn natürlich.
Wenn die Gewerbefläche über 10% der Gesamtfläche liegt, sind sowieso getrennte Ausweise
vorgeschrieben. (Mischnutzung)
Dann kann man für die Gewerbe Verbrauch und die Wohnungen Bedarf rechnen.
Gruss dax
Re: Meine erste Frage
Hallo Daxator,
vielen Dank für deine Hilfe.
vielen Dank für deine Hilfe.
Re: Meine erste Frage
Hallo,
ist jetzt zwar schon eine Weile her, die Frage. Meines Erachtens kann der Energieausweis nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden, Ich habe immer das ganze Gebäude zu betrachten, mit der Ausnahme gewerblichen Anteils.
Gruss Sebbe
ist jetzt zwar schon eine Weile her, die Frage. Meines Erachtens kann der Energieausweis nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden, Ich habe immer das ganze Gebäude zu betrachten, mit der Ausnahme gewerblichen Anteils.
Gruss Sebbe