Verbrauchsausweis - Modernisierungsvorschlag Pflicht ?


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w33sL
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Verbrauchsausweis - Modernisierungsvorschlag Pflicht ?

Beitrag von w33sL » 2009-02-17 15:50:17

Guten Tag miteinander,
ich hab eine Frage die ich bis jetzt leider noch nicht 100%ig klären konnte und zwar ist meine Frage ob es beim Ausstellen eines Verbrauchsausweises Pflicht ist Modernisierungsvorschläge zu machen, oder ob dieses Feld auch einfach "vernachlässigt" bzw. leer gelassen werden kann!?
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar, vllt kennt jemand sogar eine Quelle wo näheres dazu eindeutig steht.

Danke im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

daxator
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Re: Verbrauchsausweis - Modernisierungsvorschlag Pflicht ?

Beitrag von daxator » 2009-02-17 17:40:26

Hallo,
wenn kostengünstige Massnahmen möglich sind, müssen Sie auch reingeschrieben werden.
So steht es in §20 EneV.
Wenn nicht, muss es auch reingeschrieben werden.(keine Massnahmen möglich)
Was kostengünstig bedeutet, sagt die EneV nicht.
Gruss Dax

w33sL
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Re: Verbrauchsausweis - Modernisierungsvorschlag Pflicht ?

Beitrag von w33sL » 2009-02-17 18:47:27

Danke für die schnelle Antwort.
Problem ist aber, was ist wenn ich nicht mal das Haus gesehen habe ?
Ich muss ja nicht mal zwingend hin um einen Verbrauchsausweis auszustellen.

Für eine Antwort schonmal danke.

Mit freundlichen Grüßen

gebpb
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Re: Verbrauchsausweis - Modernisierungsvorschlag Pflicht ?

Beitrag von gebpb » 2009-02-17 22:30:35

Hallo,
also mal ehrlich, das sind doch nur halbe Sachen! Wenn ein anderer Kollege das in die Hände bekommt und dann auch noch drüber schauen soll, dann kann er ja nicht anders als über deinen Bericht etwas zu sagen. Grüße gebpb

Thomas Kuntke
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Re: Verbrauchsausweis - Modernisierungsvorschlag Pflicht ?

Beitrag von Thomas Kuntke » 2009-02-23 17:10:23

Problem ist aber, was ist wenn ich nicht mal das Haus gesehen habe ?

Tja, das ist dann Dein Problem...
Ich beispielsweise mache grundsätzliche keine Ausweise ohne das Objekt mehr oder weniger gut zu kennen und dies sollte, so jedenfalls meine Meinung, ein wirklicher Energieberater auch stets so handhaben!

Wie bereits von daxator geschrieben, sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen auf jeden Fall Pflicht (sh. § 20 EnEV). Du hast also als Energieausweisaussteller fachlich zu prüfen, ob und welche kostengünstigen Modernisierungsmöglichkeiten für das konkrete Gebäude möglich sind und diese dem Energieausweis beizufügen. Falls keine kostengünstigen Modernisierungsempfehlungen möglich sind – zum Beispiel bei Neubauten und kürzlich umfassend energetisch sanierten Gebäuden - muss Du dies mit Deiner Unterschrift auf dem entsprechenden Formblatt bestätigen. Die Erstellung von Modernisierungsempfehlungen ist eine verpflichtende (formelle) Vorgabe der EnEV 2007 und darf auch nicht durch eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller wegfallen.

Zum Begriff: Kostengünstige Verbesserungen sind übliche, im Allgemeinen rentable Maßnahmen.

Übrigens:
Gemäß § 17 Abs. 5 kann der Eigentümer die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Daten bereitstellen; der Aussteller darf diese seinen Berechnungen jedoch nicht(!) zugrundelegen, falls es begründeten Anlass zu Zweifeln an deren Richtigkeit gibt.
Frage: Woher sollten Anlass zu Zweifeln kommen, wenn der Ausweis ohne Begehung erstellt wird?
Ergo: Ausweiserstellung ohne Vor-Ort-Termin ist unseriös!
Thomas Kuntke
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