Kellerabgang zur Hüllfläche?
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Kellerabgang zur Hüllfläche?
Hallo,
mal wieder eine grundlegende Frage:
Bei 1-Familienhäusern ist ja folgende Situation recht häufig anzutreffen: Die Treppe zum (unbeheizten) Keller ist an einer Längs-Seite mit einer Sperrholzwand verkleidet, an der Schmalseite ist die Tür zum Keller und die andere Längsseite grenzt an eine massive Wand (meist Trennwand zu einem Wohnraum, manchmal auch Außenwand).
Nun müsste man, wenn manns richtig machen will (und das wollen wir ja alle...), diese den Kellerabgang begrenzenden Teile als "Trennwand zum unbeheizten Keller" mit in die Hüllfläche einbeziehen. Den Treppenlauf zum OG ja noch zusätzlich als "Decke/Boden zum unbeheizten Keller". Bzw. wenn mann es ganz genau nimmt, nur die Trittstufen als "Boden" und die Setzstufen als "Trennwand" wegen der unterschiedlichen Wärmeübergangswiderstände - kann mir noch irgendwer folgen? Macht zusammen 3 bis 5 zusätzliche Bauteile in der Hüllflächentabelle. Das paradoxe ist, dass wenn ich die einfache Erfassung wähle, der Kellerabgang völlig außen vor bleibt. Wenn ich die detaillierte Erfassung durchführe aber diese extrem (über-)genaue Erfassung durchführen müsste. Oder sehe ich da etwas falsch - der EnEV-Wald hat ja sehr viele Bäume...
Es geht hier um die gesetzesgetreue Ausstellung von Ausweisen. Bei Energieberatung kann ich ja vereinfachen, kein Thema. Außerdem geht es wie beschrieben um von dem beheizten Bereich getrennte Kellerabgänge. Wie "offene" Kellerabgänge zu berechnen sind bzw. wie diese pauschaliert werden dürfen, steht ja in den Richtlinien zur Datenerhebung im Wohnungsbau. Es geht auch nicht um das ewige Thema Treppenhaus (im MFH) zur thermischen Hüllfläche oder nicht. Das alles ist klar.
Nur, in dem beschriebenen Fall finde ich
a) den Aufwand unangemessen,
b) wird das A/V-Verhältnis insbesondere bei kleinen, an sich kompakten 1-Fam.-Häusern deutlich verschlechtert,
und c) weicht infolgedessen der EnEV-Normverbrauch noch stärker von der Realität ab als er dies ohnehin schon tut.
Ein abgetrennter, jedoch ungedämmter Kellerabgang kann doch die energetische Bilanz eines Hauses nicht derart verschlechtern, oder? Die obligatorische Frage: Wie handhabt ihr das? Oder gibt es in der EnEV oder in irgendwelchen Normen diesbezüglich Regeln, welche ich noch nicht gefunden habe.?
In der Hoffnung auf rege Beteiligung,
Gruß, Ataman
mal wieder eine grundlegende Frage:
Bei 1-Familienhäusern ist ja folgende Situation recht häufig anzutreffen: Die Treppe zum (unbeheizten) Keller ist an einer Längs-Seite mit einer Sperrholzwand verkleidet, an der Schmalseite ist die Tür zum Keller und die andere Längsseite grenzt an eine massive Wand (meist Trennwand zu einem Wohnraum, manchmal auch Außenwand).
Nun müsste man, wenn manns richtig machen will (und das wollen wir ja alle...), diese den Kellerabgang begrenzenden Teile als "Trennwand zum unbeheizten Keller" mit in die Hüllfläche einbeziehen. Den Treppenlauf zum OG ja noch zusätzlich als "Decke/Boden zum unbeheizten Keller". Bzw. wenn mann es ganz genau nimmt, nur die Trittstufen als "Boden" und die Setzstufen als "Trennwand" wegen der unterschiedlichen Wärmeübergangswiderstände - kann mir noch irgendwer folgen? Macht zusammen 3 bis 5 zusätzliche Bauteile in der Hüllflächentabelle. Das paradoxe ist, dass wenn ich die einfache Erfassung wähle, der Kellerabgang völlig außen vor bleibt. Wenn ich die detaillierte Erfassung durchführe aber diese extrem (über-)genaue Erfassung durchführen müsste. Oder sehe ich da etwas falsch - der EnEV-Wald hat ja sehr viele Bäume...
Es geht hier um die gesetzesgetreue Ausstellung von Ausweisen. Bei Energieberatung kann ich ja vereinfachen, kein Thema. Außerdem geht es wie beschrieben um von dem beheizten Bereich getrennte Kellerabgänge. Wie "offene" Kellerabgänge zu berechnen sind bzw. wie diese pauschaliert werden dürfen, steht ja in den Richtlinien zur Datenerhebung im Wohnungsbau. Es geht auch nicht um das ewige Thema Treppenhaus (im MFH) zur thermischen Hüllfläche oder nicht. Das alles ist klar.
Nur, in dem beschriebenen Fall finde ich
a) den Aufwand unangemessen,
b) wird das A/V-Verhältnis insbesondere bei kleinen, an sich kompakten 1-Fam.-Häusern deutlich verschlechtert,
und c) weicht infolgedessen der EnEV-Normverbrauch noch stärker von der Realität ab als er dies ohnehin schon tut.
Ein abgetrennter, jedoch ungedämmter Kellerabgang kann doch die energetische Bilanz eines Hauses nicht derart verschlechtern, oder? Die obligatorische Frage: Wie handhabt ihr das? Oder gibt es in der EnEV oder in irgendwelchen Normen diesbezüglich Regeln, welche ich noch nicht gefunden habe.?
In der Hoffnung auf rege Beteiligung,
Gruß, Ataman
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
Gibt es evtl. irgendeine Vorschrift, die zuläßt, dass man einen solchen Kellerabgang übermessen oder pauschalieren kann?
Z.B. kann ich ja in der erweiterten Gebäudeerfassung nur wählen zwischen mitbeheiztem (also offenem) Kellerabgang oder kein Kellerabgang. Ein thermisch getrennter Kellerabgang zum unbeheizten Keller ist anscheinend nicht vorgesehen, obwohl dieser Fall in der Praxis eher die Regel als die Ausnahme ist.
Wie gesagt: wie ich die Trennwände zum Kellerabgang erfassen kann, weiß ich (in der detaillierten Gebäudeerfassung, was ich auch immer mache). Frage ist nur, ob ich diese auch erfassen muss.
nochmal Gruß, Ataman
Z.B. kann ich ja in der erweiterten Gebäudeerfassung nur wählen zwischen mitbeheiztem (also offenem) Kellerabgang oder kein Kellerabgang. Ein thermisch getrennter Kellerabgang zum unbeheizten Keller ist anscheinend nicht vorgesehen, obwohl dieser Fall in der Praxis eher die Regel als die Ausnahme ist.
Wie gesagt: wie ich die Trennwände zum Kellerabgang erfassen kann, weiß ich (in der detaillierten Gebäudeerfassung, was ich auch immer mache). Frage ist nur, ob ich diese auch erfassen muss.
nochmal Gruß, Ataman
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
Hüllfläche ist Hüllfläche, da beißt die Maus.....
Also gehören alle Flächen die das beheizte Volumen abgrenzen auch dazu und sind zu erfassen.
Vereinfachungen für diesen Fall sind mir nicht bekannt.
Wüsste auch nicht wie die aussehen sollten...
Bei dem Treppenlauf den Belag nicht vergessen
Mit spaßigen Grüssen
Dax
Also gehören alle Flächen die das beheizte Volumen abgrenzen auch dazu und sind zu erfassen.
Vereinfachungen für diesen Fall sind mir nicht bekannt.
Wüsste auch nicht wie die aussehen sollten...
Bei dem Treppenlauf den Belag nicht vergessen
Mit spaßigen Grüssen
Dax
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
Aber wie ist dann mit dem Heizraum?
In der EnEV steht doch, in die Hüllfläche darf nur der Beheizte bereich mit eingerechnet werden.
Der Heizraum ist aber nicht beheizt deshalb dürfte er auch nicht mitgerechnet werden, und bei
der Kesselanlage dürfte es auch dann keine Rolle spielen ob er Raumluftunabhängig ist oder nicht.
mfg
Gasokol
In der EnEV steht doch, in die Hüllfläche darf nur der Beheizte bereich mit eingerechnet werden.
Der Heizraum ist aber nicht beheizt deshalb dürfte er auch nicht mitgerechnet werden, und bei
der Kesselanlage dürfte es auch dann keine Rolle spielen ob er Raumluftunabhängig ist oder nicht.
mfg
Gasokol
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
@ Dax:
Natürlich muss man beim Treppenlauf 3 Gefache erfassen: 70 % Kokos-Teppichläufer, 25 % ohne Belag, 5 % mit unteren Befestigungsleisten
Eine sinnvolle und praktikable Vereinfachung wäre meiner Meinung nach, die Grundfläche des Abgangs zu übermessen. Meinetwegen sollte man eine pauschale Fläche (z.B. 5 oder 10 m²) mit dem überwiegenden Material der Kellerbgangtrennwand in die Hüllfläche nehmen. So könnte man dann auch eine Dämmung eben dieser Trennwände berücksichtigen.
@ gasokol:
Wenn der Heizkessel im unbeheizten Keller steht, dann ist das so wie Du schreibst.
Es ist aber so, dass Du durchaus auch Räume ohne eigenen Heizkörper mit in das beheizt Volumen einbeziehen kannst, wenn das Sinn macht. Schließlich werden solche Räume ja indirekt durch benachbarte Räume mitbeheizt. Wenn also mitten in der Wohnung ein kleiner Abstellraum ist, in dem auch der Kessel steht, so sollte man diesen Raum in das beheizte Volumen einbeziehen. Sonst müsstest Du ja alle Trennwände dieses Raumes erfassen in letzter Konsequenz auch dämmen.
Was Du nicht darfst, ist Räume mit Heizkörper aus dem beheizten Volumen rausnehmen (z.B. "Wintergärten" mit Heizung).
@ alle:
Wenn es keine Pauschalierung/Vereinfachung für abgetrennte Kellerabgänge gibt, wie handhabt Ihr das bei der Ausweiserstellung? Keine Angst, ist ja anonym!
Gruß, Ataman
Natürlich muss man beim Treppenlauf 3 Gefache erfassen: 70 % Kokos-Teppichläufer, 25 % ohne Belag, 5 % mit unteren Befestigungsleisten
Eine sinnvolle und praktikable Vereinfachung wäre meiner Meinung nach, die Grundfläche des Abgangs zu übermessen. Meinetwegen sollte man eine pauschale Fläche (z.B. 5 oder 10 m²) mit dem überwiegenden Material der Kellerbgangtrennwand in die Hüllfläche nehmen. So könnte man dann auch eine Dämmung eben dieser Trennwände berücksichtigen.
@ gasokol:
Wenn der Heizkessel im unbeheizten Keller steht, dann ist das so wie Du schreibst.
Es ist aber so, dass Du durchaus auch Räume ohne eigenen Heizkörper mit in das beheizt Volumen einbeziehen kannst, wenn das Sinn macht. Schließlich werden solche Räume ja indirekt durch benachbarte Räume mitbeheizt. Wenn also mitten in der Wohnung ein kleiner Abstellraum ist, in dem auch der Kessel steht, so sollte man diesen Raum in das beheizte Volumen einbeziehen. Sonst müsstest Du ja alle Trennwände dieses Raumes erfassen in letzter Konsequenz auch dämmen.
Was Du nicht darfst, ist Räume mit Heizkörper aus dem beheizten Volumen rausnehmen (z.B. "Wintergärten" mit Heizung).
@ alle:
Wenn es keine Pauschalierung/Vereinfachung für abgetrennte Kellerabgänge gibt, wie handhabt Ihr das bei der Ausweiserstellung? Keine Angst, ist ja anonym!
Gruß, Ataman
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
Hallo,
lieber spät als nie:
Zunächst zu meiner Handhabung mit dem abgetrennten Treppenabgang:
Ich bin da ganz deutsche gründlichkeit und füge wirklich drei zusätzliche Bauteile plus die Türe ein. Den U-Wert je Bauteil ermittle ich natürlich überschlägig für die gesamte Bauteilfläche...
@ataman: Du schreibst beim nicht abgetrennten Kellerabgang sei die Sache ja einfach, aber da habe ich mein Problem: Ich erfasse das übrige EFH detailliert mit Hüllflächentabelle und würde nun gerne den Pauschalansatz nach der vereinfachten Datenaufnahme nur für den Kellerabgang verwenden (Volumenerhöhung um 35 m³ und Ht um 50W/K erhöhen).
-Wie kann ich das mit der übrigen detaillierten Erfassung vereinbaren? Es gibt ja keine Möglichkeit im Programm Ht direkt zu verändern. Muss ich jetzt deshalb insgesamt auf die vereinfachte Erfassung umstellen?
Eine Detaillierte Erfassung um eine geschlossene Hüllfläche herzustellen würde hier ja sonst heißen, den gesamten Keller mit einzubeziehen ...
Ratlos: Tillman
lieber spät als nie:
Zunächst zu meiner Handhabung mit dem abgetrennten Treppenabgang:
Ich bin da ganz deutsche gründlichkeit und füge wirklich drei zusätzliche Bauteile plus die Türe ein. Den U-Wert je Bauteil ermittle ich natürlich überschlägig für die gesamte Bauteilfläche...
@ataman: Du schreibst beim nicht abgetrennten Kellerabgang sei die Sache ja einfach, aber da habe ich mein Problem: Ich erfasse das übrige EFH detailliert mit Hüllflächentabelle und würde nun gerne den Pauschalansatz nach der vereinfachten Datenaufnahme nur für den Kellerabgang verwenden (Volumenerhöhung um 35 m³ und Ht um 50W/K erhöhen).
-Wie kann ich das mit der übrigen detaillierten Erfassung vereinbaren? Es gibt ja keine Möglichkeit im Programm Ht direkt zu verändern. Muss ich jetzt deshalb insgesamt auf die vereinfachte Erfassung umstellen?
Eine Detaillierte Erfassung um eine geschlossene Hüllfläche herzustellen würde hier ja sonst heißen, den gesamten Keller mit einzubeziehen ...
Ratlos: Tillman
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
Hallo,
in der detailierten Erfassung kann man die Vereinfachung nicht eingeben.
In der einfachen Erfassung wird die Eingabe des Kellerabganges beim Wechsel in die detailierte Hüllflächentabelle übernommen,
indem automatisch Wandbauteile hinzugefügt werden. ( und autom. Volumen plus 35 m³)
Allerdings immer 50 m² Kellerwand pro Kellerabgang und mit dem vorh. U-Wert der Aussenwand. Das entspricht so nicht genau den Richtlinien zur vereinfachten Datenaufnahme. Meine ich jedenfalls, denn 50 W/K (das steht in der Richtlinie) ergeben sich nur bei
einem U-Wert der Wand von 2,00 W/m²K , denn 2 W/m²K x 50m² x 0,5 (Fx) = 50 W/K
Gruss Dax
in der detailierten Erfassung kann man die Vereinfachung nicht eingeben.
In der einfachen Erfassung wird die Eingabe des Kellerabganges beim Wechsel in die detailierte Hüllflächentabelle übernommen,
indem automatisch Wandbauteile hinzugefügt werden. ( und autom. Volumen plus 35 m³)
Allerdings immer 50 m² Kellerwand pro Kellerabgang und mit dem vorh. U-Wert der Aussenwand. Das entspricht so nicht genau den Richtlinien zur vereinfachten Datenaufnahme. Meine ich jedenfalls, denn 50 W/K (das steht in der Richtlinie) ergeben sich nur bei
einem U-Wert der Wand von 2,00 W/m²K , denn 2 W/m²K x 50m² x 0,5 (Fx) = 50 W/K
Gruss Dax
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
super, dass noch Leute am Thema bleiben!
Der Antwort von daxator kann ich zustimmen. Man kann also über den Umweg zusätzlicher Bauteile die 50W/K erzeugen. Dann ists aber keine Vereinfachung mehr...
Man muss aber nicht zwangsläufig den gesamten Keller dazu nehmen. I.d.R. endet die Kellertreppe ja in einer Art Vorraum oder Flur. Und ebendieser Raum mitsamt der Trennwände zu den übrigen Kellerräumen (und meinetwegen den Türen zu diesen), des Fußbodens und der Kelleraussenwand dieses einen Kellerraums muss erfasst werden.
Im übrigen reißt der pauschalierte Ansatz das Ergebnis ziemlich in den Keller, wenn ich mal so sagen darf. Wenn es um den Neubau-Nachweis geht, ist es fast immer günstiger, die detaillierte Erfassung zu machen.
gruß, Ataman
Der Antwort von daxator kann ich zustimmen. Man kann also über den Umweg zusätzlicher Bauteile die 50W/K erzeugen. Dann ists aber keine Vereinfachung mehr...
Man muss aber nicht zwangsläufig den gesamten Keller dazu nehmen. I.d.R. endet die Kellertreppe ja in einer Art Vorraum oder Flur. Und ebendieser Raum mitsamt der Trennwände zu den übrigen Kellerräumen (und meinetwegen den Türen zu diesen), des Fußbodens und der Kelleraussenwand dieses einen Kellerraums muss erfasst werden.
Im übrigen reißt der pauschalierte Ansatz das Ergebnis ziemlich in den Keller, wenn ich mal so sagen darf. Wenn es um den Neubau-Nachweis geht, ist es fast immer günstiger, die detaillierte Erfassung zu machen.
gruß, Ataman
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
Meine Bitte an Hottgenroth:
In der detailierten Erfassung ein Bauteil "offener Kellerabgang" anbieten. Mit einem Klick hätten wir dann unsre + 35 m³ und + 50 W/K drin.
Müsste doch machbar sein, oder?
mfg, ataman
In der detailierten Erfassung ein Bauteil "offener Kellerabgang" anbieten. Mit einem Klick hätten wir dann unsre + 35 m³ und + 50 W/K drin.
Müsste doch machbar sein, oder?
mfg, ataman
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
Guten Morgen, danke für die raschen Anworten!
Die Vereinfachung mit "fiktiven Bauteilen" nachzubilden scheint mir eine gute Möglichkeit. In diesem Fall ist nämlich die detailliere Erfassung wegen eines langen und verwinkelten Kellerflurs tatsächlich schlechter.
Jetzt hab ich noch eine peinliche, weil sehr grundlegende Frage:
Es geht bei dem Projekt um einen Altbau von 1937 und zunächst um eine freie Vor-Ort Beratung. Später soll aber auf der Datenbasis des Sanierungskonzeptes der KfW-Antrag entstehen. Das habe ich bisher immer so gehandhabt, dass ich das Projekt (die Sanierungsvariante) am Schluß kopiert habe und auf EnEV- Randbedingungen umgeschaltet habe. Sprich in der KfW-Rechnung war die detaillierte Bauteilerfassung enthalten. Habe ich zwar so gelernt, als ich gestern über dem EnEV-Text gebrütet habe, sind mir aber Zweifel gekommen, ob hier nicht grundsätzlich nur die vereinfachte Erfassung zulässig wäre. Und jetzt schreibst Du (Ataman) auch noch "Wenn es um den Neubau-Nachweis geht, ist es fast immer günstiger, die detaillierte Erfassung zu machen." Meinst Du damit, dass die detaillierte Erafssung im Bestand gar nicht zulässig ist ...
Ach Mensch, manchmal verschwindet doch der EnEV-Wald hinter den Paragraphenbäumen......
Gruß, Tillman
Die Vereinfachung mit "fiktiven Bauteilen" nachzubilden scheint mir eine gute Möglichkeit. In diesem Fall ist nämlich die detailliere Erfassung wegen eines langen und verwinkelten Kellerflurs tatsächlich schlechter.
Jetzt hab ich noch eine peinliche, weil sehr grundlegende Frage:
Es geht bei dem Projekt um einen Altbau von 1937 und zunächst um eine freie Vor-Ort Beratung. Später soll aber auf der Datenbasis des Sanierungskonzeptes der KfW-Antrag entstehen. Das habe ich bisher immer so gehandhabt, dass ich das Projekt (die Sanierungsvariante) am Schluß kopiert habe und auf EnEV- Randbedingungen umgeschaltet habe. Sprich in der KfW-Rechnung war die detaillierte Bauteilerfassung enthalten. Habe ich zwar so gelernt, als ich gestern über dem EnEV-Text gebrütet habe, sind mir aber Zweifel gekommen, ob hier nicht grundsätzlich nur die vereinfachte Erfassung zulässig wäre. Und jetzt schreibst Du (Ataman) auch noch "Wenn es um den Neubau-Nachweis geht, ist es fast immer günstiger, die detaillierte Erfassung zu machen." Meinst Du damit, dass die detaillierte Erafssung im Bestand gar nicht zulässig ist ...
Ach Mensch, manchmal verschwindet doch der EnEV-Wald hinter den Paragraphenbäumen......
Gruß, Tillman
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
hallo,
welche art der erfassung gemacht wird, hängt von der datenlage ab. in den "Richtlinien zur Datenerhebung im Wohnungsbau" (ich glaub auf der internetseite des bauministeriums) ist beschrieben, wann welche vereinfachung zulässig ist.
Meines wissens hat die art der erfassung nix mit der art oder dem alter des gebäudes oder der art des ausweises/nachweises zu tun.
aber bitte nicht 2 dinge in einen topf schmeissen: hottgenroth bietet mit der erweiterten erfassung lediglich ein hilfsmittel zur einfacheren ermittlung der geometrie. anders die gebäude- bzw. bauteil-typologien nach enev: diese können herangezogen werden, wenn keine genaueren daten erfasst werden können. die bauteil-typologien können auch in der detaillierten erfassung angewendet werden.
gruß, ataman
welche art der erfassung gemacht wird, hängt von der datenlage ab. in den "Richtlinien zur Datenerhebung im Wohnungsbau" (ich glaub auf der internetseite des bauministeriums) ist beschrieben, wann welche vereinfachung zulässig ist.
Meines wissens hat die art der erfassung nix mit der art oder dem alter des gebäudes oder der art des ausweises/nachweises zu tun.
aber bitte nicht 2 dinge in einen topf schmeissen: hottgenroth bietet mit der erweiterten erfassung lediglich ein hilfsmittel zur einfacheren ermittlung der geometrie. anders die gebäude- bzw. bauteil-typologien nach enev: diese können herangezogen werden, wenn keine genaueren daten erfasst werden können. die bauteil-typologien können auch in der detaillierten erfassung angewendet werden.
gruß, ataman
Vereinfachung Kellerabgang so zulässig??
Hallo,
die detailierte Erfassung ist immer zulässig, natürlich auch im Bestand.
Die Vereinfachungen sollen die Datenaufnahme erleichtern, wenn keine ausreichenden Angaben vorliegen.
Ich finde nur die Umsetzung dieser Vereinfachung im Energieberater unzulässig, weil sie in das A/V Verhältnis
derart eingreift, daß sie es erhöht, und somit die Anforderung max Qp lockert. (50 m²/35 m³)
Das sieht die Verordnung (Regelungen zur Datenaufnahme im Gebäudebestand) jedoch nicht vor.
Im Gegenteil, sie verschärft max Qp sogar, weil sie nur das Volumen erhöht (35m³) somit wird A/V kleiner.
Gruss Dax
die detailierte Erfassung ist immer zulässig, natürlich auch im Bestand.
Die Vereinfachungen sollen die Datenaufnahme erleichtern, wenn keine ausreichenden Angaben vorliegen.
Ich finde nur die Umsetzung dieser Vereinfachung im Energieberater unzulässig, weil sie in das A/V Verhältnis
derart eingreift, daß sie es erhöht, und somit die Anforderung max Qp lockert. (50 m²/35 m³)
Das sieht die Verordnung (Regelungen zur Datenaufnahme im Gebäudebestand) jedoch nicht vor.
Im Gegenteil, sie verschärft max Qp sogar, weil sie nur das Volumen erhöht (35m³) somit wird A/V kleiner.
Gruss Dax
Nicht schön, aber ein Weg
Zur Zulässigkeit der detaillierten Erfassung: Ok, danke bin beruhigt... nächstes mal überlege ich vorher selbst noch ein B isschen
zur Möglichkeit die Vereinfachung entsprechend Verordnung im Energieberater nachzubilden:
Da bleibt letzten Endes nur die Manipulation des U-Wertes bestehender Bauteile um Ht um die 50 W/K zu erhöhen und die Anpassung des Volumens um 35 m³. So bleibt die Außenfläche gleich; A/V wird kleiner.
Fraglich bleibt dabei, ob das irgendwann noch von jemand drittem nachvollzogen werden kann....
zur Möglichkeit die Vereinfachung entsprechend Verordnung im Energieberater nachzubilden:
Da bleibt letzten Endes nur die Manipulation des U-Wertes bestehender Bauteile um Ht um die 50 W/K zu erhöhen und die Anpassung des Volumens um 35 m³. So bleibt die Außenfläche gleich; A/V wird kleiner.
Fraglich bleibt dabei, ob das irgendwann noch von jemand drittem nachvollzogen werden kann....
Re: Kellerabgang zur Hüllfläche?
Hallo Forum,
ich kann mich der Forderung von ataman an Hottgenroth nur anschließen:
Einfach einen Button oder eine Freie Eingabe für die 50W/k !!!
(Beim Volumen ja kein Problem).
Meiner Meinung entspricht der von Hottgenroth vorgeschlagene Weg 50m² Wand einzugeben (so wie es die pdf-"Hilfe" aufzeigt) nicht den Regeln für die vereinfachte Datenaufnahme.
Darin steht:
35m³ zusätzlich und 50W/k zusätzlich, sonst nichts!
Es steht nichts von zusätzlichen 50m² Wand drin , die voll in die Hüllfläche eingehen und die Grenzwerte verändern!
(Die Grenzwertveränderung für die Pauschalisierung kommt ja durch die Volumenerhöhung).
Meiner Meinung nach ist der von Hottgenroth beschriebene Weg nicht zulässig!
Entweder pauschal oder genau, aber nichts vermischen mit gedachten Wänden.
ataman hatte als Diskussionsstart das "kleine EFH" erwähnt.
Hier ein Beispiel aus meiner Praxis: 20er-Jahre Ernst-Mey-Reihenmittelhaus,
Hüllfläche 156m² A/V=0,45 Qp max = 97
zusätzlich 50m²:
Hüllfläche 206m² A/V=0,59 Qp max = 107
Mein Tip:
Entweder genau rechnen (klar, dann kommen die Flächen wieder dazu, aber dann exakt und mit den richgtigen U-Werten).
oder:
1m² Wand U-Wert=50! Faktor 1,0 - dann kommt zwar die Fehlermeldung dass der U-Wert nicht größer als 6 sein darf, aber in der Detailberechnung erscheinen die 50 W/k, und Qp max bleibt bei 97. Soweit ich das übersehe haben die Fehlermeldung keine Auswirkungen auf das Ergebnis.
Oder gibt´s dazu andere Erfahrungen?
....aber bald wird ja sowieso wieder alles anders...
Grüsse
uli4004
ich kann mich der Forderung von ataman an Hottgenroth nur anschließen:
Einfach einen Button oder eine Freie Eingabe für die 50W/k !!!
(Beim Volumen ja kein Problem).
Meiner Meinung entspricht der von Hottgenroth vorgeschlagene Weg 50m² Wand einzugeben (so wie es die pdf-"Hilfe" aufzeigt) nicht den Regeln für die vereinfachte Datenaufnahme.
Darin steht:
35m³ zusätzlich und 50W/k zusätzlich, sonst nichts!
Es steht nichts von zusätzlichen 50m² Wand drin , die voll in die Hüllfläche eingehen und die Grenzwerte verändern!
(Die Grenzwertveränderung für die Pauschalisierung kommt ja durch die Volumenerhöhung).
Meiner Meinung nach ist der von Hottgenroth beschriebene Weg nicht zulässig!
Entweder pauschal oder genau, aber nichts vermischen mit gedachten Wänden.
ataman hatte als Diskussionsstart das "kleine EFH" erwähnt.
Hier ein Beispiel aus meiner Praxis: 20er-Jahre Ernst-Mey-Reihenmittelhaus,
Hüllfläche 156m² A/V=0,45 Qp max = 97
zusätzlich 50m²:
Hüllfläche 206m² A/V=0,59 Qp max = 107
Mein Tip:
Entweder genau rechnen (klar, dann kommen die Flächen wieder dazu, aber dann exakt und mit den richgtigen U-Werten).
oder:
1m² Wand U-Wert=50! Faktor 1,0 - dann kommt zwar die Fehlermeldung dass der U-Wert nicht größer als 6 sein darf, aber in der Detailberechnung erscheinen die 50 W/k, und Qp max bleibt bei 97. Soweit ich das übersehe haben die Fehlermeldung keine Auswirkungen auf das Ergebnis.
Oder gibt´s dazu andere Erfahrungen?
....aber bald wird ja sowieso wieder alles anders...
Grüsse
uli4004