Getürkte Bafa Beratung / Fördermittelbetrug


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hotfrog
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Getürkte Bafa Beratung / Fördermittelbetrug

Beitrag von hotfrog » 2009-02-27 15:06:30

Ich habe kürzlich für mein Gebäude eine Energieberatung durchführen lassen. Zu diesem Zweck habe ich einen Energieberater gesucht, der eine Bafa Energieberatung, also eine staatlich geförderte Energieberatung anbietet und durchführt.
Ein Bafa-Energieberater war mir wichtig, weil die als neutral und wirtschaftlich unabhängig gelten.
Kurz nach der Energieberatung stoße ich darauf, daß der Energieberater vom Hauptberuf her eigentlich Handwerker mit eigener Firma ist. Das geht aus seiner Internetseite natürlich nicht hervor. Natürlich ist er auch gar nicht bei der Bafa gelistet, wie ich dann feststellte. Eigentlich kann er nur über irgendjemand anderen die staatlichen Zuschüsse beantragt haben.
Meines Erachtens
1. kann der ganze Vorgang nicht ohne Betrug am Staat abgelaufen sein,
2. wurde ich ebenfalls betrogen, da keine Neutralität, die mir wichtig war und Vorspiegelung falscher Tatsachen,
3. stecke ich eventuell mit drin, weil ich spätestens jetzt von diesem Betrug Kenntnis habe.
Ich will aber auf jeden Fall mein Geld zurück.
Was ist Sache? Was mache ich jetzt?

Danke.

dhaeting
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Re: Getürkte Bafa Beratung / Fördermittelbetrug

Beitrag von dhaeting » 2009-02-27 15:27:05

Hallo,
nachfolgeden meine Meinung zu deiner Anfrage....
Wenn der "Berater" die Sache über die BAFA abrechnen will, dann müßtest du eine Rechnung mit getrennter Ausweisung des Fördermittelbetrags haben. Ebenfalls hatte der Berater während des Abschlussgesprächs von dir die Unterschrift auf dem Zuwendungsbescheid benötigt.
Ohne diesen beide Punkte ist eine Beantragung der Fördermittel schon überhaupt nicht möglich.
In dem Fall kannst du dann höchstens in Richtung arglistige Täuschung oder Vortäuschung falscher Tatsachen argumentieren.
Sollte er jedoch die Sache über die BAFA abwickeln wollen, dann bräuchte er einen BAFA Berater in der Hinterhand.
Dann würden wir zusätzlich zu den o.g. Punkten noch über Suventionsbetrug nach § 264 StGB reden.
Solltest du vorhaben etwas zu unternehmen wäre meiner Meinung nach der Weg zu einem Anwalt der richtige Schritt.
Vor allem im zweiten Fall reden wir bei weitem nicht mehr nur über ein "Kavaliersdelikt"
Viele Grüße,
Dietmar

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