Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
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Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
Hallo Forum,
ich habe bei 2 Gebäuden jeweils das selbe Problem:
Beide Gebäude sind Mehrfamilienhäuser von 8-16 Wohnungen und unsaniert aus Bj 1965-1967.
Das unsanierte Wohnhaus rechne ich so, dass das unbeheizte Treppenhaus aussen vor bleibt und nicht vom VE abgezogen wird.
Folglich habe ich im Bauteilkatalog Treppenhauswände zu unbeheizten Räumen.
Wenn ich nun eine Sanierung rechne, erreiche ich nur sehr schwer vernünftige Werte, ohne die Treppenhauswände zu dämmen. Aber wer dämmt schon die Treppenhauswände innen zu den Wohnungen? Das scheint mir sehr realitätsfern. Ich habe so etwas auch noch nie gesehen.
Folgender Gedanke verfolgt mich:
Wenn ich auf die Aussenwände einen Vollwärmeschutz (14cm Polystyrol WLZ 035) aufbringe, überdämmte ich ja auch die Außenwände des Treppenhauses.
Somit "packe" ich das Treppenhaus doch nach aussen hin auch ein.
Könnte man dann nicht auch argumentieren, dass das Treppenhaus mit zum VE zählt, da es de facto immer warm sein wird, weil es durch die anliegenden Treppenhauswände/Wohnungen mit geheizt wird?
Dann würde sich mein VE zwar erhöhen, die Treppenhauswand wegfallen und das A/V-Verhältnis verbessern, was mich dann zu anständigen Werten bringt
Dies wäre für mein Verständnis auch korrekt gerechnet.
Mein Problem wird ja nicht zum ersten Mal auftreten? Wie sind eure Erfahrungen?
Wie seht ihr das?
Vielen Dank vorab.
BHorstkotte
ich habe bei 2 Gebäuden jeweils das selbe Problem:
Beide Gebäude sind Mehrfamilienhäuser von 8-16 Wohnungen und unsaniert aus Bj 1965-1967.
Das unsanierte Wohnhaus rechne ich so, dass das unbeheizte Treppenhaus aussen vor bleibt und nicht vom VE abgezogen wird.
Folglich habe ich im Bauteilkatalog Treppenhauswände zu unbeheizten Räumen.
Wenn ich nun eine Sanierung rechne, erreiche ich nur sehr schwer vernünftige Werte, ohne die Treppenhauswände zu dämmen. Aber wer dämmt schon die Treppenhauswände innen zu den Wohnungen? Das scheint mir sehr realitätsfern. Ich habe so etwas auch noch nie gesehen.
Folgender Gedanke verfolgt mich:
Wenn ich auf die Aussenwände einen Vollwärmeschutz (14cm Polystyrol WLZ 035) aufbringe, überdämmte ich ja auch die Außenwände des Treppenhauses.
Somit "packe" ich das Treppenhaus doch nach aussen hin auch ein.
Könnte man dann nicht auch argumentieren, dass das Treppenhaus mit zum VE zählt, da es de facto immer warm sein wird, weil es durch die anliegenden Treppenhauswände/Wohnungen mit geheizt wird?
Dann würde sich mein VE zwar erhöhen, die Treppenhauswand wegfallen und das A/V-Verhältnis verbessern, was mich dann zu anständigen Werten bringt
Dies wäre für mein Verständnis auch korrekt gerechnet.
Mein Problem wird ja nicht zum ersten Mal auftreten? Wie sind eure Erfahrungen?
Wie seht ihr das?
Vielen Dank vorab.
BHorstkotte
Re: Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
Hallo,
wenn Du es konsequent machst, ist es ok.
also auch bedenken:
-Grenzfläche unten
-Grenzfläche oben
-Fenster
-Haustür
-Dichtheit
gruß, tdei
wenn Du es konsequent machst, ist es ok.
also auch bedenken:
-Grenzfläche unten
-Grenzfläche oben
-Fenster
-Haustür
-Dichtheit
gruß, tdei
Re: Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
Hallo Horst,
ergänzend sollte auch ein Heizkörper vorhanden sein oder noch montiert werden, denn sonst musst du die Treppenhauswände wieder eingeben, gegen unbeheitzt.
Grüße
Peter
ergänzend sollte auch ein Heizkörper vorhanden sein oder noch montiert werden, denn sonst musst du die Treppenhauswände wieder eingeben, gegen unbeheitzt.
Grüße
Peter
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Re: Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
Hallo,
danke für die Antworten. Dies hat mich in meiner Annahme bestärkt, es so fachlich korrekt rechnen zu können.
Ergebnis:
Ich erhalte bessere Werte, wenn ich das Treppenhaus zum beheizten Volumen hinzufüge. Natürlich mit allen Konsequenzen (Grenzflächen etc)
So komme ich endlich zum "gewünschten" Ergebnis KfW-Effizienzhaus 70.
Tatsächlich mit Durchlauferhitzer und Pelletheizung möglich, wenn das Haus vollständig inkl. Fenster 1,4 gedämmt wird.
Gruß aus Köln
BHorstkotte
danke für die Antworten. Dies hat mich in meiner Annahme bestärkt, es so fachlich korrekt rechnen zu können.
Ergebnis:
Ich erhalte bessere Werte, wenn ich das Treppenhaus zum beheizten Volumen hinzufüge. Natürlich mit allen Konsequenzen (Grenzflächen etc)
So komme ich endlich zum "gewünschten" Ergebnis KfW-Effizienzhaus 70.
Tatsächlich mit Durchlauferhitzer und Pelletheizung möglich, wenn das Haus vollständig inkl. Fenster 1,4 gedämmt wird.
Gruß aus Köln
BHorstkotte
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Re: Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
Hey,
müssen die Fenster nah den neuen Richtlinien nicht min 1,3 haben?
Na denn...
müssen die Fenster nah den neuen Richtlinien nicht min 1,3 haben?
Na denn...
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Re: Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
Hallo,
klärt mich mal auf.....
Nach EneV 2009 oder was?
Bis jetzt war mir nur Uw 1,4 bekannt.
Mfg
klärt mich mal auf.....
Nach EneV 2009 oder was?
Bis jetzt war mir nur Uw 1,4 bekannt.
Mfg
Re: Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
Hallo Horst,
wenn Du das Ergebnis KfW-Effizienzhaus 70 anstrebst, wird Dir bei der Antragstellung zum KFW-Programm 151, 152 oder 430 die Bestätigung zum Antrag auffallen.
In dieser müß von Dir die fachkundige Stellungnahme bestätigt werden. Dabei dürfen Fenster einen max. U-Wert von 1,3 haben.
Am besten schau mal bei der KFW-Seite dieses Formular an, darauf sind alle Grenzwerte für Bauteile die im KFW-Effizienzhaus 70 einzuhalten sind.
Gruß
Stefan
wenn Du das Ergebnis KfW-Effizienzhaus 70 anstrebst, wird Dir bei der Antragstellung zum KFW-Programm 151, 152 oder 430 die Bestätigung zum Antrag auffallen.
In dieser müß von Dir die fachkundige Stellungnahme bestätigt werden. Dabei dürfen Fenster einen max. U-Wert von 1,3 haben.
Am besten schau mal bei der KFW-Seite dieses Formular an, darauf sind alle Grenzwerte für Bauteile die im KFW-Effizienzhaus 70 einzuhalten sind.
Gruß
Stefan
Re: Unbeheiztes Treppenhaus und Vollwärmeschutz
Hallo,
es gibt keine Grenzwert für Fenster, der einzuhalten wäre für ein Effizienzhaus nach kfw.
Es besteht nur die Forderung der Einhaltung des Primärenergiebedarfes und von Ht.
Alles Forderungen der kfw sind bezogen auf die EneV 2007.
Gruss Dax
es gibt keine Grenzwert für Fenster, der einzuhalten wäre für ein Effizienzhaus nach kfw.
Es besteht nur die Forderung der Einhaltung des Primärenergiebedarfes und von Ht.
Alles Forderungen der kfw sind bezogen auf die EneV 2007.
Gruss Dax