Richtigkeit Energieausweis


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EBS
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Richtigkeit Energieausweis

Beitrag von EBS » 2009-07-02 15:50:41

Hallo Forum,
folgender Fall:
Ich habe den Auftrag für eine Energieberatung für ein EFH (Bj: 1967). Dieses wurde im März 09 von meinem Kunden im unsanierten Zustand gekauft.
Natürlich wurde vom Verkäufer ein Energieausweis (Bedarf) mit ausgehändigt.
Doch nach genauer Erfassung der Gebäudedaten kam ich zu einem komplett anderen Ergebnis.
Der Primärenergiebedarf liegt bei meinen Berechnungen bei 422 KWh/(m²a) und im Ausweis ist er mit 267 KWh/(m²a) angegeben.
Beim Endenergiebedarf hält es sich ähnlich.
Die Gebäudenutzfläche (An) ist aber in meiner Berechnung um 27m² weniger als im Ausweis aufgeführt.
Noch ein paar Eckdaten zum Gebäude:
EFH freistehend, Bj: 1967 - Gebäudehülle komplett unsaniert
Anlagentechnik: Ölkessel 27 KW Bj: 1985 übergabe Heizkörper - Rohre sehr schlecht gedämmt, alte Thermostate und Heizkörper.
Nun hat mich mein Auftraggeber bei meiner Auswertung der Energieberatung erst auf den vorhandenen Energieausweis aufmerksam gemacht.
Natürlich wurde auch die große Abweichung der Ergebnisse besprochen und eventuelle Schadensansprüche an den Verkäufer und/oder dem Aussteller des Energieausweises.
Ich konnte dem Kunden noch keine Empfehlung dafür geben.
Könnt Ihr mir etwas dazu sagen?

daxator
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Re: Richtigkeit Energieausweis

Beitrag von daxator » 2009-07-03 00:47:34

Hallo,
Vorsicht mit voreiligen Schlüssen.
Vielleicht stimmt ja Ihre Berechnung nicht???
Haben Sie auch mit den Randbedingungen für den Energieausweis gerechnet?
Oder mit freien angepassten Randbedingungen für die Energieberatung?

Gruß Dax

gebpb
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Re: Richtigkeit Energieausweis

Beitrag von gebpb » 2009-07-03 13:27:00

Hallo,
also ich kann mich der Meinung von DAX voll und ganz anschließen, hier ist oberste Vorsicht geboten!!! Alleine die Aussage dass hier was nicht stimmt kann schon eine Vorladung bei Gericht als Zeuge bedeuten. Ich würde mit dem Erstaussteller Rücksprache halten und das Gespräch suchen. MFG gebpb

EBS
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Re: Richtigkeit Energieausweis

Beitrag von EBS » 2009-07-03 14:27:39

Vielen Dank für die Antworten.
Natürlich sehe ich das auch mit großer Vorsicht an. Die Aussage " es kann etwas nicht stimmen" kam vom Kunden. Ich habe mich mit Äußerungen bezüglich der Abweichungen zurückgehalten.
Aber zu den Berechnungen: Randbedingungen sind nach EnEv, habe die Werte bereits zum dritten mal überprüft und auch mit einer anderen Energieausweis-Software habe ich so ziemlich identische Daten.
Den Kontakt zum Aussteller habe ich bereits aufgenommen. Dieser teilte mir mit, das seine Energieausweise stimmen und er sich damit nicht mehr befassen möchte.

Der Kunde wünscht von mir eine Aussage, wie der weitere Verlauf aussehen soll.

Habt Ihr noch ein paar Tips?

Gruß Stefan

Thomas Kuntke
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Re: Richtigkeit Energieausweis

Beitrag von Thomas Kuntke » 2009-08-01 09:24:16

Hallo Stefan,

suchen Sie auf alle Fälle das Gespräch mit dem Ersteller.
So kann es durchaus sein, dass er die vereinfachte Datenaufnahme (dies ist nach EnEV zulässig) genutzt hat. Dabei "übermisst" man z. B. kleine Wandvorsprünge, so dass dadurch auch eine andere Geometrie "entsteht". Das reicht für einen Ausweis auch aus. Allerdings machen auch mich die abweichenden Energiewerte von fast 1:2 schon ziemlich stutzig!
Vll. liegt in der Tat auch ein Fehler in der Bezugsfläche (AN). 27m² sind durchaus bei einem EFH beachtlich. Gleichen Sie mal die Werte miteinander ab. Also rechnen Sie mal nach, wie sich der Energiewert mit einem anderen Flächenbezug ändert.
Wobei mich natürlich auch die 422 KWh/(m²a) bei einem 40 Jahre altem EFH überraschen... Prüfen Sie daher auch das Nutzerverhalten in Ihrer (und falls möglich in seiner) Berechnung.
- - -
Wie weiter?
Letztlich liegt die Entscheidung beim Kunden in wie weit er den Vorgang rechtlich vorantreiben will. Dabei sollte der Kunde sehr wohl überlegen, welches Ziel mit dem Beschreiten des Rechtsweges erreicht werden soll.
Fragen die sich der Kunde stellen sollte:
- Ist mir ein Schaden entstanden?
- Wie hoch ist dieser Schaden? (Lohnt es sich...)
- Wem ist der Schaden anzurechnen? (Vertragspartnerschaft!)

Als Energieberater ist man kein Jurist und sollte rechtliche Frage bzw. deren Beantwortung dem Profi überlassen. Allerdings ist man im weiteste Sinn Sachverständiger und kann, wenn man sich der Sache sicher ist, zumindest darstellen, welche Werte der Ausweis "technisch" korrekt hätte aufweisen müssen. Aber wie bereits mehrfach angeführt: VORSICHT! Der Energieausweis ist nur dann falsch, wenn er nicht entsprechend den Maßgaben der EnEV erstellt wurde. Also ganz genau hinschauen und ggf. eine zweite oder dritte Meinung einholen, z. B. Kollegen einfach mal "gegenrechnen" lassen...
Thomas Kuntke
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daxator
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Re: Richtigkeit Energieausweis

Beitrag von daxator » 2009-08-03 15:18:27

Hallo,
wenn das Thema noch relevant ist, dann stell doch mal die wichtigsten Daten hier rein,
oder schicke das Projekt als Mail. Dann kann wer will ja mal gegenrechnen.
Wie wurde denn An ermittelt ? Über die Wohnfläche, über das Volumen ?
Keller, beheizt, unbeheizt, teilbeheizt,
z.Bsp. Gauben über vereinfachte Aufnahme ergibt unrealistische Bedarfswerte,
Alles relevante Fragen...

Gruß Dax

EBS
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Re: Richtigkeit Energieausweis

Beitrag von EBS » 2009-08-11 14:30:28

Hallo Thomas und Dax,
vielen Dank für die Beiträge. Das Ganze hat sich bereits erledigt. Ich hatte nochmals den Kontakt mit dem Erstaussteller des Ausweises gesucht.
Fälschlicherweise wurden bei der Ausstellung zwei verschiedene Projekte mit den Daten ( Fläche und Volumen) verwechselt.
Der Energieausweis wurde neu ( jetzt mit den richtigen Daten) ausgestellt.
Mit dem Kunden haben wir das auch schon geklärt und kein Problem mehr.

Gruß Stefan

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