Hallo Forum!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe den Energieausweis für ein Gebäude erstellt, dass auf EneV - 30% saniert wird. Das Gebäude wird mit der vorhandenen Öl - Brennwertanlage und zusätzlich 2 neuen dezentralen Erzeugern (Stückholzöfen) beheizt.
Nun erkennt die KFW meine Berechnung nicht an, da angeblich diese Anlagentechnik nach DIN 4701-10, geändert durch die Anlage A1: 2006-12, nicht berechnet werden kann.
Der Hottgenroth Energieberater 6 rechnet diese Anlage allerdings ohne Hinweise oder Fehlermeldungen.
Was ist nun richtig??
Kann ich zur Not die Einzelfeuerstätten aus der Betrachtung herausnehmen??
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß, WilliHolzkopf
KFW Erkennt berechnung nicht an - dezentrale Erzeuger
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Re: KFW Erkennt berechnung nicht an - dezentrale Erzeuger
Hallo Willi,
also die Stückholzofen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da diese (nehme ich an) von Hand bestückt werden!
Grüße
Peter
also die Stückholzofen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da diese (nehme ich an) von Hand bestückt werden!
Grüße
Peter
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Re: KFW Erkennt berechnung nicht an - dezentrale Erzeuger
Hallo,
wenn diese dezentralen Wärmeerzeuger (egal ob Scheitholz oder Pellets) einen Warmwasser-Wärmetauscher haben und die Zentralheizung (über Pufferspeicher oder direkt) unterstützen darf man 10% Deckungsanteil annehmen. Luftgeräte werden bei Berechnungen für die KfW nicht berücksichtigt.
Na denn...
wenn diese dezentralen Wärmeerzeuger (egal ob Scheitholz oder Pellets) einen Warmwasser-Wärmetauscher haben und die Zentralheizung (über Pufferspeicher oder direkt) unterstützen darf man 10% Deckungsanteil annehmen. Luftgeräte werden bei Berechnungen für die KfW nicht berücksichtigt.
Na denn...
Re: KFW Erkennt berechnung nicht an - dezentrale Erzeuger
Achtung,
wenn die Kaminöfen auch mit anderen Brennstoffen betrieben werden können außer Stückholz, muss für die Primärenergieberechnung der Brennstoff mit dem schlechtesten Primärenergiefaktor (z.B. Braukohlebriketts) gewählt werden. Im Zweifel also besser die beiden Öfen unberücksichtigt lassen, das ist zulässig.
Die KfW erkennt nicht automatisch beschickte zusätzliche Einzelfeuerstätten (also Stückholz-Kaminöfen o.ä.) für den Nachweis grundsätzlich nicht an.
gruß, ataman
wenn die Kaminöfen auch mit anderen Brennstoffen betrieben werden können außer Stückholz, muss für die Primärenergieberechnung der Brennstoff mit dem schlechtesten Primärenergiefaktor (z.B. Braukohlebriketts) gewählt werden. Im Zweifel also besser die beiden Öfen unberücksichtigt lassen, das ist zulässig.
Die KfW erkennt nicht automatisch beschickte zusätzliche Einzelfeuerstätten (also Stückholz-Kaminöfen o.ä.) für den Nachweis grundsätzlich nicht an.
gruß, ataman