Hallo,
wie handhabt Ihr das bei Nichtwohngebäuden?: Unbeheiztes Bauteil grundsätzlich mit rein in die Hüllfläche + Volumen, weil Beleuchtung vorhanden (und dann als unkonditioniert eingeben; so mach ich das bisher) oder - wenns geometrisch Sinn macht - durchaus rauslassen. Dann muss man nur noch "Trennwand zu unbeheizt" als Bauteil erfassen (muss man bei 18599 so oder so)? ISt letzteres zulässig bei Nachweisen?
Gruß, Ataman
Hüllfläche unbeheizte Anbauten
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Hüllfläche unbeheizte Anbauten
Das habe ich dazu gefunden
[quote]Angrenzende unbeheizte Bereiche
(DIN V 18599 Teil 2, Kapitel 6.1.3)
Grenzt eine beheizte Zone an einen unbeheizten
Bereich (Keller, Atrium, Wintergarten…), sind im Heizfall zwei Fälle zu unterscheiden:
a) D ie Temperaturdifferenz zwischen zwei Bereichen ist kleiner 4 K.
I n dem Fall braucht zwischen den Bereichen nicht unterschieden werden.[/quote]
[quote]b) D ie Temperaturdifferenz zwischen zwei Bereichen ist größer 4 K.
D ann sind entweder beide Bereiche separat zu rechnen oder der Wärmestrom kann mit Hilfe eines Temperaturkoeffizienten
Fx nachgebildet werden.
(Tabelle 3 DIN V 18599 Teil 2). Das bedeutet, dass die unbeheizte Zone außerhalb der Systemgrenze
liegt und nicht abgebildet werden muss.[/quote]
Gruß Günter
[quote]Angrenzende unbeheizte Bereiche
(DIN V 18599 Teil 2, Kapitel 6.1.3)
Grenzt eine beheizte Zone an einen unbeheizten
Bereich (Keller, Atrium, Wintergarten…), sind im Heizfall zwei Fälle zu unterscheiden:
a) D ie Temperaturdifferenz zwischen zwei Bereichen ist kleiner 4 K.
I n dem Fall braucht zwischen den Bereichen nicht unterschieden werden.[/quote]
[quote]b) D ie Temperaturdifferenz zwischen zwei Bereichen ist größer 4 K.
D ann sind entweder beide Bereiche separat zu rechnen oder der Wärmestrom kann mit Hilfe eines Temperaturkoeffizienten
Fx nachgebildet werden.
(Tabelle 3 DIN V 18599 Teil 2). Das bedeutet, dass die unbeheizte Zone außerhalb der Systemgrenze
liegt und nicht abgebildet werden muss.[/quote]
Gruß Günter
Re: Hüllfläche unbeheizte Anbauten
Hallo,
danke für die schnelle und fundierte Antwort. Wußte gar nicht, dass im Forum auch Juristen der Fachrichtung Baurecht mitmachen Um so besser...
Wg. dem Korrekturkoeffizienten fx: Die Software sagt, dass das nur für den reinen Heizfall zulässig ist. Dass ist jedoch praktisch nie der Fall, da auch unbeheizte/ungekühlte Räume meistens eine Beleuchtung haben. Oder hab ich da was nicht richtig kapiert??
Gruß, Ataman
danke für die schnelle und fundierte Antwort. Wußte gar nicht, dass im Forum auch Juristen der Fachrichtung Baurecht mitmachen Um so besser...
Wg. dem Korrekturkoeffizienten fx: Die Software sagt, dass das nur für den reinen Heizfall zulässig ist. Dass ist jedoch praktisch nie der Fall, da auch unbeheizte/ungekühlte Räume meistens eine Beleuchtung haben. Oder hab ich da was nicht richtig kapiert??
Gruß, Ataman