Guten Abend.
Ich habe mal eine Frage zu dem neuesten Update des "Verbrauchspass". Seit der neuesten Version kann man die Berechnungsunterlagen ausdrucken. Muss man die auch mit aushändigen, oder wozu dienen die ?!
Mfg
Verbrauchsausweis und Ausdruck der Berechnungsunterlagen
Moderatoren: Administrator, S.Energie
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- Registriert: 2008-08-14 12:12:02
Re: Verbrauchsausweis und Ausdruck der Berechnungsunterlagen
hi
meiner meinung nach sind die nur service...
keine pflicht
meiner meinung nach sind die nur service...
keine pflicht
Re: Verbrauchsausweis und Ausdruck der Berechnungsunterlagen
Danke für deine Antwort.
Trotzdem freue ich mich immer wieder über die Beteiligung in diesem Forum
Anscheinend gibt es keinen, der es genau weiß...oder sich nur mit wichtigen Problemen beschäftigt....
MfG
Trotzdem freue ich mich immer wieder über die Beteiligung in diesem Forum
Anscheinend gibt es keinen, der es genau weiß...oder sich nur mit wichtigen Problemen beschäftigt....
MfG
Re: Verbrauchsausweis und Ausdruck der Berechnungsunterlagen
Hallo,
klar geregelt ist das im § 17 Absatz (4) der EnEV 2009:
(4) Energieausweise müssen nach Inhalt und Aufbau den Mustern in den Anlagen 6 bis 9 entsprechen
und mindestens die dort für die jeweilige Ausweisart geforderten, nicht als freiwillig gekennzeichneten Angaben enthalten;
sie sind vom Aussteller unter Angabe von Name, Anschrift und Berufsbezeichnung eigenhändig oder
durch Nachbildung der Unterschrift zu unterschreiben.
Zusätzliche Angaben können beigefügt werden.
Der letzte Satz sollte die Frage eindeutig beantworten.
Gruß Dax
klar geregelt ist das im § 17 Absatz (4) der EnEV 2009:
(4) Energieausweise müssen nach Inhalt und Aufbau den Mustern in den Anlagen 6 bis 9 entsprechen
und mindestens die dort für die jeweilige Ausweisart geforderten, nicht als freiwillig gekennzeichneten Angaben enthalten;
sie sind vom Aussteller unter Angabe von Name, Anschrift und Berufsbezeichnung eigenhändig oder
durch Nachbildung der Unterschrift zu unterschreiben.
Zusätzliche Angaben können beigefügt werden.
Der letzte Satz sollte die Frage eindeutig beantworten.
Gruß Dax
Re: Verbrauchsausweis und Ausdruck der Berechnungsunterlagen
Vielen Dank.
MfG
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