Hallo,
als Ersatzmaßnahme ist laut EEG unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung der Abwärme aus der WRG der LÜftungsanlage möglich.
Eine Voraussetzung ist, dass der "Wärmeenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme..." gedeckt wird.
Hottgenroth gibt den Anteil der WRG-Nutzung allerdings leider nicht aus. Oder wo kann ich das finden?
2. Frage: Möglichkeit der Kombination: z.B. WRG-Nutzung 25% + 7,5 % unter Primärenergiegrenzwert. Sollte das nach EEG möglich sein?
Oder ist die Kombination von 2 Ersatzmaßnahmen (was es hier ist) nicht vorgesehen?
gruß, ataman
EEG Ersatzmaßnahme: Abwärmenutzung aus WRG
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: EEG Ersatzmaßnahme: Abwärmenutzung aus WRG
Hallo,
der Beitrag der Lüftung zur Deckung des Heizwärmebedarfes steht auf der Anlagenseite als Minus unter dem Bedarf
und auch in den Rechenblättern. (Gutschrift Lüftung)
Ersatzmaßnahmen können aus meiner Sicht auch untereinander kombiniert werden, jedenfalls lese ich das so.
Schade, daß Hottgenroth die Wärmerückgewinnung wie auch KWK fossil im Nachweis für das EEWG nicht berücksichtigt.
Vielleicht kommt es ja demnächst dazu...? Also ist Rechnung per Hand angesagt.
Gruß Dax
der Beitrag der Lüftung zur Deckung des Heizwärmebedarfes steht auf der Anlagenseite als Minus unter dem Bedarf
und auch in den Rechenblättern. (Gutschrift Lüftung)
Ersatzmaßnahmen können aus meiner Sicht auch untereinander kombiniert werden, jedenfalls lese ich das so.
Schade, daß Hottgenroth die Wärmerückgewinnung wie auch KWK fossil im Nachweis für das EEWG nicht berücksichtigt.
Vielleicht kommt es ja demnächst dazu...? Also ist Rechnung per Hand angesagt.
Gruß Dax