Im § 9 der EnEV 2009 Satz 1 steht der Verweis (Anlage 3) auf die Höchstwerte der betroffenen Außenbauteile.
In Nr. 2 steht, daß die Höchstwerte eingehalten werden, wenn der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient eingehalten wird.
Nun zu meiner Frage:
Kann dann ein Außenbauteil, z. B. Betonstütze (U-Wertnach Sanierung: 0,31 W/m²K) schlechter als der Grenzwert nach Anlage 3 sein, wenn
der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient nach Anlage 2, Tabelle 2 unterschritten wird ?
Höchstwerte Wärmedurchgangskoeffizienten
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Höchstwerte Wärmedurchgangskoeffizienten
Hallo,
ja das kann er.
Denn die Werte in Anlage 3 sind Bauteilanforderungen für den Bauteilnachweis.
Für bilanzierte Gebäude gelten diese Werte nicht.
Die Stütze kann sogar schlechter sein, als der Wert in Anhang 2, wenn der flächengewichtete Durchschnittswert
die Anforderung erfüllt.
Dazu braucht man natürlich dann auch Bauteile, die besser sind als der Anforderungswert, als Ausgleich für die schlechteren Stützen..
Schlechter als der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-02 darf der U-Wert aber nicht sein.
Er beträgt mindestens: Wärmedurchlasswiderstand R 1,75 m²K/W, entspricht U Wert so um 0,50 W/m²K,
genauer hab ichs grad nicht parat.
Gruß Dax
ja das kann er.
Denn die Werte in Anlage 3 sind Bauteilanforderungen für den Bauteilnachweis.
Für bilanzierte Gebäude gelten diese Werte nicht.
Die Stütze kann sogar schlechter sein, als der Wert in Anhang 2, wenn der flächengewichtete Durchschnittswert
die Anforderung erfüllt.
Dazu braucht man natürlich dann auch Bauteile, die besser sind als der Anforderungswert, als Ausgleich für die schlechteren Stützen..
Schlechter als der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-02 darf der U-Wert aber nicht sein.
Er beträgt mindestens: Wärmedurchlasswiderstand R 1,75 m²K/W, entspricht U Wert so um 0,50 W/m²K,
genauer hab ichs grad nicht parat.
Gruß Dax