Sind Container, die zu Schulunterrichtszwecken angemietet werden, und als Einzelcontainer oder als Sammelcontainer (bis zu 20 Stück) Gebäude im Sinne der EnEV, für die ein EnEV-Nachweis für Nichtwohngebäude erforderlich ist? Die Standzeiten der Container sind unterschiedlich, von ca 2 Jahre bis ca 4 Jahre.
§ 1 EnEV 2009 Anwendungsbereich, Absatz 6 beschreibt diese Art Gebäude, jedoch mit einer Nutzungsdauer bis zu 2 Jahren, wobei die Größenordnung nicht spezifiziert ist. § 8 spricht von Raumzellen bis 50 qm Nutzfläche.
Die Container haben je eine Größe von 3,00 m x 6,00 m Außenmaß - also Nutzfläche ca 15 qm.
Was passiert mit einem Containerlager, das gesammelt steht und größer als 3 Container ist?
Wie wird die EnEV 2009 hier ausgelegt?
Gruß Elmar Härter
Schulcontainer EnEV-Nachweis
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