Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen.
Wie berücksichtige ich einen Bestands-Kachelofen bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 130?
Erkennt die KfW die Berücksichtigung des im Programm zur Verfügung stehenden Kachelofen als zusätzliche dezentrale Erzeugung an?
Einfach weglassen ist ja auch irgendwie keine Lösung, oder?
Wissensdurstig und mit freundlichen Grüßen
Andreas Schoppen
Kachelofen bei KfW EH130
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Kachelofen bei KfW EH130
Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, Einzelöfen
Hallo,
Das habe ich dazu aktuell bei der kfw gefunden:
Frage:
Können auch nicht förderfähige Heizungsanlagen wie Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen beim Nachweis des KfW-Effizienzhaus-Niveaus berücksichtigt werden?
Antwort:
Die anteilige Berücksichtigung von handbeschickten Einzelfeuerstätten ist in der Regel im Rahmen der Berechnung der Anlagenaufwandszahl und des Primärenergiebedarfs nicht zulässig.
Sobald ein weiterer Wärmeerzeuger vorhanden ist, mit dem die Wärmeversorgung des gesamten Gebäudes grundsätzlich gewährleistet werden kann, ist dieser der Berechnung zugrunde zu legen. Ein rechnerischer Deckungsanteil bei handbeschickten Öfen in Höhe von maximal 10 % ist nur dann möglich, wenn
eine Berücksichtigung des Ofens nach DIN 4701 möglich ist,
eine ausschließliche Befeuerung mit Biomasse auf Grundlage der Herstellerspezifikation sichergestellt ist und
gleichzeitig ein Anschluss an das Zentralheizungssystem besteht.
Auch in diesem Fall kann jedoch der Ofen bei den förderfähigen Kosten nicht angesetzt werden.
Quelle:
FAQ kfw
Hallo,
Das habe ich dazu aktuell bei der kfw gefunden:
Frage:
Können auch nicht förderfähige Heizungsanlagen wie Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen beim Nachweis des KfW-Effizienzhaus-Niveaus berücksichtigt werden?
Antwort:
Die anteilige Berücksichtigung von handbeschickten Einzelfeuerstätten ist in der Regel im Rahmen der Berechnung der Anlagenaufwandszahl und des Primärenergiebedarfs nicht zulässig.
Sobald ein weiterer Wärmeerzeuger vorhanden ist, mit dem die Wärmeversorgung des gesamten Gebäudes grundsätzlich gewährleistet werden kann, ist dieser der Berechnung zugrunde zu legen. Ein rechnerischer Deckungsanteil bei handbeschickten Öfen in Höhe von maximal 10 % ist nur dann möglich, wenn
eine Berücksichtigung des Ofens nach DIN 4701 möglich ist,
eine ausschließliche Befeuerung mit Biomasse auf Grundlage der Herstellerspezifikation sichergestellt ist und
gleichzeitig ein Anschluss an das Zentralheizungssystem besteht.
Auch in diesem Fall kann jedoch der Ofen bei den förderfähigen Kosten nicht angesetzt werden.
Quelle:
FAQ kfw
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Re: Kachelofen bei KfW EH130
Vielen Dank für die prompte Hilfe!
Und warum hab ich das nicht selber gefunden, bei der KfW? Ich hab' mir echt 'nen Wolf gesucht.
Grüße
A. Schoppen
Und warum hab ich das nicht selber gefunden, bei der KfW? Ich hab' mir echt 'nen Wolf gesucht.
Grüße
A. Schoppen