Zwei Fragen zur EnEV2009 bzw. zum EEG:
Wenn der durch eine PV-Anlage erzeugte Strom zur Beheizung genutzt wird (selbst genutzter Strom), kann
a) der Primärenergiefaktor für den Strom herabgesetzt werden, und
b) das zur Erfüllung des EEG angerechnet werden?
War ja bislang nicht möglich, da der Strom eingespeist wurde, aber wenn der Solarstrom direkt selbst zur Beheizung genutzt wird?
Grüße, Ataman
Mal wieder PV (Photovoltaik / Solarstrom)
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Mal wieder PV (Photovoltaik / Solarstrom)
Hallo ataman,
zuerstmal gehe ich davon aus, das du das EEWärmeG meinst.
Nach EEWärmeG stellt Solarstrom, egal ob selbstgenutzt oder nicht, keine Erneuerbare Energie im Sinne des Gesetzes dar. Auch nicht, wenn der Strom zum heizen benutzt wird. Wenn damit z.B. eine Wärmepumpe betrieben werden soll ist das zwar ne gute Sache, aber die Wärmepumpe (Umweltwärme, Geothermie) als solches erfüllt ja bereits das EEWärmeG.
Der selbstgenutzte Solarstrom hilft nur in einem Punkt zur Erfüllung des EEWärmeG. Und zwar bei der Ersatzmaßnahme EnEV - 15%, da der Anteil des PV-Stroms vom Endenergiebedarf Strom abgezogen werden darf und somit den Jahresprimärenergiebedarf senkt. Das Problem ist dabei jedoch die Bestimmung der selbstgenutzten Strommenge. Der zu erwartende Ertrag aus der Anlage läßt sich berechnen. Nur wird in der Regel nicht der gesamte produzierte Strom auch zeitgleich verbraucht, sondern der Überschuss wird ins Netz eingespeißt. Es kann also nur ein Anteil X angerechnet werden, der sich kaum im Voraus bestimmen läßt.
Aufgrund der vielen Unklarheiten um selbstgenutzten Strom, würde ich im Zusammenhang mit dem EEWärmeG einen Bogen darum machen.
Gruß
Frank Ditz
zuerstmal gehe ich davon aus, das du das EEWärmeG meinst.
Nach EEWärmeG stellt Solarstrom, egal ob selbstgenutzt oder nicht, keine Erneuerbare Energie im Sinne des Gesetzes dar. Auch nicht, wenn der Strom zum heizen benutzt wird. Wenn damit z.B. eine Wärmepumpe betrieben werden soll ist das zwar ne gute Sache, aber die Wärmepumpe (Umweltwärme, Geothermie) als solches erfüllt ja bereits das EEWärmeG.
Der selbstgenutzte Solarstrom hilft nur in einem Punkt zur Erfüllung des EEWärmeG. Und zwar bei der Ersatzmaßnahme EnEV - 15%, da der Anteil des PV-Stroms vom Endenergiebedarf Strom abgezogen werden darf und somit den Jahresprimärenergiebedarf senkt. Das Problem ist dabei jedoch die Bestimmung der selbstgenutzten Strommenge. Der zu erwartende Ertrag aus der Anlage läßt sich berechnen. Nur wird in der Regel nicht der gesamte produzierte Strom auch zeitgleich verbraucht, sondern der Überschuss wird ins Netz eingespeißt. Es kann also nur ein Anteil X angerechnet werden, der sich kaum im Voraus bestimmen läßt.
Aufgrund der vielen Unklarheiten um selbstgenutzten Strom, würde ich im Zusammenhang mit dem EEWärmeG einen Bogen darum machen.
Gruß
Frank Ditz
Re: Mal wieder PV (Photovoltaik / Solarstrom)
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit dem "anrechnen von selbstgenutztem PV-Strom". Habe im Moment einen Fall, bei dem ich es gerne anwenden würde. Wo kann man sich am besten informieren?
Gruß
Blank
hat jemand Erfahrung mit dem "anrechnen von selbstgenutztem PV-Strom". Habe im Moment einen Fall, bei dem ich es gerne anwenden würde. Wo kann man sich am besten informieren?
Gruß
Blank
Re: Mal wieder PV (Photovoltaik / Solarstrom)
das dauert bei Hottgenroth immer etwas länger - altes Problem.
Die Berechungsregeln sind meines Wissens mittlerweile bekannt.
Ich warte auch schon ewig auf die Softwareergänzung.
Die Berechungsregeln sind meines Wissens mittlerweile bekannt.
Ich warte auch schon ewig auf die Softwareergänzung.