Hallo Kollegen,
Ich bin bei der Berechnung eines KFW-Effizienzhauses mit folgender Situation konfrontiert.
In der Anlage zum Merkblatt "Energieeffizient Sanieren" steht folgender Satz:
"Eine Heizungsanlage kann nach DIN 4701-10 berechnet werden,
wenn der Wärmeerzeuger nach dem 01.01.1995 eingebaut wurde,
die raumweise Regelung dem Stand der Technik entspricht (z. B. 2KThermostatventile),
sämtliche zugänglichen Rohrleitungen nach Anlage 5 EnEV gedämmt sind und
ein hydraulischer Abgleich der Anlage durchgeführt wurde."
Nun ist in meinem Fall eine Luft-Wärmepumpe bereits seit dem Jahr 2002 vorhanden, die Leitungen sind
gedämmt aber nicht entsprechend EnEV-2009. Kein Hydraulischer Abgleich.
Kann ich dennoch die Anlage mit Hottgenroth so rechnen, dass der Bauherr keine zusätzlichen Maßnahmen
am Heizungssystem durchführen muss? Das heisst nicht nach DIN 4701-10 und auf die erneute Dämmung der Leitungen und den
Hydraulischen Abgleich verzichten?
Wie würdet Ihr die Situation interpretieren?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Grüße!
Energie-Checkup
KFW-Effinzienzhaus
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Re: KFW-Effinzienzhaus
Hallo Energie-Checkup,
ich meine nein, das ist eine klare Aussage der KFW.
Aber, die zugänglichen Heizungs-und Warmwasserleitungen zu dämmen, und den hydraulischen Abgleich durchzuführen,sind
doch nicht nur sinnvoll, sondern im Zuge einer Modernisierung zum KfW-EF-Haus kein finanziell großer Posten, und wird doch auch mit gefördert.
Nur mal nebenbei, eine ordnungsgemäß hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage spart im Jahr zwischen 15-20% Energiekosten.
Gruß
W.Wagner
ich meine nein, das ist eine klare Aussage der KFW.
Aber, die zugänglichen Heizungs-und Warmwasserleitungen zu dämmen, und den hydraulischen Abgleich durchzuführen,sind
doch nicht nur sinnvoll, sondern im Zuge einer Modernisierung zum KfW-EF-Haus kein finanziell großer Posten, und wird doch auch mit gefördert.
Nur mal nebenbei, eine ordnungsgemäß hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage spart im Jahr zwischen 15-20% Energiekosten.
Gruß
W.Wagner
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Re: KFW-Effinzienzhaus
Hallo nochmal,
hier noch der Auszug vom Merkblkatt der KFW, und bei einem KFW-EF-Haus trifft das mit den 25% wohl zu.
Hydraulischer Abgleich:
Der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich
bei dem Austausch der Heizungsanlage oder bei
der Durchführung von Dämmmaßnahmen, die die
Heizlast um mehr als 25 % verändern. Im zweiten
Fall ist eine rechnerische raumweise Heizlastberechnung
durchzuführen.
Weitere Einzelheiten zum hydraulischen Abgleich
sowie das zu verwendende Bestätigungsformular
finden Sie in der Fachinformation "Heizungsoptimierung
mit System - Energieeinsparung und
Komfort" der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft
e. V.
(www.intelligent-heizen.info).
Gruß
W.Wagner
hier noch der Auszug vom Merkblkatt der KFW, und bei einem KFW-EF-Haus trifft das mit den 25% wohl zu.
Hydraulischer Abgleich:
Der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich
bei dem Austausch der Heizungsanlage oder bei
der Durchführung von Dämmmaßnahmen, die die
Heizlast um mehr als 25 % verändern. Im zweiten
Fall ist eine rechnerische raumweise Heizlastberechnung
durchzuführen.
Weitere Einzelheiten zum hydraulischen Abgleich
sowie das zu verwendende Bestätigungsformular
finden Sie in der Fachinformation "Heizungsoptimierung
mit System - Energieeinsparung und
Komfort" der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft
e. V.
(www.intelligent-heizen.info).
Gruß
W.Wagner