Hallo Zusammen,
ich würde gerne wissen wie Energieberater die vom BAFA beanspruchten Zuschüsse steuerlich
zu berücksichtigen haben.
Meines Wissens sind die Zuschüsse umsatzsteuerfrei. Bei der Einkommenssteuer bin ich mir
nicht sicher.
Hat jemand eine Ahnung.
Vielen Dank und Grüße
Steuerpflicht für BAFA-Zuschüsse
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Steuerpflicht für BAFA-Zuschüsse
Hallo Danper,
man berechnet ja ein Honorar, zuzüglich MwSt. ergibt Bruttobetrag. Der Zuschuss berechnet sich aus dem Bruttobetrag. Der Kunde muss Brutto minus Zuschuss bezahlen. Er zahlt also anteilig die Umsatzsteuer, genauso macht es die BAFA. Die komplette Umsatzsteuer muss abgeführt werden.
Bei der Einkommenssteuer wird ja nur das Nettohonorar berücksichtigt, egal woher es kommt, es ist immer ein Einkommen.
Das sind meine Kenntnisse und so wird es bei mir gemacht.
Gruß
Blank
man berechnet ja ein Honorar, zuzüglich MwSt. ergibt Bruttobetrag. Der Zuschuss berechnet sich aus dem Bruttobetrag. Der Kunde muss Brutto minus Zuschuss bezahlen. Er zahlt also anteilig die Umsatzsteuer, genauso macht es die BAFA. Die komplette Umsatzsteuer muss abgeführt werden.
Bei der Einkommenssteuer wird ja nur das Nettohonorar berücksichtigt, egal woher es kommt, es ist immer ein Einkommen.
Das sind meine Kenntnisse und so wird es bei mir gemacht.
Gruß
Blank