Hallo Kollegen/innen,
ich habe den Auftrag für ein Einfamilienhaus den Nachweis zu erstellen.
Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme (Kohlekraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung)
Die Auflagen aus dem EEWärmeG werden also erfüllt.
Wenn ich Fernwärme beim Energeiberater in der Anlagentechnik eingebe und mir den Nachweis für
das EEWärmeG anzeigen lasse sind die Vorgaben als -nicht erfüllt- ausgegeben.
Was tun?
(man könnte sich den Nachweis ins WORD überspielen und manuell alles eingeben, aber ist das Sinn der Sache?)
Vielen Dank für Eure Antwort.
Nachweis für EEWärmeG bei Fernwärme
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Nachweis für EEWärmeG bei Fernwärme
Hallo,
Fernwärme gilt als Ersatzmaßnahme und werden im Energieberater nicht berücksichtigt, sondern nur die klassischen erneuerbaren Energien.
Bleibt also nur, alles von Hand zu machen.
Gruß
Fernwärme gilt als Ersatzmaßnahme und werden im Energieberater nicht berücksichtigt, sondern nur die klassischen erneuerbaren Energien.
Bleibt also nur, alles von Hand zu machen.
Gruß
Re: Nachweis für EEWärmeG bei Fernwärme
Hab ich mir schon gedacht, trotzdem danke für die schnelle Antwort.