Vorhanden:
Ein Gebäude. Dachfläche ca. 2500 qm, die Dachfläche unterteilt in mehrere Flächen, Ebenen, z.B. Einfahrtsbereich, Parkdeck, Dachfläche über Verkaufsraum, Dachfläche über Sozialräume und Dachfkächen durch Brandwände abgeteilt über Verkaufsräumen.
Es soll einer der Flächen saniert werden da undicht und die Dämmung unbrauchbar. Diese Fläche beträgt ca. 180 qm. Kann ich die Dämmung wie gehabt ausführen, als Sanierung, oder muß ich die Werte gem. EnEV Anlagen einhalten für die Dämmstoffstärke. Ich würde eigentlich von der 10% Regelung des Bauteiles ausgehen. Aber da es sich um einzelne Dachflächen handelt die nicht zusammenhängen kann ich da natürlich falsch liegen.
Was soll ich als Dämmung nnehmen?
Danke für Antwort, K. Taeubig
§24/25 EnEV
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: §24/25 EnEV
Hallo K. Taeubig,
wenn es technisch möglich ist, dann würde ich immer die EnEV einhalten oder gar besser ausführen, auch wenn es teurer werden sollte.
Grüße
gebpb
wenn es technisch möglich ist, dann würde ich immer die EnEV einhalten oder gar besser ausführen, auch wenn es teurer werden sollte.
Grüße
gebpb
Re: §24/25 EnEV
Ausschlaggebend für die 10%-Regel ist das Gebäude. Wenn alle Dachflächen, auch wenn unterteilt, zu einem Gebäude gehören, dann werden die Dachflächen als Einheit zusammengefaßt. Falls die Nutzung in Wohnen und Gewerbe unterteilt ist, wird man der jeweiligen Nutzung die entsprechende Dachfläche zuordnen.
Gruß günter
Gruß günter