Hallo Kollegen, kann mir jemand sagen, welche Zinssätze (Kalkulationszinssatz, Teuerungsrate für Brennstoffe, usw.) für die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Energieberater Plus sinnvoll einzusetzen sind? Für ein paar Tipps bedanke ich mich.
MfG
Rheinberg
Zinssätze
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Zinssätze
Hallo,
folgende Hilfestellung kann ich hierzu geben:
Teuerungsraten:
"Wenn keine weiteren Randbedingungen bekannt sind, ist eine nominale Energiepreisverteuerung von 6 %/a ein üblicher Ansatz. Der Wert von nominal etwa 6 %/a entspricht einer realen Verteuerung von etwa 3 %/a – da real auch die Inflation wirksam ist. Die Energiepreissteigerung spiegelt die Preisentwicklung der letzten 30 Jahre wieder. Da die reale Energiepreissteigerung eine sehr unsichere Größe ist, kann der angenommene Basiswert von 6 %/a mit einer Spanne von +/-3 %/a versehen werden. So erweckt der Berater nicht den Anschein des allwissenden."
Kalkulationszinssatz:
"Der Kapital- oder Kalkulationszins ist der Zinssatz für Eigenkapital oder für Fremdkapital bzw. bei einer Mischfinanzierung ein gewichteter Mittelwert aus beiden. Zinsvergünstigungen (z.B. der KFW) werden in einem entsprechend niedrigem Zinssatz berücksichtigt. Es sollten keinesfalls die derzeitigen sehr niedrigen Kreditzinsen der KFW einfach als Kalkulationszins für die
nächsten 20 oder 30 Jahre angesetzt werden, da die Zinsbindung nur 10 Jahre beträgt. Besser wird ein langfristig realistischer Wert angenommen, wobei die KFW aus Erfahrung dann etwa 2 %/a unter der normalen Bank liegt.
Bei reiner Eigenkapitalverzinsung gilt 2 … 3 %/a derzeit als sicherer Inflationsausgleich und deckt die derzeitige Normalverzinsung ab. Bei reiner Fremdkapitalverzinsung über eine Bank sollte von einem üblichen Zinssatz, zurzeit etwa 5 … 6 %/a ausgegangen werden. Für Finanzierung mit KFW-Krediten ist derzeit 3 ... 4 %/a ein sinnvoller Ansatz. Eine Bandbreite von +/-2 %/a ist jedoch durchaus in allen Fällen denkbar."
Quelle: Unterlagen Energieberaterkurs TGA über google.de
Grüße aus Köln
Sylwia
folgende Hilfestellung kann ich hierzu geben:
Teuerungsraten:
"Wenn keine weiteren Randbedingungen bekannt sind, ist eine nominale Energiepreisverteuerung von 6 %/a ein üblicher Ansatz. Der Wert von nominal etwa 6 %/a entspricht einer realen Verteuerung von etwa 3 %/a – da real auch die Inflation wirksam ist. Die Energiepreissteigerung spiegelt die Preisentwicklung der letzten 30 Jahre wieder. Da die reale Energiepreissteigerung eine sehr unsichere Größe ist, kann der angenommene Basiswert von 6 %/a mit einer Spanne von +/-3 %/a versehen werden. So erweckt der Berater nicht den Anschein des allwissenden."
Kalkulationszinssatz:
"Der Kapital- oder Kalkulationszins ist der Zinssatz für Eigenkapital oder für Fremdkapital bzw. bei einer Mischfinanzierung ein gewichteter Mittelwert aus beiden. Zinsvergünstigungen (z.B. der KFW) werden in einem entsprechend niedrigem Zinssatz berücksichtigt. Es sollten keinesfalls die derzeitigen sehr niedrigen Kreditzinsen der KFW einfach als Kalkulationszins für die
nächsten 20 oder 30 Jahre angesetzt werden, da die Zinsbindung nur 10 Jahre beträgt. Besser wird ein langfristig realistischer Wert angenommen, wobei die KFW aus Erfahrung dann etwa 2 %/a unter der normalen Bank liegt.
Bei reiner Eigenkapitalverzinsung gilt 2 … 3 %/a derzeit als sicherer Inflationsausgleich und deckt die derzeitige Normalverzinsung ab. Bei reiner Fremdkapitalverzinsung über eine Bank sollte von einem üblichen Zinssatz, zurzeit etwa 5 … 6 %/a ausgegangen werden. Für Finanzierung mit KFW-Krediten ist derzeit 3 ... 4 %/a ein sinnvoller Ansatz. Eine Bandbreite von +/-2 %/a ist jedoch durchaus in allen Fällen denkbar."
Quelle: Unterlagen Energieberaterkurs TGA über google.de
Grüße aus Köln
Sylwia