Fußbodenheizung
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Fußbodenheizung
Guten Tag,
ein Kunde hat 2008 ein Haus Baujahr 1995 mit einer ungeregelten Fußbodenheizung (weder Raumüberwachung noch Außentemperaturfühler) gekauft.
Musste der Vorbesitzer Diese nach EnEV 2007 nicht nachrüsten?
Oder zumindest den Käufer darauf hinweisen?
In der EnEV 2007 steht:
Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten.
Ich verstehe nicht ganz ob nun eine Ausnahme besteht.
Vielen Dank schon mal
TomTOM
ein Kunde hat 2008 ein Haus Baujahr 1995 mit einer ungeregelten Fußbodenheizung (weder Raumüberwachung noch Außentemperaturfühler) gekauft.
Musste der Vorbesitzer Diese nach EnEV 2007 nicht nachrüsten?
Oder zumindest den Käufer darauf hinweisen?
In der EnEV 2007 steht:
Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten.
Ich verstehe nicht ganz ob nun eine Ausnahme besteht.
Vielen Dank schon mal
TomTOM
Re: Fußbodenheizung
Hallo TOM TOM,
wie regelt der BH die FBH, wenn keinerlei Thermostate vorhanden sind?
Grüße
gebpb
wie regelt der BH die FBH, wenn keinerlei Thermostate vorhanden sind?
Grüße
gebpb
Re: Fußbodenheizung
Hallo gebpb,
der BH regelt die Fußbodenheizung gar nicht. Er stellt an dem Heizungsverteiler im Vorlauf nach Gefühl.
Hier ein bisschen mehr, da ein bisschen weniger.
TomTom
der BH regelt die Fußbodenheizung gar nicht. Er stellt an dem Heizungsverteiler im Vorlauf nach Gefühl.
Hier ein bisschen mehr, da ein bisschen weniger.
TomTom
Re: Fußbodenheizung
Hallo TOMTOM,
nachfolgend meine per. Meinung:
Wenn im Kaufvertrag eine geregelte FBH beschrieben wird, dann "JA"
Wenn nicht, dann "NEIN"
Beispiel:
Oberste Geschossdecke, hier dämmt der Eigentümer auch nicht (ich weis, er sollte), aber der neue Besitzer hat die Pflicht dieses innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb ausführen zu lassen, die Kaminfeger überprüfen das ja seit neustem.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
MFG
gebpb
nachfolgend meine per. Meinung:
Wenn im Kaufvertrag eine geregelte FBH beschrieben wird, dann "JA"
Wenn nicht, dann "NEIN"
Beispiel:
Oberste Geschossdecke, hier dämmt der Eigentümer auch nicht (ich weis, er sollte), aber der neue Besitzer hat die Pflicht dieses innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb ausführen zu lassen, die Kaminfeger überprüfen das ja seit neustem.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
MFG
gebpb
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Re: Fußbodenheizung
Hallo zusammen,
die Pflicht zur Raumweisen Tempraturregelung, bestand schon in der damals noch geltenden Heizanlagenverordnung.
Ohne Raumthermostat etc. hätte die FBH so nie gebaut werden dürfen.
Gruß
W.Wagner
die Pflicht zur Raumweisen Tempraturregelung, bestand schon in der damals noch geltenden Heizanlagenverordnung.
Ohne Raumthermostat etc. hätte die FBH so nie gebaut werden dürfen.
Gruß
W.Wagner
Re: Fußbodenheizung
es gibt einen großen Diskurs in der interressierten Fachwelt über Sinn und UNSINN einer Einzelraumregelung ("ERR") bei FBH - zumindest in der üblichen Form von Raumthermostat + Stellventil. Es gibt nachvollziehbare Meinungen, dass eine FBH ohne ERR selbstregulierend ist. Wärmeüberschüsse (z.B. Sonneneinstrahlung) werden von der laufenden FBH aufgenommen und in dem Heizkreislauf verteilt. Mit ERR geht das nicht, da das Thermostat bei externer Wärmezufuhr den betreffenden Heizkreis zudreht. Folge: der Raum überheizt möglicherweise mehr, als wenn die FBH in diesem Raum laufen würde.
Hinzu kommt, dass man in einem sehr gut gedämmten Haus üblicherweise sowieso keine Raumtemperaturunterschiede von mehr als ca. 2 K hinbekommt (außer man dämmt die Innenwände oder so).
Wer keine ERR möchte und evtl. Konflikt mit der Behörde nicht scheut, kann so argumentieren.
p.s.: Es gibt auch durchaus elegantere Methoden einer ERR als Raumthermostat + "Auf/Zu-Ventil": Stufenlos regulierende Ventile, die auf die Veränderung der Rücklauftemperatur reagieren.
Hinzu kommt, dass man in einem sehr gut gedämmten Haus üblicherweise sowieso keine Raumtemperaturunterschiede von mehr als ca. 2 K hinbekommt (außer man dämmt die Innenwände oder so).
Wer keine ERR möchte und evtl. Konflikt mit der Behörde nicht scheut, kann so argumentieren.
p.s.: Es gibt auch durchaus elegantere Methoden einer ERR als Raumthermostat + "Auf/Zu-Ventil": Stufenlos regulierende Ventile, die auf die Veränderung der Rücklauftemperatur reagieren.
Re: Fußbodenheizung
Hallo Ataman,
kann dir nur Zustimmen!
Ich selbst habe in einem Haus mit FBH gewohnt, welches von einem Raumthermostat im Wohnzimmer geregelt wurde und wir hatten zwei Geschosse, es war nie ein Problem, da das ganze Haus überall gleich temperiert war.
MFG
gebpb
kann dir nur Zustimmen!
Ich selbst habe in einem Haus mit FBH gewohnt, welches von einem Raumthermostat im Wohnzimmer geregelt wurde und wir hatten zwei Geschosse, es war nie ein Problem, da das ganze Haus überall gleich temperiert war.
MFG
gebpb