Hallo Kollegen,
aus gegebenen Anlass wollte ich mal in die Runde fragen, wie denn so die Erfahrungen mit Schornsteinfegern sind.
Ich habe nun schon mehrmals Kunden gehabt, die uralte (zw. Bj 1975 und Bj 1990) Heizungskessel im Keller haben, und die ganz erstaut waren, als ich ihnen sagte, dass diese Anlage aber nicht mehr "gut" sei. Die Kunden sagten mir dann "Der Schornsteinfeger hat aber doch erst kürzlich gesagt, die Anlage sein prima in Ordnung".
Tja, das mag ja auch sein, dass die Anlage noch in Ordnung ist, aber sie ist eben total ineffektiv.
Sollte das ein Schornsteinfeger dem Kunden nicht sagen? Eben, weil er ja nach §26b einige Aufgaben zu erfüllen hat.
Übrigens habe ich auch Kunden, bei denen die Heizungsrohre im Keller und deren Armaturen komplett ungedämmt sind. Und das hat der Schornsteinfeger definitiv gesehen - und nichts bemängelt ! Obwohl er gesetzlich hierzu verpflichtet ist nach § 26b (2).
Wie sind Eure Erfahrungen?
Grüße,
Michael Ring
Erfahrungen mit Schornsteinfegern
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Erfahrungen mit Schornsteinfegern
Hallo Michael,
der Vollzug der EnEV ist Ländersache und wird deshalb in jedem Bundesland verschieden ausgeführt. Es ist ein komplexes Thema: Stichworte: beheizte Zone, vorhandene Fachunternehmererkärung und weitere Ausnahmen...
Spannende Frage ist natürlich auch: wie verhält sich die Baurechtsbehörde bei der weiteres Mängelverfolgung, wenn der Schornsteinfeger die EnEV-Vorschriften beim Bauherr beanstandet.
Schornsteinfeger beanstandet > Bauherr macht nicht´s > Baurechtsbehörde muss handeln.
Die Schornsteinfeger entwickeln gerade bundeseinheitliche Formulare und die Gebühren für § 26 werden ermittelt. Noch dieses Jahr werden dann nach und nach flächendeckend alle Heizungen in Deutschland überprüft.
der Vollzug der EnEV ist Ländersache und wird deshalb in jedem Bundesland verschieden ausgeführt. Es ist ein komplexes Thema: Stichworte: beheizte Zone, vorhandene Fachunternehmererkärung und weitere Ausnahmen...
Spannende Frage ist natürlich auch: wie verhält sich die Baurechtsbehörde bei der weiteres Mängelverfolgung, wenn der Schornsteinfeger die EnEV-Vorschriften beim Bauherr beanstandet.
Schornsteinfeger beanstandet > Bauherr macht nicht´s > Baurechtsbehörde muss handeln.
Die Schornsteinfeger entwickeln gerade bundeseinheitliche Formulare und die Gebühren für § 26 werden ermittelt. Noch dieses Jahr werden dann nach und nach flächendeckend alle Heizungen in Deutschland überprüft.