Hallo Kollegen,
kennt sich hier jemand aus?
Die BAFA-Förderungen für Kollektoren, Biomasseheizungen etc. gelten nur für Bestandsgebäude.
Wie ist hier der Begriff "Bestandsgebäude" definiert?
Bei meinem konkreten Fall soll ein bestehendes landwirtschaftliches Nutzgebäude zu einem Wohnhaus umgebaut werden.
Gilt das jetzt als Bestandsgebäude oder als Neubau?
Schonmal herzlichen Dank,
Holger Platzöder
BAFA Definition "Bestandsgebäude"
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: BAFA Definition "Bestandsgebäude"
Aber das steht doch ganz klar auf der BAFA Seite......
Die Anlagen müssen der Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gebäudes dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand).
Die Anlagen müssen der Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gebäudes dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand).
Re: BAFA Definition "Bestandsgebäude"
Dankeschön.
Genau die information hatte ich gesucht
... aber auf der BAFA-Seite nicht gefunden.
Genau die information hatte ich gesucht
... aber auf der BAFA-Seite nicht gefunden.
Re: BAFA Definition "Bestandsgebäude"
Ach je.
Gleich auf der ersten Seite stehts.
...peinlich.
Gleich auf der ersten Seite stehts.
...peinlich.