Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit 2 Jahren Gebäudeenergieberater (HWK).
Ein Kunde hat ein Gebäude aus dem Jahr 1900, dieses hat einen Anbau aus dem Jahr 2006.
Der Anbau ist fast gleich groß wie das Hauptgebäude und hat einen eigenen Eingang.
Man kann allerdings auch durch einen Durchgang vom Altbau in den Anbau gelangen.
Beide Gebäude werden mit einer Heizung betrieben.
Da jetzt auch der Altbau saniert werden soll möchte er gern die Fördermittel der Kfw, Programm 151, in Anspruch nehmen.
Qp und HT des Anbaus sind durch den EnEV 2002 Nachweis bekannt.
H´T =0,36W/m2K
Q´´P =104,47kWh/m²a
Wärmebrückenzuschlag 0,05
Meine Fragen an die Experten sind:
Kann man in so einem Fall das alte Gebäude einzeln betrachten?
Oder
kann ich das Alte Gebäude berechnen und mit dem EnEV Nachweis 2002 den Mittelwert bilden (Wärmebrückenzuschlag wieder rausrechnen)?
Oder
muss ich alle Hüllflächenelemente des Anbaus mit einbeziehen (das würde doch bedeuten dass ein super Anbau einen schlechten Altbau in den Sanierungsmaßnahmen sehr stark beeinflussen würde)?
Ich bin ratlos weil ich keine Erfahrung mit solchen Anbauten und der Kfw bisher gesammelt habe.
Bei der Kfw kann man mir auch nicht weiterhelfen (Mail mit meinem Problem nach 2 Monaten noch nicht beantwortet)
Ich freue mich über alle Antworten und Anregungen.
Vielen Dank
Kfw Sanierung eines Altbaus mit Anbau
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Kfw Sanierung eines Altbaus mit Anbau
Hallo Solartec,
also ich würde den Altbau als eigenständiges Gebäude berechnen und dabei die Regeln der ENEV "2.6 Aneinandergereihte Bebauung" beachten.
Schließlich möchte der Bauherr ja nur den Altbau sanieren, warum sollte man bei der Berechnung den Anbau inklusive berechnen.
Meiner Meinung nach müssten die Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 11 http://www.dibt.de/de/aktuelles_energie ... dnung.html ziemlich gut auf Deine Frage passen:
Auslegung zu § 17 Absatz 3 Satz 1 EnEV 2009
(Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude)
Frage:
Können Energieausweise auch für Teile eines Wohngebäudes ausgestellt werden?
Antwort (3) b
also ich würde den Altbau als eigenständiges Gebäude berechnen und dabei die Regeln der ENEV "2.6 Aneinandergereihte Bebauung" beachten.
Schließlich möchte der Bauherr ja nur den Altbau sanieren, warum sollte man bei der Berechnung den Anbau inklusive berechnen.
Meiner Meinung nach müssten die Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 11 http://www.dibt.de/de/aktuelles_energie ... dnung.html ziemlich gut auf Deine Frage passen:
Auslegung zu § 17 Absatz 3 Satz 1 EnEV 2009
(Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude)
Frage:
Können Energieausweise auch für Teile eines Wohngebäudes ausgestellt werden?
Antwort (3) b
Re: Michael Ring
Danke Michael für Deine schnelle Antwort,
möglicherweise können beide Berechnungen zur KFW gesendet werden.
Das Problem ist allerdings das man es nicht genau weiß.
Aus diesem Grund habe ich jetzt doch mit und ohne Anbau gerechnet.
Da der Anbau wie man sehen kann ganz gute Daten hat, erreiche ich mit "IHM" natürlich eher ein Effizienzhaus.
Sobald die KFW geantwortet hat werd ich mal die Lösung verraten.
Nochmals vielen Dank
Solartec
möglicherweise können beide Berechnungen zur KFW gesendet werden.
Das Problem ist allerdings das man es nicht genau weiß.
Aus diesem Grund habe ich jetzt doch mit und ohne Anbau gerechnet.
Da der Anbau wie man sehen kann ganz gute Daten hat, erreiche ich mit "IHM" natürlich eher ein Effizienzhaus.
Sobald die KFW geantwortet hat werd ich mal die Lösung verraten.
Nochmals vielen Dank
Solartec
Re: Kfw Sanierung eines Altbaus mit Anbau
Hallo Leute,
hier nun die offizielle Stellungnahme der KFW aus der FAQ 02.2012
Bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
ist für den Nachweis des
KfW-Effizienzhaus-Standards für den neuen
Gebäudeteil eine getrennte Bilanzierung
grundsätzlich dann zulässig, wenn durch die
Erweiterung eine neue, separate Wohneinheit
geschaffen wird.
Wird durch die Erweiterung jedoch lediglich die
Wohnfläche einer bestehenden Wohneinheit
erweitert, ist eine getrennte Bilanzierung für den
neuen Gebäudeteil nicht zulässig. Die Bilanzierung
muss dann für das Gesamtgebäude aus Bestand
und Erweiterungen erfolgen.
Tatsächlich wurde ich angerufen und man erklärte mir das beide Berechnungen möglich sind, wenn Alt- und Neubau eigenständige Wohneinheiten bilden.
Also sehen und staunen.
hier nun die offizielle Stellungnahme der KFW aus der FAQ 02.2012
Bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
ist für den Nachweis des
KfW-Effizienzhaus-Standards für den neuen
Gebäudeteil eine getrennte Bilanzierung
grundsätzlich dann zulässig, wenn durch die
Erweiterung eine neue, separate Wohneinheit
geschaffen wird.
Wird durch die Erweiterung jedoch lediglich die
Wohnfläche einer bestehenden Wohneinheit
erweitert, ist eine getrennte Bilanzierung für den
neuen Gebäudeteil nicht zulässig. Die Bilanzierung
muss dann für das Gesamtgebäude aus Bestand
und Erweiterungen erfolgen.
Tatsächlich wurde ich angerufen und man erklärte mir das beide Berechnungen möglich sind, wenn Alt- und Neubau eigenständige Wohneinheiten bilden.
Also sehen und staunen.