Baubegleitung
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Baubegleitung
Hallo liebe Energieberater,
ich habe den Auftrag zu einer Baubegleitung bekommen.
Es geht um den Einbau mehrerer Fenster und Türen und einer Heizungsanlage.
Die technischen Dinge sind mir soweit klar, jedoch möchte ich von der Form her keine Fehler machen, so das die Förderung auch an den Kunden ausgezahlt werden kann.
Daher bitte ich um Hilfe.
1. Könnte mir jemand eine Rechnung zusenden die von der KFW anerkannt wurde (natürlich ohne persönliche Daten), eine Vorlage oder so etwas?
2. Habt Ihr Tipps aus eigener Erfahrung
Vielen Dank
Solartec
Meine Adresse: solartec-energie@arcor.de
ich habe den Auftrag zu einer Baubegleitung bekommen.
Es geht um den Einbau mehrerer Fenster und Türen und einer Heizungsanlage.
Die technischen Dinge sind mir soweit klar, jedoch möchte ich von der Form her keine Fehler machen, so das die Förderung auch an den Kunden ausgezahlt werden kann.
Daher bitte ich um Hilfe.
1. Könnte mir jemand eine Rechnung zusenden die von der KFW anerkannt wurde (natürlich ohne persönliche Daten), eine Vorlage oder so etwas?
2. Habt Ihr Tipps aus eigener Erfahrung
Vielen Dank
Solartec
Meine Adresse: solartec-energie@arcor.de
Re: Baubegleitung
Guten Morgen Solartec,
Ich stehe grade vor dem gleichen Problem.
Bei der KfW under "Häufige Fragen" steht ja nur, dass in der Rechnung alle Leistungen mit Kosten einzeln aufgeführt sein sollen
(hast du sicher auch schon gefunden).
Also ich habe gerade meine erste Recvhnung für ein Projekt geschrieben,
darin steht als einzige Position:
"Detailplanung Anschlussdetails Fassade, Dach, Fenster, Zeitaufwand 20 Std."
Ich denke, wenn man halbwegs genau reinschreibt, was gemacht wurde,
ist das o.k.
Oder hast du in der Zwischenzeit andere Erkenntnisse?
Gruß,
Holger
Ich stehe grade vor dem gleichen Problem.
Bei der KfW under "Häufige Fragen" steht ja nur, dass in der Rechnung alle Leistungen mit Kosten einzeln aufgeführt sein sollen
(hast du sicher auch schon gefunden).
Also ich habe gerade meine erste Recvhnung für ein Projekt geschrieben,
darin steht als einzige Position:
"Detailplanung Anschlussdetails Fassade, Dach, Fenster, Zeitaufwand 20 Std."
Ich denke, wenn man halbwegs genau reinschreibt, was gemacht wurde,
ist das o.k.
Oder hast du in der Zwischenzeit andere Erkenntnisse?
Gruß,
Holger
Re: Baubegleitung
Hallo Holger,
meinst Du, das bezahlt die KfW?
"Nur" eine Planung? - Das bezweifel ich....
Schau Dir besser noch einmal die KfW Seite an und lies, was dort als "zwingend vom Sachverständigen zu erbringen" angemerkt ist.
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerder ... begleitung
Grüße,
Michael
meinst Du, das bezahlt die KfW?
"Nur" eine Planung? - Das bezweifel ich....
Schau Dir besser noch einmal die KfW Seite an und lies, was dort als "zwingend vom Sachverständigen zu erbringen" angemerkt ist.
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerder ... begleitung
Grüße,
Michael
Re: Baubegleitung
Hallo Michael,
das ist ja erst die erste Teilrechnung.
Das ist ja noch alles drin .......
Aber danke für den Tipp,
dass manche Sachen zwingend gemacht werden müssen, war mir noch nicht klar.
Gruß,
Holger
das ist ja erst die erste Teilrechnung.
Das ist ja noch alles drin .......
Aber danke für den Tipp,
dass manche Sachen zwingend gemacht werden müssen, war mir noch nicht klar.
Gruß,
Holger
Re: Baubegleitung
Hallo Hopla,
ich befürchte ebenso wie Michael, dass so eine Rechnung nicht den Anforderungen der KFW entspricht und somit auch keine Fördermittel ausgezahlt werden.
Die Baubegleitung umfasst folgende Leistungen
In diesem Moment hast Du als Baubegleiter ein Problem. Wer bleibt auf den Kosten sitzen? Du, oder der Kunde, beides ist schlecht.
Entweder sind wir die Einzigen die eine Baubegleitung machen, oder niemand in diesem Forum, der schon mal erfolgreich so eine Baubegleitung abgerechnet hat, möchte helfen.
Wir Energieberater sollten besser zusammenarbeiten und unser Wissen untereinander austauschen und nicht jeden anderen Energieberater als Konkurrenten sehen.
Nach einem Gespräch mit der KFW sind alle Kursiven Punkte anrechnungsfähig
Auf folgender Seite befinden sich die nötigen Informationen.
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerder ... endige.jsp
Schöne Grüße
Solartec
ich befürchte ebenso wie Michael, dass so eine Rechnung nicht den Anforderungen der KFW entspricht und somit auch keine Fördermittel ausgezahlt werden.
Die Baubegleitung umfasst folgende Leistungen
- Unterstützung bei der Planung der anlagentechnischen Komponenten z. B. Lüftungs- oder Heizungsanlagen
Betreuung und Unterstützung der Angebotsauswertung
Mindestens eine Vor-Ort-Begehung
Baustellenbegehung vor Beginn der Gipser- und Malerarbeiten (Putzarbeiten) und vor dem Verschließen von Bekleidungen
Übergabe und Einweisung in die neue Haustechnik
Einweisungen zu Heizungs-, Regelungs- und Lüftungsanlagen
In diesem Moment hast Du als Baubegleiter ein Problem. Wer bleibt auf den Kosten sitzen? Du, oder der Kunde, beides ist schlecht.
Entweder sind wir die Einzigen die eine Baubegleitung machen, oder niemand in diesem Forum, der schon mal erfolgreich so eine Baubegleitung abgerechnet hat, möchte helfen.
Wir Energieberater sollten besser zusammenarbeiten und unser Wissen untereinander austauschen und nicht jeden anderen Energieberater als Konkurrenten sehen.
Nach einem Gespräch mit der KFW sind alle Kursiven Punkte anrechnungsfähig
Auf folgender Seite befinden sich die nötigen Informationen.
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerder ... endige.jsp
Schöne Grüße
Solartec
Re: Baubegleitung
ja, aber das ist doch eine TEIL-Rechnung.
Im Merkblatt stehts ja so:
Der Sachverständige muss im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung mindestens folgende Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen:
das geplante energetische Niveau auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung zum Antrag"; Zuschussvariante: im Antrag enthalten)
spezielle Detailplanungen erbringen, insbesondere Luftdichtheitskonzept und beim Einbau einer Lüftungsanlage das Lüftungskonzept erarbeiten bzw. bei einer Erneuerung der Heizungsanlage Parameter aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner vorgeben
der Auftragsumfang und die geforderte Qualität der zu erbringenden Leistungen sind im Leistungsverzeichnis/Angebot zu prüfen
vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchführen einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie gegebenenfalls der Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts inklusive "Blower Door Test"
die Übergabe der energetischen Haustechnik begleiten und kontrollieren, gegebenenfalls mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie gegebenenfalls Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage
die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen"; Zuschussvariante: "Verwendungsnachweis")
....
das sind die Leistungen, die MINDESTENS erbracht werden sollen.
Und ich bin grade dabei, Detailplanungen zu machen.
Ich stelle nur mal eben eine Teilrechnung über das, was ich BISHER gemacht habe.
Da die Rechnungen kumulativ gestellt werden, kommt bei den einzelnen Teilrechnungen immer mehr dazu, und auf der Schlussrechnung steht dann alles, was ich gemacht habe, und da schau ich dann, dass auch alles, was bei den Mindestleistungen im merkblatt aufgeführt wurde auch geleistet und in der Rechnung aufgeführt ist.
Was ist bei der Vorgehensweise nicht richtig?
Im Merkblatt stehts ja so:
Der Sachverständige muss im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung mindestens folgende Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen:
das geplante energetische Niveau auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung zum Antrag"; Zuschussvariante: im Antrag enthalten)
spezielle Detailplanungen erbringen, insbesondere Luftdichtheitskonzept und beim Einbau einer Lüftungsanlage das Lüftungskonzept erarbeiten bzw. bei einer Erneuerung der Heizungsanlage Parameter aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner vorgeben
der Auftragsumfang und die geforderte Qualität der zu erbringenden Leistungen sind im Leistungsverzeichnis/Angebot zu prüfen
vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchführen einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie gegebenenfalls der Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts inklusive "Blower Door Test"
die Übergabe der energetischen Haustechnik begleiten und kontrollieren, gegebenenfalls mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie gegebenenfalls Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage
die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen"; Zuschussvariante: "Verwendungsnachweis")
....
das sind die Leistungen, die MINDESTENS erbracht werden sollen.
Und ich bin grade dabei, Detailplanungen zu machen.
Ich stelle nur mal eben eine Teilrechnung über das, was ich BISHER gemacht habe.
Da die Rechnungen kumulativ gestellt werden, kommt bei den einzelnen Teilrechnungen immer mehr dazu, und auf der Schlussrechnung steht dann alles, was ich gemacht habe, und da schau ich dann, dass auch alles, was bei den Mindestleistungen im merkblatt aufgeführt wurde auch geleistet und in der Rechnung aufgeführt ist.
Was ist bei der Vorgehensweise nicht richtig?
Re: Baubegleitung
Hallo Leute,
bei der Rechnung für die Baubegleitung können Fehler, anders als bei der Vor-Ort-Beratung des BAFA, auch nachgebessert werden.
Es wird in diesem Fall eine neue Frist gesetzt, die dann einzuhalten ist.
Also, Mut zur Lücke..
Freundliche Grüße
Solartec
bei der Rechnung für die Baubegleitung können Fehler, anders als bei der Vor-Ort-Beratung des BAFA, auch nachgebessert werden.
Es wird in diesem Fall eine neue Frist gesetzt, die dann einzuhalten ist.
Also, Mut zur Lücke..
Freundliche Grüße
Solartec
Re: Baubegleitung
ja prima.
dann ist es ja gar nicht so dramatisch,
wenns erstmal nicht so passt.
dann ist es ja gar nicht so dramatisch,
wenns erstmal nicht so passt.
Re: Baubegleitung
Hi,
ich mußte auch schon einmal meine Rechnung überarbeiten und habe sie vor drei Wochen überarbeitet zurück gesandt. Ergebnis steht bis jetzt aus.
Eigentlich muß man für dieses Projekt Rechnung seine Rechnung nach den Vorgaben ausrichten und seine Leistungen daran ergänzen. Dann hat man nicht das "Problem", daß man die Leistungen (sind in der Regel alle erbracht, nur vielleicht nicht gut dokumentiert) in der Rechnung auftauchen läßt. Ich hatte das Problem, daß ich meine fertige Rechnung, die nicht ganz den Anforderungen entsprach, dann soweit komplettieren mußte, ohne daß es so erscheint, ich würde das komplett neu machen...
Als Leitfaden am besten das KfW-Merkblatt herausnehmen und die Punkte herausschreiben:
1.) das geplante energetische Niveau auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen
2.) spezielle Detailplanungen erbringen, insbesondere Luftdichtheitskonzept , Parameter aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner vorgeben
3.) Leistungsverzeichnis/Angebot zu prüfen
4.) vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchführen, einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung
5.) die Übergabe der energetischen Haustechnik begleiten und kontrollieren, Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage
6.) die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular
Punkt 1 und 6 sind sowieso klar, weil davor und danach erforderlich.
Dann kann man seine Leistungen davor oder dazwischen einfügen und ist auf der richtigen Seite, als Checkliste.
Hoffe ich, wie gesagt, haben sie ja noch nicht wieder...
Sonst wäre ich für Tipps offen...
ich mußte auch schon einmal meine Rechnung überarbeiten und habe sie vor drei Wochen überarbeitet zurück gesandt. Ergebnis steht bis jetzt aus.
Eigentlich muß man für dieses Projekt Rechnung seine Rechnung nach den Vorgaben ausrichten und seine Leistungen daran ergänzen. Dann hat man nicht das "Problem", daß man die Leistungen (sind in der Regel alle erbracht, nur vielleicht nicht gut dokumentiert) in der Rechnung auftauchen läßt. Ich hatte das Problem, daß ich meine fertige Rechnung, die nicht ganz den Anforderungen entsprach, dann soweit komplettieren mußte, ohne daß es so erscheint, ich würde das komplett neu machen...
Als Leitfaden am besten das KfW-Merkblatt herausnehmen und die Punkte herausschreiben:
1.) das geplante energetische Niveau auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen
2.) spezielle Detailplanungen erbringen, insbesondere Luftdichtheitskonzept , Parameter aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner vorgeben
3.) Leistungsverzeichnis/Angebot zu prüfen
4.) vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchführen, einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung
5.) die Übergabe der energetischen Haustechnik begleiten und kontrollieren, Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage
6.) die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular
Punkt 1 und 6 sind sowieso klar, weil davor und danach erforderlich.
Dann kann man seine Leistungen davor oder dazwischen einfügen und ist auf der richtigen Seite, als Checkliste.
Hoffe ich, wie gesagt, haben sie ja noch nicht wieder...
Sonst wäre ich für Tipps offen...
Re: Baubegleitung
Hallo Zusammen,
habe schon öfters eine Baubegleitung gemacht. Wie schon meine Vorredner gesagt, ist die KfW nicht so pedantisch wie die BAFA. Ich wurde auch schon von der KfW aufgefordert, meine Leistungen genauer zu beschreiben. Das habe ich dann gemacht und es ging klar.
Da ich meistens Pauschalverträge mache, liste ich nicht verschiedene Positionen auf, sondern ein Stück Baubegleitung mit detaillierten Angaben, was alles gemacht wurde.
Hoffe geholfen zu haben.
habe schon öfters eine Baubegleitung gemacht. Wie schon meine Vorredner gesagt, ist die KfW nicht so pedantisch wie die BAFA. Ich wurde auch schon von der KfW aufgefordert, meine Leistungen genauer zu beschreiben. Das habe ich dann gemacht und es ging klar.
Da ich meistens Pauschalverträge mache, liste ich nicht verschiedene Positionen auf, sondern ein Stück Baubegleitung mit detaillierten Angaben, was alles gemacht wurde.
Hoffe geholfen zu haben.
Re: Baubegleitung
Hallo,
meine überarbeitete Version ist bei der KfW durch gegangen.
Ich werde mir jetzt eine Rechnungsvorlage erstellen, in der ich die (Vor-voriges Posting) Punkte aufliste und sonst ggf. ein "nicht erforderlich" einhacke.
Da die Baubegleitung meist in Verbindung mit dem 152-Programm kommt, in dem diese Punkte sowieso gefordert werden, ist das abarbeiten daran auch gut möglich.
Gruß
meine überarbeitete Version ist bei der KfW durch gegangen.
Ich werde mir jetzt eine Rechnungsvorlage erstellen, in der ich die (Vor-voriges Posting) Punkte aufliste und sonst ggf. ein "nicht erforderlich" einhacke.
Da die Baubegleitung meist in Verbindung mit dem 152-Programm kommt, in dem diese Punkte sowieso gefordert werden, ist das abarbeiten daran auch gut möglich.
Gruß