Hallo allerseits,
ich bin in diesem Bereich recht neu, deswegen hätte ich mal eine Frage, die für die meisten wohl recht banal ist:
Ich muss einen verbrauchsorienterten Energieausweis für zwei baugleiche 6-Parteien Wohnhäuser erstellen. Die beiden Gebäude stoßen direkt aneinander und sind lediglich um ca. 2m gegeneinander versetzt (haben also die gleiche Orientierung aber eben zwei eigene Wärmeerzeuger).
Vom Auftraggeber habe ich die Verbräuche von Herbst 2007 bis Herbst 2010 sowie die Leerstände in dieser Zeit gestellt bekommen.
Die Verbräuche des letzten Jahres sind nahezu identisch, bei den beiden vorherigen Jahren liegt der Verbrauch bei einem Gebäude ca. 50% über dem des anderen! Die Leerstände für diese Zeit sind nahezu gleich (zumindest aufgrund der Unterlagen, die mir vorliegen).
Wie es derzeit aussieht, werde ich zusätzliche Informationen vom Auftraggeber wohl nicht, sehr schwer oder nur unvollständig bekommen können.
Wie sollte man in diesem Fall verfahren? Energieausweis trotz Zweifel für die beiden Gebäude erstellen? Oder MUSS ich aufgrund von Zweifeln ablehnen und stattdessen einen bedarfsorientierten Ausweis anbieten? Kann mir da jemand einen Tip geben?
Vorab schon mal vielen Dank
Gruß
Wie verfährt man bei extrem. Abweichungen der Verbräuche?
Moderatoren: Administrator, S.Energie
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Re: Wie verfährt man bei extrem. Abweichungen der Verbräuche
Da Verbrauchsausweise eh keine Auskunft über das Gebäude hergeben sind alle Angaben möglich.
Der eine Bewohner ist sehr sparsam dem Anderen sind die Heizkosten egal.
Daher kannst Du Dich nur auf die angegebenen Werte verlassen und beruhigt einen Ausweis ausstellen.
Nach EnEV sind die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden
Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, der die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode einschließt.
Der Besitzer muss Dir die Richtigkeit der Daten bestätigen.
Selbst wenn der Eigentümer korrekte Angaben macht, können Mieter oder Käufer mit einem Verbrauchsausweis oft wenig anfangen. Was nützt es, wenn ich weiß, wie viel mein Vorgänger verbraucht hat? Eine Verdoppelung des Energieverbrauchs nach einem Bewohnerwechsel ist keine Seltenheit.
Energiepass: Verbrauchsausweise – Aussagen ohne Wert - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/energies ... 36822.html
Solange wie Verbrauchsausweise für Gebäude zugelassen sind, muss man solche Unstimmigkeiten akzeptieren.
Schöne Grüße
Solartec
Der eine Bewohner ist sehr sparsam dem Anderen sind die Heizkosten egal.
Daher kannst Du Dich nur auf die angegebenen Werte verlassen und beruhigt einen Ausweis ausstellen.
Nach EnEV sind die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden
Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, der die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode einschließt.
Der Besitzer muss Dir die Richtigkeit der Daten bestätigen.
Selbst wenn der Eigentümer korrekte Angaben macht, können Mieter oder Käufer mit einem Verbrauchsausweis oft wenig anfangen. Was nützt es, wenn ich weiß, wie viel mein Vorgänger verbraucht hat? Eine Verdoppelung des Energieverbrauchs nach einem Bewohnerwechsel ist keine Seltenheit.
Energiepass: Verbrauchsausweise – Aussagen ohne Wert - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/energies ... 36822.html
Solange wie Verbrauchsausweise für Gebäude zugelassen sind, muss man solche Unstimmigkeiten akzeptieren.
Schöne Grüße
Solartec
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Re: Wie verfährt man bei extrem. Abweichungen der Verbräuche
Hallo Solartec,
vielen Dank für Deine Antwort
Ich hatte von dem verbrauchsorientierten Energieausweis bisher auch nicht besonders viel gehalten - jetzt weiß ich, dass er volkommen nutzlos ist.
Was mich hier nur gewundert hat, ist die Tatsache, dass bei insgesamt 12 Parteien die Streuung der Einzelverbräuche so groß sein sollte, dass sie sich in der Summe wieder angleichen müssten...
Aber wenn es der Gesetzgeber solche Spannen zulässt, dann gibt´s halt einen sinnentleerten Ausweis
Frohe Ostern
vielen Dank für Deine Antwort
Ich hatte von dem verbrauchsorientierten Energieausweis bisher auch nicht besonders viel gehalten - jetzt weiß ich, dass er volkommen nutzlos ist.
Was mich hier nur gewundert hat, ist die Tatsache, dass bei insgesamt 12 Parteien die Streuung der Einzelverbräuche so groß sein sollte, dass sie sich in der Summe wieder angleichen müssten...
Aber wenn es der Gesetzgeber solche Spannen zulässt, dann gibt´s halt einen sinnentleerten Ausweis
Frohe Ostern