Hallo zusammen,
wie kann ich im Energieberater mit Bio-Erdgas rechnen? Einen entsprechender Eintrag in den Brennstoffdaten kann ich nicht finden. Welche Werte haben der Primärenergiefaktor und der CO2-Emissionsfaktor?
Für eine kurze Info bedanke ich mich.
Kenndaten Bio-Erdgas
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Kenndaten Bio-Erdgas
Gruß, Rheinberg
Re: Kenndaten Bio-Erdgas
Hallo Rheinberg,
wenn das Biogas ins öffentliche Netz eingespeist wird, gilt der Primärenergiefaktor und CO2-Emissionsfaktoren wie bei Erdgas, da es sich mit diesem im Leitungsnetz bzw. in den Speichern und Kavernen vermischt.
Siehe hierzu auch:
http://www.zub-kassel.de/support/faq/show?id=444
Gruß
Frank Ditz
wenn das Biogas ins öffentliche Netz eingespeist wird, gilt der Primärenergiefaktor und CO2-Emissionsfaktoren wie bei Erdgas, da es sich mit diesem im Leitungsnetz bzw. in den Speichern und Kavernen vermischt.
Siehe hierzu auch:
http://www.zub-kassel.de/support/faq/show?id=444
Gruß
Frank Ditz
Re: Kenndaten Bio-Erdgas
Hallo Rheinberger,
es gibt Gasbetreiber, die das Biogas anteilig verkaufen, dass dann anderweitig irgendwo erzeugt wird und auch ins Netz eingespeist wird. Selbst verbraucht man aber "normales" Gas.
Den Anteil muss man sich aber schriftlich bestätigen lassen, sonst wird er für das EEWärmeG nicht anerkannt.
Die KfW lässt dies zum Erreichen des Primärenergiefaktors aber nicht zu. Dort muss das Biogas auch wirklich selbst verbraucht werden.
Und dann gibt es noch Gasversorger, bei denen der Biogasanteil grundsätzlich zugemischt ist, also auch tatsächlich vom Verbraucher genutzt wird und die daher über einen günstigeren Primärenergiefaktor verfügen. Auch das muss man erst mal erfragen (und wird viel weiterverbunden) - sich schriftlich geben lassen und dann darf man das bei der KfW und beim EEWärmeG ansetzen.
Grüße von Ole Ott
es gibt Gasbetreiber, die das Biogas anteilig verkaufen, dass dann anderweitig irgendwo erzeugt wird und auch ins Netz eingespeist wird. Selbst verbraucht man aber "normales" Gas.
Den Anteil muss man sich aber schriftlich bestätigen lassen, sonst wird er für das EEWärmeG nicht anerkannt.
Die KfW lässt dies zum Erreichen des Primärenergiefaktors aber nicht zu. Dort muss das Biogas auch wirklich selbst verbraucht werden.
Und dann gibt es noch Gasversorger, bei denen der Biogasanteil grundsätzlich zugemischt ist, also auch tatsächlich vom Verbraucher genutzt wird und die daher über einen günstigeren Primärenergiefaktor verfügen. Auch das muss man erst mal erfragen (und wird viel weiterverbunden) - sich schriftlich geben lassen und dann darf man das bei der KfW und beim EEWärmeG ansetzen.
Grüße von Ole Ott