Dampfkessel & EnEV


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E.Kronner
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Beitrag von E.Kronner » 2003-02-04 15:54:00

Ein best. Gebäude (93% gewerbl. Nutzung) wird durch einen alten Dampfkessel beheizt.
Gelten für diesen Anlagentyp ebenfalls die Erneuerungsverpflichtungen nach EnEV bzw. BImSchV bis 12/2006?
Ist ein solcher Anlagentyp in der EnEV überhaupt definiert?

m.wattenbach
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Beitrag von m.wattenbach » 2003-02-06 17:46:00

Hallo Herr Kronner,

ich kann da auch nur auf §9 Abs.1 der EnEV (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) verweisen. Demnach müssen die folgenden Heizkessel ausgetauscht werden:

* flüssiger oder gasförmiger Brennstoff
* vor 1.10.1978 eingebaut
* kein NT- oder Brennwertkessel
* Leistung 4-400kW
(und nach §11 Abs.3 2.-4.)
* kein Brennstoff, der erheblich von den marktüblichen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen abweicht
* nicht ausschließlich für Warmwasser
* kein Geräte, das hauptsächlich zur Beheizung des Aufstellraums ausgelegt ist, daneben aber auch Warmwasser für Zentralheizung oder sonstige Gebrauchszwecke liefert.

Ansonsten gibt es in der EnEV (bzw. im zugrundeliegenden Energieeinspargesetz) immer das Wirtschaftlichkeitsgebot, d.h. man kann Ausnahmen bzw. Befreiungen beantragen, wenn die anfallenden Kosten die zu erwartenden Einsparungen übersteigen.

mfg Manfred Wattenbach



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