Energieausweis für DG-Ausbau >50m²
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Energieausweis für DG-Ausbau >50m²
In einem mehrgeschossigen Wohngebäude soll das bisher nicht ausgebaute Dachgeschoss mit zwei Wohnungen ausgebaut werden. Da es sich um eine Erweiterung um mehr als 50m² beheizter Fläche handelt, ist für den neuen Gebäudeteil § 3 der EnEV anzuwenden (Neubauanforderungen). Wie ist der Energieausweis auszustellen? Für das gesamte Gebäude, obwohl die Berechnung für den Ausbau nicht relevant ist? Nur für den Ausbau, was der Regel der Ausweiserstellung für gesamte Gebäude bei gleicher Nutzung widerspricht?
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Re: Energieausweis für DG-Ausbau >50m²
Der Nachweis ist nur für die Erweiterung zu führen,
der Energieausweis (umgangssprachlich Energiepass) wird nur für gesamte Gebäude ausgestellt (evtl. Trennung bei Nutzung Wohnen/Nichtwohnen), ist aber hier nicht erforderlich.
Wenn der Nachweis für die Erweiterung aber über die Berechnung des Gesamtgebäudes geführt wird ist zwingend auch ein Energieausweis für das Gesamtgebäude zu erstellen.
der Energieausweis (umgangssprachlich Energiepass) wird nur für gesamte Gebäude ausgestellt (evtl. Trennung bei Nutzung Wohnen/Nichtwohnen), ist aber hier nicht erforderlich.
Wenn der Nachweis für die Erweiterung aber über die Berechnung des Gesamtgebäudes geführt wird ist zwingend auch ein Energieausweis für das Gesamtgebäude zu erstellen.