Neue BAFA-Mindestanforderungen

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3G
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Neue BAFA-Mindestanforderungen

Beitrag von 3G » 2012-08-11 11:31:04

Hallo Zusammen,
habe seit längerem einen VOB-Auftrag und habe Verständnissprobleme mit den neuen Mindestanforderungen. Eventuell kann mich ja einer von Euch von der langen Leitung schubsen.

Angestrebt wird mit den empfohlenen Sanierungsmaßnahmen ein förderfähiges KfWEffizienzhausniveau, dargelegt durch Angabe der förderrelevanten Werte:
- Jahres-Primärenergiebedarf QP für Referenzgebäude (100%-Wert) nach EnEV Anlage
1, Tabelle 1 und berechneter Wert QP nach EnEV für das Sanierungsobjekt,
- Höchstwert Transmissionswärmeverlust H´T für Referenzgebäude (100%-Wert) nach
EnEV Anlage 1, Tabelle 1 und berechneter Wert H´T nach EnEV für das Sanierungsobjekt


Welcher Wert ist damit gemeint?
- Förderfähig ist doch lt. KfW schon Neubau +15% oder muß ich bei der Sanierung auf den 100%-Wert des Referenzgebäudes kommen? Sind ja schließlich verschiedene Werte.
-Bei der Sanierung habe ich auch eine Erweiterung >50m²(DG-Ausbau), dies verändert meine Werte doch auch nochmals. Welches sind jetzt die geforderten QP-und H´T-Werte?
- Gibt es dazu eine fertige Tabelle im Energieberater für den VOB-Bericht? Oder nur im Ergebnis-Tab die Kurzfassung?
Bin für jede Info dankbar bevor ich mich in den Kampf mit der BAFA-Hotline begebe :roll:

PAUL
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Re: Neue BAFA-Mindestanforderungen

Beitrag von PAUL » 2012-08-20 11:54:07

Hallo 3G,

m.E. ist mit der 100%-Angabe gemeint, dass nicht die 140%-Regel der EnEV für Bestandsgebäude angewendet werden darf, sondern die EnEV-Neubauanforderungen gelten (so wie es auch in der KfW-Richtlinie steht).
Wenn Dein zu modernisierendes Gebäude um >50m² Wohnfläche erweitert wird, solltest Du diese Erweiterung bezüglich QP und H´T selbstverständlich auch beim Referenzgebäude berücksichtigen.
(Für eine KfW-Förderung darf das Bestandsgebäude mit den Programmen 151/152 und die Erweiterung mit dem Programm 153 gefördert werden.)

3G
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Re: Neue BAFA-Mindestanforderungen

Beitrag von 3G » 2012-08-21 16:57:34

Hallo Paul,
danke für die Info. Habe bei der BAFA nachgehakt. Die Hotline deckt sich mit deiner Antwort.
Sie wollen tatsächlich die 100% Neubau und nicht 140% nach EnEV oder 115% als erste Kfw-Förderstufe.
Die 151 bis 153 Programme ziehen bei mir leider nicht, da es ein Dach- und Kellerausbau wird. Berechne deshalb auf Einzelmaßnahmen. Mal sehen was die BAFA dazu sagt.
Besten Dank für die Antwort und Gruß
3G

PAUL
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Re: Neue BAFA-Mindestanforderungen

Beitrag von PAUL » 2012-08-22 10:15:41

Hallo 3G,

wenn in der BAFA-Richtlinie bzw. der Checkliste steht, dass ein Effizienzhausniveau berechnet werden soll, dann würde ich das auch machen, da Du sonst wahrscheinlich keinen Zuschuss vom BAFA erhältst.
Das Effizienzhausniveau berechnet sich immer am EnEV-Neubau-Niveau (100% = Neubau) und nicht am EnEV-Bestandsgebäude-Niveau (140%). Diese 140% (in der EnEV) dienen dazu, bei Sanierungen von Bestandgebäuden das EnEV-Niveau leichter (wirtschaftlicher) einhalten zu können.
Da nur höherwertige Maßnahmen als die gesetzlich vorgeschrieben gefördert werden, gilt z.B. für die KfW-Förderung die 100%-Anforderung.
In der BAFA-Richtlinie wird nur ein KfW-Effizienzhaus-Niveau gefordert. Wenn Du das EH 115 erreichen willst, wird dieses anhand des Referenzgebäudes für einen EnEV-Neubau berechnet (=100%; von diesen müssen 115% Qp erreicht werden).
Gemäß EnEV muss Dein DG-Ausbau >50m² bezügl. der Gebäudehülle EnEV-Neubauniveau erreichen (§9). Für die KfW gilt für die Erweiterung m. E. die Neubauförderung 153). Werden hier neue WE geschaffen?
Gruß aus H.

3G
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Re: Neue BAFA-Mindestanforderungen

Beitrag von 3G » 2012-08-24 15:55:15

Hallo Paul,
werde es so machen, dass ich ein 100% KfW-Haus, sowie eine Gesamtsanierung in Schritten nur für die BAFA rechne und dann das Gleiche nochmals nach EnEV rechne (eigentlicher Kundenwunsch). Ist zwar eine Menge Arbeit aber dann sollten beide glücklich sein.
Gruß
3G

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