Heizungaustausch als Einzelmaßnahme+Zuschuss

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energy-conseil
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Heizungaustausch als Einzelmaßnahme+Zuschuss

Beitrag von energy-conseil » 2012-08-21 19:33:57

Hallo,
ich benötige eure Erfahrung. Ein Kunde möchte bei der KfW einen Zuschuss für den Heizugaustausch beantragen. Er möchte leider auch keine komplette Beratung. Wie muss man vorgehen bevor man den Formularantrag ("Einzelmaßnahme Sanieren - Zuschuss ) unterschreibt. Reicht es wenn man nur die Daten der Heizung aufnimmt oder muss man eine komplette Datenaufnahme durchführen. Muss man etwas berechnen bzw. nachweisen? Es ist mir bekannt, dass bei der Formularausfüllung nur Einzelmaßnahme "Heizung" angekreuzt werden muss und die Kosten eingeben werden müssen. Er möchte auch die Fenster austauschen. In diesem Fall werde ich nur nachweisen, dass die U-Werte (Wand) < U-Werte (neue Fentser Uw<=0,95 W/m².k), sonst keine Förderung. Ist das Richtig?
Vielen Dank im Voraus

RingMichael

Re: Heizungaustausch als Einzelmaßnahme+Zuschuss

Beitrag von RingMichael » 2012-08-22 09:14:51

Hallo,

1. Den Kunden darauf hinweisen, dass er den Hydraulischen Abgleich machen lässt. Formular gibts hier: http://www.vdzev.de/sites/all/modules/p ... df&nid=147

Wichtig ist, dass dein Kunde dem Heizungsbauer VOR Auftragserteilung dieses Formular übergibt, damit er weiß, was er machen muss.

Ohne dieses Formular keine Unterschrift (von mir).

Du solltest überprüfen, ob die Heizung den technischen Anforderungen laut Antrag entspricht.

2. Fenstertausch: Richtig: überprüfen, ob U(wand) < Uw. Weiter überprüfen, ob fachgerechter Einbau erfolgt ist. Vorallem hier auf dauerhaft luftdichte Anschlüsse achten. Literatur gibts hier genug.
Kostenlos verfügbare Broschüren über Abdichtung und Dämmung:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=b ... LMAqJVp_Tg

sowie
http://www.abdichten.de/media/merkblaet ... latt09.pdf
Dies muss während des Einbaus überprüft werden (KfW schreibt ja auch auf ihrem Merkblatt:
vDer Sachverständige muss im Rahmen der energetischen Fachplanung . . . . . .vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen
mindestens eine Baustellenbegehung durchführen, einschließlich der Überprüfung der
wärmebrückenminimierten Ausführung
Daher empfehle ich den Antrag nicht ohne Baubegleitung durchzuführen. Also Rechnungsbetrag mindestens 600 € und über KfW Programm 431 bezuschussen lassen.

Es ist nunmal so, dass wie als Sachverständige nicht einfach alles so unterschreiben können, so nach dem Motto "ist ja nur ne Unterschrift". Wir bestätigen mit der Unterschrift auf dem KfW Formular einiges. Hierzu ist Fachwissen nötig und das muss bezahlt werden.

RingMichael

Re: Heizungaustausch als Einzelmaßnahme+Zuschuss

Beitrag von RingMichael » 2012-08-22 09:18:25

Ach übrigens: Da es ja bei Dir über Programm 430 (Zuschuss ) gemacht wird, daran denken, dass der Online-Kfw-Antrag hoch genug aussgefüllt wird. Wenn die nachzuweisende Rechnungshöhe später höher als die Antragshöhe ist, dann bekommt Dein Kunde dennoch nur die Antragshöhe ausbezahlt.

Grüße,

energy-conseil
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Re: Heizungaustausch als Einzelmaßnahme+Zuschuss

Beitrag von energy-conseil » 2012-08-22 10:51:28

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es sind bei den KfW Aufträgen zwei Phasen durchzuführen.
1) Zuschussbeantragung vor Durchführungsbeginn - Unterschrift eines Sachverständigers
2) Bestätigung nach der Ausführung - Unterschrift eines Sachverständigers
Ich nehme an, deine Antwort bezieht sich auf der Punkt 2.

Ich stehe meiner Meinung nach immer noch bei Punkt 1) Außer telefonisch, habe ich den Kunde noch nicht getroffen (Termin steht schon fest) und er hat auch noch keinen Zuschuss beantragt. Ich möchte gern wissen (da keine komplette Beratung stattfindet) ob ich vor "Online-Bestätigung zum Antrag "Energieeffizient Sanieren - Kredit/Zuschuss"" - Zuschuss für Heizungaustauch als Einzelmaßnahme, unterschreiben muss um eine bestimmte Berechnung durchzuführen.
Im Formular Punkt 5 steht:

(( Die Planung der obigen Einzelmaßnahmen wurde unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetischen Haustechnik am gesamten Gebäude erstellt.)).

Ich verstehe die Sache so: Ich muss den Istzustand bilanzieren (dafür muss man die kompletten Gebäudedaten aufnehmen), dann lege ich eine Variante mit nur Heizungaustausch fest und sehe dann welchen Einfluss dies auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude hat.

nach der Ausführung, benötige er nochmals von mir eine Bestätigung zu Punkt 2) inkl. Ihrer ausführlichen Antwort.

oder sehe ich die Sache falsch.
Vielen Dank :-)

RingMichael

Re: Heizungaustausch als Einzelmaßnahme+Zuschuss

Beitrag von RingMichael » 2012-08-23 08:12:14

Ich verstehe die Sache so: Ich muss den Istzustand bilanzieren (dafür muss man die kompletten Gebäudedaten aufnehmen), dann lege ich eine Variante mit nur Heizungaustausch fest und sehe dann welchen Einfluss dies auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude hat.
. . .
Also, dazu würde ich gern mal die Meinung der anderen Teilnehmer hier im Forum hören.
Welche Auswirkungen erwartest Du denn zu sehen? Die Heizlastberechnung sollte der Heizungsbauer machen.

PAUL
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Re: Heizungaustausch als Einzelmaßnahme+Zuschuss

Beitrag von PAUL » 2012-08-23 11:24:19

Hallo energy-conseil,
gar nichts musst Du berechnen und bilanzieren. Und wie Michael Ring schrieb, welchen Einfluss auf die Bauphysik und die Haustechnik erwartest Du, erkennen zu können?
Energieberatung besteht nicht nur aus Berechnungen, sondern auch aus Erfahrungen und Einschätzungen. Genau das ist m. E. auch von der KfW gemeint: stark abweichende U-Werte aneinandergrenzender Bauteile (z.B. Wand und Fenster); passt die Installation einer WP in ein ungedämmtes Haus von z.B. 1957 etc. Ziel ist die Vermeidung unsinniger oder sich schädlich auswirkender Modernisierungsmaßnahmen (und natürlich deren Förderung). Und diese kannst Du nicht bzw. nur bedingt berechnen.
Die Heizlastberechnung sollte übrigens tatsächlich der Heizungsbauer machen.

energy-conseil
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Re: Heizungaustausch als Einzelmaßnahme+Zuschuss

Beitrag von energy-conseil » 2012-08-24 10:10:03

Hallo :-)
Eigentlich möchte ich auch nichts berechnen. Es ist so: Als ein Kunde von mir eine Unterschrift für einen Zuschussantrag haben wollte und das nur für den Heizungsaustausch als Einzelmaßnahme, wusste ich nicht wie ich auf den Punkt 5 des Antragsformulars reagieren sollte. Auf jeden Fall habe ich bei der KfW angerufen und es wurde mir gesagt, einfach den Kunden auf die Mindestanforderung hinzuweisen und das möglichst schriftlich. Danach kann der Zuschussantrag unterschrieben werden. Den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderung der KfW muss man dann in der Phase 2 (Zuschussauszahlung) einbringen.
So werde ich es auch in Zukunft machen.
Vielen Dank :-)

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