Hallo Kollegen,
ich habe letztes Jahr zusammen mit einem Arbeitskollegen bei der HWK meinen Energieberater absolviert und seitdem lediglich kleinere Beratungen ohne BAFA-Förderung bzw. hauptsächlich kfW-Förderanträge durchgeführt.
Mein Kollege hat vor kurzem seinen ersten Auftrag zu einer Vor-Ort-Beratung erhalten und einen entsprechenden Antrag bei der BAFA eingereicht.
Diese behauptet nun, es bestehe wirtschaftliches Eigeninteresse, da wie in einem großen Innenausbauunternehmen tätig sind.
Dieses Unternehmen stellt auch selbst Produkte her, vorrangig im Bereich Schall- und Brandschutz, nicht aber im Thema Dämmung oder Energiesparen.
Wir sind im hochwertigen (Innen-)Ausbau von Hotels, Museen, Konzertsälen etc. tätig und haben eine Schreinerei am Firmenstandort und eine industrielle in der Slowakei.
Die Firma ist definitiv NICHT im energieeffizienten Bauen / Sanieren tätig, Aufträge im Wohnungsbau haben wir auch nicht - dennoch behauptet die BAFA, als Mitarbeiter dieser Firma sei man nicht "unabhängig", obwohl bereits ein Handelsregisterauszug vorliegt und mein Kollege dargestellt hat, dass wir im hochwertigen INNENausbau und hier in erster Linie im Bereich Tischlerleistungen tätig sind.
Wie kann man dem BAFA klar machen, dass Sie falsch liegen? Anwalt nehmen? Oder nochmal versuchen so mit denen zu reden?
Will das BAFA keine Leute aus der Baubranche, sondern lieber Metzger oder Lokomotivführer? Oder zielt man darauf ab, nur selbständige E-Berater für Förderungen zuzulassen?
Mein Kollege wird heute nochmal anrufen, überlegt parallel dazu, einen Anwalt hinzu zu ziehen.
Ich habe diesen Herbst noch eine Vor-Ort-Beratung und habe so ein großes Interesse, dieses Problem meines Kollegen zu klären, da es mich ja auch betreffen wird (außer es ist Sachbearbeiterabhängig).
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich oder weiß Rat?
Bin für jede Hilfe dankbar...
BAFA - keine Antragsberechtigung erhalten - was tun??
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: BAFA - keine Antragsberechtigung erhalten - was tun??
Wenn man mal überlgt, dass Schornsteinfeger vom BAFA zugelassen werden, finde ich die BAFA Entscheidung über Deinen Fall unverschämt.
Schornsteinfeger sind in meinen Augen überhaupt nicht neutral, oft arbeiten Sie noch mit Kaminbauern zusammen. Zudem nutzen sie ihren Vorteil aus, regelmäßig in die Haushalte zu kommen. Somit können sie den Kunden regelrecht eine Energieberatung aufschwatzen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg !
Schornsteinfeger sind in meinen Augen überhaupt nicht neutral, oft arbeiten Sie noch mit Kaminbauern zusammen. Zudem nutzen sie ihren Vorteil aus, regelmäßig in die Haushalte zu kommen. Somit können sie den Kunden regelrecht eine Energieberatung aufschwatzen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg !
Re: BAFA - keine Antragsberechtigung erhalten - was tun??
Danke! Ich werde im Forum an dieser Stelle berichten, wie es weiter gegangen ist...RingMichael hat geschrieben:Ich wünsche Euch viel Erfolg !
Re: BAFA - keine Antragsberechtigung erhalten - was tun??
Falls es noch jemand interessiert:
Mein Kollege und ich haben ein Einspruch-Schreiben erstellt und (natürlich nur in seinem Namen) an das BAFA geschickt.
Nach relativ kurzer Zeit (ca. 1,5 Wochen) kam dann zwar keine Antwort direkt auf das Schreiben, aber die Nachricht, dass mein Kollege nun BAFA-zugelassen ist und er die Förderung für die Vor-Ort-Beratung beim konkreten Projekt bekommt.
Da ich demnächst auch meine erste Vor-Ort-Beratung machen werde, hoffe ich dass es dann gleich glatt durchgeht, immerhin gibt es ja jetzt einen "Präzedenzfall" auf den ich mich beziehen könnte, falls die wieder rumzicken
Fazit: Einspruch erheben und schlüssig argumentieren hilft offensichtlich auch bei Beamten des BAFA.
Wäre ja noch schöner gewesen, wenn ich meine Vor-Ort-Beratungen ohne BAFA-Förderung auf dem Markt anbieten hätte müssen.
Mein Kollege und ich haben ein Einspruch-Schreiben erstellt und (natürlich nur in seinem Namen) an das BAFA geschickt.
Nach relativ kurzer Zeit (ca. 1,5 Wochen) kam dann zwar keine Antwort direkt auf das Schreiben, aber die Nachricht, dass mein Kollege nun BAFA-zugelassen ist und er die Förderung für die Vor-Ort-Beratung beim konkreten Projekt bekommt.
Da ich demnächst auch meine erste Vor-Ort-Beratung machen werde, hoffe ich dass es dann gleich glatt durchgeht, immerhin gibt es ja jetzt einen "Präzedenzfall" auf den ich mich beziehen könnte, falls die wieder rumzicken
Fazit: Einspruch erheben und schlüssig argumentieren hilft offensichtlich auch bei Beamten des BAFA.
Wäre ja noch schöner gewesen, wenn ich meine Vor-Ort-Beratungen ohne BAFA-Förderung auf dem Markt anbieten hätte müssen.