KfW: "Angemessenheit der Maßnahmen"??

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dionysos
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KfW: "Angemessenheit der Maßnahmen"??

Beitrag von dionysos » 2012-04-25 10:24:20

Hallo Kollegen,

wie definiere ich genau die nachfolgende Anforderung der KfW im Hinblick auf das KfW 152-Programm "Einzelmaßnahmen:

"die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieses Merkblattes zu bestätigen"

--> Mit etwas U-Wert-berechnen ist es ja da wohl nicht getan, oder? Reicht eine schriftliche fachliche Einschätzung der Situation oder muss man komplett den energetischen IST-Zustand des Gebäudes berechnen und die Sanierungsvariante dagegen stellen? Also analog einer BAFA-Vor-Ort-Beratung?

In meinem Fall geht es um den Fenstertausch und Neueinbau der Heizanlage in einer Altbau-Eigentumswohnung.
Das Gebäude hat 3 Wohneinheiten à ca. 135 m² und im EG eine Buchhandlung.

daxator
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Re: KfW: "Angemessenheit der Maßnahmen"??

Beitrag von daxator » 2012-11-18 17:51:32

Nein, Sie müssen nichts berechnen.
Die Angemessenheit ist quasie vorformuliert und wird mit der Unterschrift bestätigt.
Es ist eine Formulierung die aus dem Haushaltsrecht stammt, und die Verwendung von Fördergeldern legitimiert.
( Eine unangemessene Maßnahme wäre natürlich nicht förderfähig, natürlich, natürlich,also muß es angemessen sein.
Verstanden....

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