Hallo Kollegen,
wie definiere ich genau die nachfolgende Anforderung der KfW im Hinblick auf das KfW 152-Programm "Einzelmaßnahmen:
"die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieses Merkblattes zu bestätigen"
--> Mit etwas U-Wert-berechnen ist es ja da wohl nicht getan, oder? Reicht eine schriftliche fachliche Einschätzung der Situation oder muss man komplett den energetischen IST-Zustand des Gebäudes berechnen und die Sanierungsvariante dagegen stellen? Also analog einer BAFA-Vor-Ort-Beratung?
In meinem Fall geht es um den Fenstertausch und Neueinbau der Heizanlage in einer Altbau-Eigentumswohnung.
Das Gebäude hat 3 Wohneinheiten à ca. 135 m² und im EG eine Buchhandlung.
KfW: "Angemessenheit der Maßnahmen"??
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: KfW: "Angemessenheit der Maßnahmen"??
Nein, Sie müssen nichts berechnen.
Die Angemessenheit ist quasie vorformuliert und wird mit der Unterschrift bestätigt.
Es ist eine Formulierung die aus dem Haushaltsrecht stammt, und die Verwendung von Fördergeldern legitimiert.
( Eine unangemessene Maßnahme wäre natürlich nicht förderfähig, natürlich, natürlich,also muß es angemessen sein.
Verstanden....
Die Angemessenheit ist quasie vorformuliert und wird mit der Unterschrift bestätigt.
Es ist eine Formulierung die aus dem Haushaltsrecht stammt, und die Verwendung von Fördergeldern legitimiert.
( Eine unangemessene Maßnahme wäre natürlich nicht förderfähig, natürlich, natürlich,also muß es angemessen sein.
Verstanden....