EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
Moderatoren: Administrator, S.Energie
EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
Liebe Kolleginnen - und Kollegen,
Ein Thema brennt mir unter den Nägeln:
Eine stinknormale Lagerhalle wird um eine Rahmenfeld erweitert und zur Produktionshalle umgenutzt..die Halle soll also zukünftig beheizt werden > 12°C..ist also prinzipiell nach §1 EnEV zu betrachten.
Bedeutet: Erweiterung einerseits um mehr als 50 m² i.S. EnEV §9- als "Neubau" auszuführen. Andererseits die Beheizung des vorherigen Kaltlagers. Erweitrung und Bestand sind komplett thermisch verbunden. (nur die Kubatur wir größer)
Das Bestandsgebäude ist natürlich energetisch katastrophal .
§9 der EnEV sagt ja, dass geänderte Nichtwohngebäude die Anforderung an das Referenzgebäude um nicht mehr als 40 % übersteigen dürfen.
Geplant ist lediglich der Einbau eines Heizsystems. Nach EnEV Anlage 3 ist jedoch (was Änderungen betrifft) nur die Rede von Außenbauteilen u.ä..
Lt. Bauherr soll das Besatndsgebäude so bleiben wie es ist, da beim Produktionsprozess Holzabfallstoffe in Größenordnungen anfallen, die die gesamte Beheizung dauerhaft sicherstellen können. Somit wäre eine komplette Fassaden/Dachänderung wirtschaftlich nicht ohne Weiteres gerechtfertigt und ist auch nicht gewünsch.
Meine Frage:
Muss §9 der EnEV zwingend eingehalten werden wenn nur eine Heizung eingebaut wird?
Muss die Erweiterung um ein Rahmenfeld zwingend den Neubaustandard erfüllen? Wär schon etwas komisch, wenn eine erweiterte aber dennoch zusammenhängende Halle unterschiedlich Dicke Außenwände und Dachdicken hätte??!!
Liebe Grüße und mit freudiger Erwartung auf eine spanndende Diskussion
Harald
Ein Thema brennt mir unter den Nägeln:
Eine stinknormale Lagerhalle wird um eine Rahmenfeld erweitert und zur Produktionshalle umgenutzt..die Halle soll also zukünftig beheizt werden > 12°C..ist also prinzipiell nach §1 EnEV zu betrachten.
Bedeutet: Erweiterung einerseits um mehr als 50 m² i.S. EnEV §9- als "Neubau" auszuführen. Andererseits die Beheizung des vorherigen Kaltlagers. Erweitrung und Bestand sind komplett thermisch verbunden. (nur die Kubatur wir größer)
Das Bestandsgebäude ist natürlich energetisch katastrophal .
§9 der EnEV sagt ja, dass geänderte Nichtwohngebäude die Anforderung an das Referenzgebäude um nicht mehr als 40 % übersteigen dürfen.
Geplant ist lediglich der Einbau eines Heizsystems. Nach EnEV Anlage 3 ist jedoch (was Änderungen betrifft) nur die Rede von Außenbauteilen u.ä..
Lt. Bauherr soll das Besatndsgebäude so bleiben wie es ist, da beim Produktionsprozess Holzabfallstoffe in Größenordnungen anfallen, die die gesamte Beheizung dauerhaft sicherstellen können. Somit wäre eine komplette Fassaden/Dachänderung wirtschaftlich nicht ohne Weiteres gerechtfertigt und ist auch nicht gewünsch.
Meine Frage:
Muss §9 der EnEV zwingend eingehalten werden wenn nur eine Heizung eingebaut wird?
Muss die Erweiterung um ein Rahmenfeld zwingend den Neubaustandard erfüllen? Wär schon etwas komisch, wenn eine erweiterte aber dennoch zusammenhängende Halle unterschiedlich Dicke Außenwände und Dachdicken hätte??!!
Liebe Grüße und mit freudiger Erwartung auf eine spanndende Diskussion
Harald
Re: EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
Hallo NRJ-2013,
ist es nicht evtl so, dass - da die bestehende Halle bisher unbeheitzt war - diese gem. §9 zu betrachten ist (das heißt: BT-Nachweis oder 140% Neubau).
Meine weitere Meinung: Sie schreiben, das Bestandsgebäude sei energetisch katastrophal. Ich finde es ebenso katastrophal, eine solche Halle nicht zu dämmen und zu beheizen, nur weil genug Holz vorhanden ist. Mit der Energiemenge des Holzes könnten man besser mehrere gedämmt Gebäude heizen. Auch wenn Holz offiziell CO2-neutral verbrennt, halte ich das für eine verträglichere Variante.
Mit besten Grüßen
ist es nicht evtl so, dass - da die bestehende Halle bisher unbeheitzt war - diese gem. §9 zu betrachten ist (das heißt: BT-Nachweis oder 140% Neubau).
Meine weitere Meinung: Sie schreiben, das Bestandsgebäude sei energetisch katastrophal. Ich finde es ebenso katastrophal, eine solche Halle nicht zu dämmen und zu beheizen, nur weil genug Holz vorhanden ist. Mit der Energiemenge des Holzes könnten man besser mehrere gedämmt Gebäude heizen. Auch wenn Holz offiziell CO2-neutral verbrennt, halte ich das für eine verträglichere Variante.
Mit besten Grüßen
Re: EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
ist klar in der 11. Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beantwortet
zu finden hier: http://www.dibt.de/de/Service/Dokumente ... -EnEV.html
Auslegung zu § 9 i. V. m. Anlage 3 EnEV 2009
(Umnutzung und Umbau von Gebäuden)
Falls alleiniger Anlass ist eine Nutzungsänderung ist muss nichts beachtet werden.
zu finden hier: http://www.dibt.de/de/Service/Dokumente ... -EnEV.html
Auslegung zu § 9 i. V. m. Anlage 3 EnEV 2009
(Umnutzung und Umbau von Gebäuden)
Falls alleiniger Anlass ist eine Nutzungsänderung ist muss nichts beachtet werden.
Re: EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
Ich denke, diese Auslegung trifft hier nicht zu.
Unter 1. heißt es dort: ...eine Umnutzung eines Gebäudes ohne Erweiterung oder
Ausbau zusätzlicher beheizter oder gekühlter Räume...
und unter 4.: ...(nicht aber der Teil mit bisher schon beheizten oder gekühlten Flächen)...
Es geht hier um die Erweiterung konditionierter Gebäude, die vorliegende Lagerhalle ist bisher nicht beheizt.
Unter 1. heißt es dort: ...eine Umnutzung eines Gebäudes ohne Erweiterung oder
Ausbau zusätzlicher beheizter oder gekühlter Räume...
und unter 4.: ...(nicht aber der Teil mit bisher schon beheizten oder gekühlten Flächen)...
Es geht hier um die Erweiterung konditionierter Gebäude, die vorliegende Lagerhalle ist bisher nicht beheizt.
Re: EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
Ich versteh nicht, was das heißen soll:
Gibt es das "Rahmenfeld" schon, oder wird es neu gebaut?Eine stinknormale Lagerhalle wird um eine Rahmenfeld erweitert und zur Produktionshalle umgenutzt
Re: EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
Soll bedeuten: Ein Rahmenfeld wird neu gebaut. Die Halle wird quasi verlängert. Beises zusammen soll dann beheizt werden. Die Halle war vorher eine einfache Lagerhalle (unbeheizt) und auch als solche sehr schlecht gedämmt.Petros hat geschrieben:Ich versteh nicht, was das heißen soll:Eine stinknormale Lagerhalle wird um eine Rahmenfeld erweitert und zur Produktionshalle umgenutzt
Gibt es das "Rahmenfeld" schon, oder wird es neu gebaut?
Re: EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
Denke auch, dass ggf §9 zum tragen kommen könnte. Aber dort ist immer nur die Rede von eingriffen in die Gebäudehülle. Über eine alleinige Erweiterung/Erneuerung der Anlagentechnik habe ich nichts konkretes gefunden.PAUL hat geschrieben:Hallo NRJ-2013,
ist es nicht evtl so, dass - da die bestehende Halle bisher unbeheitzt war - diese gem. §9 zu betrachten ist (das heißt: BT-Nachweis oder 140% Neubau).
Meine weitere Meinung: Sie schreiben, das Bestandsgebäude sei energetisch katastrophal. Ich finde es ebenso katastrophal, eine solche Halle nicht zu dämmen und zu beheizen, nur weil genug Holz vorhanden ist. Mit der Energiemenge des Holzes könnten man besser mehrere gedämmt Gebäude heizen. Auch wenn Holz offiziell CO2-neutral verbrennt, halte ich das für eine verträglichere Variante.
Mit besten Grüßen
Zu Ihrer weiteren Meinug gebe ich Ihnen natürlich absolut recht. Aber im Industriebau ist Energieffizienz leider oftmals nicht gefragt.
Re: EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
NRJ-2013 schreibt:
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 14:
Na, wenn das so ist, dann kommt das höher gestellte EnEG zum tragen:Somit wäre eine komplette Fassaden/Dachänderung wirtschaftlich nicht ohne Weiteres gerechtfertigt und ist auch nicht gewünsch.
Weiter schreibt die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz§ 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen
(1) Die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand
der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen
gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen
Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden
ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 14:
Antwort:Frage:
Nach § 9 Absatz 5 EnEV 2009 sind bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte
oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mehr als 50 m² Nutzfläche die betroffenen Außenbauteile
so auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder
§ 4 EnEV 2009 einhält.
Wie ist in diesen Fällen bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs zu verfahren?
Bei einer Erweiterungs- oder Ausbaumaßnahme im Sinne des § 9 Absatz 5 EnEV ohne gleichzeitige
Erneuerung der zentralen anlagentechnischen Komponenten (z. B. Aufstockung, Ausbau
des Dachgeschosses) kann die geforderte energetische Qualität ausschließlich durch Verbesserungen
an den Außenbauteilen des neuen Gebäudeteils und an den auf diesen Gebäudeteil entfallenden
dezentralen anlagentechnischen Komponenten erreicht werden. Dies stößt regelmäßig
an die Grenzen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Der Verordnungsgeber hatte jedoch bei Fällen
nach § 9 Absatz 5 EnEV nicht die Absicht, Anforderungen zu stellen, die zwangsläufig zu einer
Ausweitung der Maßnahme auf Teile des bestehenden Gebäudes führen, um die energetischen
Anforderungen nach § 9 Absatz 5 EnEV zu erfüllen; auch würde dies regelmäßig nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot
des § 5 Energieeinsparungsgesetz entsprechen.
Re: EnEV Nachweis bei Umnutzung und Erweiterung
Wie schon erwähnt, bin ich der Meinung, dass die DIBt-Auslegungen hier nicht greifen, da es keine bisher schon beheizten oder gekühlten Flächen gibt (die bestehende Lagerhalle ist unbeheizt). Da für diese Gebäudeart (EnEV 2009; §1 (1) 1) die EnEV nicht gilt, wird m.E. hier eine Nutzungsänderung durchgeführt, die eine Gesamtberechnung des Gebäudes notwendig macht (von nicht im EnEV-Geltungsbereich liegend in EnEV-relevant, da beheizt). Was ist denn, wenn ich z.B. einen Stall in ein Wohnhaus umwandle? A Propos: wie sieht es eigentlich mit den Bauteilen und der DIN 4108-2 aus?