Teilmodernisierung Anlagentechnik - keine EnEV Einhaltung

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Mhoese
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Teilmodernisierung Anlagentechnik - keine EnEV Einhaltung

Beitrag von Mhoese » 2013-02-19 17:33:59

Werte Kollegen,

da ich mit knapp 1 Jahr in der Praxis noch frisch bin, hoffe ich, das Ihr mir bei meinem Problem mit eurer Erfahrung weiterhelfen könnt...

Ich stehe vor der Aufgabe ein klassisches berliner Mehrfamilienhaus zu berechnen.
Das Problem vor dem ich stehe ist, das wir nur 70% der Wohnungen an eine neue Zentralheizungsanlage angeschlossen werden können. Die restlichen 30% sind vermietet und die Fronten zwischen Vermieter und Mieter sind dermaßen verhärtet, das diese Wohnungen die alte Gasetagenheizung behalten.

Aufgrund dieser gemischten Anlagentechnik erreichen wir die EnEV Anforderungen bezüglich des spez. Primärenergiebedarfs nicht.
Dieser Sachverhalt, das man nicht alle Wohnungen sofort an die neue Heizanlage anschließen kann ist sicher sehr häufig in der Praxis.
Gibt es eine Ausnahmeregelung für solche Fälle in der EnEV oder in einer Auslegung?
Muss ich durch eine noch weiter verbesserte Bautechnik die Anlagentechnik auffangen?
Rechne ich die betreffende Fläche mit Gasetagenheizung aus dem Nachweis heraus und führe einen Nachweis nur mit den zu sanierenden Flächen/Werten?

Hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir mit einem Rat oder Hinweis weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus
M.H.

Petros
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Registriert: 2013-01-15 15:26:43

Re: Teilmodernisierung Anlagentechnik - keine EnEV Einhaltun

Beitrag von Petros » 2013-02-20 08:49:43

Hallo M.H.,
Aufgrund dieser gemischten Anlagentechnik erreichen wir die EnEV Anforderungen bezüglich des spez. Primärenergiebedarfs nicht.
Was ist denn das Ziel? Was willst Du mit Deinen Berechnungen erreichen und warum? Soll das Haus zu einem KfW Effizienzhaus saniert werden?

Grüße,
Petros

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